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gelische Kirche und gab sein Buch: „Uslormntio Leetsmno Ooroirsnsis ne tolirm Lnr-
osiisis ?rovinein6^ heraus, das die Organisation der evangelischen Kirche des Burzenlandes
enthielt. 1544 wurde er zum ersten Pfarrer der Stadt gewählt und veröffentlichte die
gesammelten Regeln und Gewohnheiten des Sachsenrechtes („dompeiulirnn lurm Livilm
Das Katharinenthor zu Kronstadt.
in N8um (livitntrmi ne 8oädim Snxonienrwn in 1rnn8i1vnnin"), wodurch er nicht
weniger für die Befestigung der politischen und nationalen Einheit der Sachsen that, als
im Jahre 1547 für deren kirchliche Einigung, indem er die evangelische Kirchen-
organisativn ausarbeitete. Als Schulinspector arbeitete er für Kronstadt eine Schul
ordnung aus, auf Grund deren die Hochschule zu Kronstadt organifirt wurde. Er
starb 1549. Am 400. Jahrestag seiner Geburt wurde ihm im Honterushofe ein