MAK

Volltext: Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild: Ungarn, Band 6

409 
zuzunehmen, und zwar in drei Richtungen: am südlichen Laufe des Alt, auf dem Boden 
zwischen Kronstadt und Hermannstadt, dann in den Gebirgen zwischen dem Ausfluß des 
Schielflnsses und Orsova, endlich im Norden auf der Linie vom Borgoer Paß bis zum 
Sattel von Jablonicza. 
In ihrer balkanischen Urheimat wohnten dieRumänen in Weilern (Katun) geschlechter 
weise im Gebirge zerstreut. Das Oberhaupt des Katuns, beziehungsweise Stammes, hieß 
Knez. Diese Katuns machten sich zeitweise unter Führung des Knez auf und wanderten 
mit ihren Herden oft weit fort. So zogen immer dichtere Schwärme den Siebenbürger 
Alpen zu. Als Bela IV. in einer Urkunde von 1263 die dem Graner Erzbischof zustehenden 
Rechte feststellt, soll dieser „ein Zehntel der Schafe und Rinder erhalten, die der König 
von den Walachen und SzKlern erhebt". Nach welchem Maßstabe die Rumänen dem 
König diese Viehsteuer entrichteten, besagt die Urkunde selbst, indem sie sie eine Quinqua- 
gesima, ein Fünfzigstel nennt. Es wurde also von je fünfzig Schafen eins entrichtet. Ihr 
Steuerschlüssel, also auch ihre rechtliche und gesellschaftliche Stellung, waren demnach 
dieselben wie auf der Balkanhalbinsel. 
Im Laufe der Zeit wurden verschiedene walachische Knezen adelig und gingen in 
der ungarischen Nation auf, was durch die Verfügungen Ludwigs des Großen und Sigis 
munds, wonach nur ein Katholik Knez werden konnte, noch beschleunigt wurde. Die 
adeligen Rumänen genossen jedoch keinerlei nationale Vorrechte, sondern nur die des 
Gebietes, wo jeder eben wohnte. Dies blieb so bis 1848, wo auch die ungarländischen 
Rumänen, als unzertrennlicher Bestandtheil des Körpers der ungarischen Nation, in den 
Genuß sämmtlicher Bürgerrechte traten. 
Religion, Kirche. — Die Verordnung Ludwigs des Großen, daß nur ein Katholik 
Knez werden konnte, wurdedurch Sigismund 1428 dahin erweitert, daßderAdeligeoderKnez, 
der sich einen walachischen Popen halte, sein Gut verlieren solle. Ehen zwischen Katholiken 
und Altglaubern waren ungiltig; wenn ein Adeliger oder Knez sein Kind durch einen 
walachischen Popen taufen ließ, verlor er seinen Besitz. Aus alledem geht hervor, daß die 
einwandernden Rumänen vom Balkan ihre Religion und Kirchenverfassung mitbrachten, 
was der- schon bestehenden Rechtsordnung zuwiderlief und zu verschiedenen Maßregeln 
Anlaß gab. Ihr Mangel an kirchlicher Organisation ist schon daran zu erkennen, daß sie 
gleichzeitig an mehreren Orten Bischofssitze hatten. Die Reformation fand sie in diesem 
ungeordneten Zustande vor und machte daher sofort Versuche, sie dem neuen Glauben zu 
gewinnen. Der erste, der dies that, allerdings erfolglos, war Johannes Honterus in Kron 
stadt. Die magyarischen refvrmirten Fürsten hatten dann mehr Erfolg. Die siebenbürgischen 
Gesetze nennen die „walachische Religion" noch im Jahre 1575 blos eine geduldete 
Religion und verfügen, daß die Walachen sich ihren Bischof vom Fürsten erbitten sollen.
	        
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.