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sie Gesetzen der magyarischen (des Comitats), sächsischen oder sMerischen Nation
unterstanden, von anderweitigen fürstlichen, bischöflichen oder städtischen Befugnissen oder
Magyaren aus Becze.
Vorrechten zu geschweigen. Im Jahre 1764, unter der Regierung Maria Theresias,
erfolgte die erste Regelung; damals wurden die am meisten zerfaserten und in die Mitte
Siebenbürgens hineinreichenden Theile des Cvmitats losgetrennt, und aus diesen, übrigens
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