Skip to main content Jump to sidebar
MAK

Full text : Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild: Ungarn, Band 1

143

sich  auf  die  Waffengewalt  und  auf  die  Leibeskraft  stützte.  Diese  Richtung  wurde  namentlich
im  XV.  Jahrhundert  dprch  die  türkischen  Angriffe  begünstigt,  welche  die  Nation  fortwährend ­
  unter  den  Waffen  zu  bleiben  zwangen;  dieselbe  wurde  ferner  gefördert  durch  das
Selbstgefühl  des  ungarischen  Stammes,  der  zu  Persönlichem  Wettstreit  und  in  seiner
Entartung  zu  Gewaltthätigkeiten  geneigt  ist.  Au  solcher  Entartung  war  Gelegenheit  geboten,
so  oft  in  diesem  Zeitalter  eine  Dynastie  erlosch  oder  in  Schwäche  verfiel.  Die  Interessen
der  größeren  und  kleineren  Mächtigen,  ihre  Herrsch-  und  Habgier,  sowie  private  Rachsucht
riefen  die  Entscheidung  durch  die  Waffen  herbei;  infolge  dessen  waren  die  Sicherheit  und
Wohlfahrt  der  Gesellschaft  fortwährend  bedroht.
Doch  behielten  der  nüchterne  Sinn,  das  politische  Talent  der  Nation  stets  die
Oberhand;  Könige  mit  starker  Hand,  wie  Karl  Robert,  Ludwig  der  Große,  Matthias,
oder  von  langer  Regierungsdauer,  wie  Sigmund,  hielten  —  in  Verbindung  mit  der
sänftigenden  Kraft  der  die  Geister  leitenden  Religion  und  Kirche  —  die  Leidenschaften  im

»
Zaume.  So  befestigte  sich  schon  unter  der  langen  Regiernngszeit  der  Anjous  der  innere
Friede,  wuchs  die  Wohlhabenheit,  mehrte  sich  die  Bevölkerung.  Viele  fingen  an,  in  das
wvhlthätige  Gefühl  der  Sicherheit  gewiegt,  Vermögen  zu  sammeln.  Ludwig  der  Große
hinterließ  seinen  Nachkommen  ein  riesiges  Vermögen  und  Ähnliches  mag  auch  oft  der  Fall
bei  manchen  seiner  Unterthanen  gewesen  sein.
Gleichzeitig  organisirt  sich  die  Gesellschaft  aufs  Neue.  Ihre  Gliederung  wird  eine
einfachere.  Die  Sclaven  und  verschiedenen  Halbsreien  des  Arpadenreiches  verschwinden  in
den  Classen  der  Unterthanen  („Jobbagiones")  und  Edelleute.  Das  Gesetz  Ludwig
des  Großen  vom  Jahre  1351  sanctionirt  diese  Umgestaltung.  Der  Unterthan  bebaut  den
Acker  des  Edelmannes,  unter  dessen  Gerichtsbarkeit  er  gehört,  er  zahlt  Steuern,  leistet
Dienste  und  trägt  auch  die  Last  der  Staatssteuer,  des  sogenannten  Kammergewinns
(Uueruin  oniriarne).  Der  Edelmann  hat  das  Recht  des  Wasfentragens,  seine  Pflicht  ist
die  Landesvertheidignng.  Alle  Adeligen  sind  gleichberechtigt.  Da  aber  der  größere  Besitz
auch  eine  größere  Waffengewalt  mit  sich  bringt,  verleiht  er  auch  größere  Macht.  Im
Übrigen  ist  jeder  Edelmann  einzig  und  allein  von  dem  die  heilige  Krone  tragenden  König
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.