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Full text: Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild: Ungarn, Band 1

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Das Gebiet, in dessen Besitz die Türken sich endgiltig gesetzt hatten, war schon dnrch 
die vorhergegangenen Kriege in hohen: Grade verwüstet. Das Unheil wurde durch die 
unverständige Wirthschaft und durch die Erpressungen der neuen Herren noch vermehrt. 
Die Türken lebten in der Regel nicht auf dem Lande, sondern nur in den Festungen und 
Städten. Die Gemeindesteuern waren einzelnen Ämtern, Vasallen (Spahis) überantwortet. 
Ein Jeder, hauptsächlich Derjenige, der nur eine zeitweilige Nutznießung besaß, suchte sein 
Amt in möglichst hohem Maße anszubeuten. Die Steuer wurde nicht auf Einzelne, sondern 
auf die Gemeinden ausgeschrieben, welche für die Versäumnisse der Einzelnen solidarisch 
haftbar waren. Wenn die Gemeinde nicht zahlte oder säumig war, wurde sie mit Feuer 
und Schwert bedroht, die Stenerrückstände wurden mit Waffengewalt eingetrieben, sehr oft 
verließ die Bauernschaft, die nicht zahlen konnte, aus Furcht ihre Hütten, entfloh und rettete 
sich entweder in das unabhängige ungarische Gebiet oder in andere Dörfer und Städte. 
So verschwanden die meisten Dörfer des ungarischen Tieflandes, und diese Verheerung, 
dieser Verfall wurde immer ärger, je länger die türkische Herrschaft dauerte. Ofen selbst 
wurde unter diesem Regime eine schmutzige, baufällige Türkenstadt, welche außer von dem 
herrschenden Stamme nur noch von Serben („Ratzen") und zahlreichen ziemlich wohl 
habenden Juden bewohnt wurde. 
Von ungefähr gleicher Ausdehnung wie das türkische Gebiet war derjenige Theil 
des Landes, der unter türkischem Protectorate dem Sohne des Königs Johann geblieben 
war. Den Kern bildete Siebenbürgen. Von Ungarn gehörten dazu: Krassö-Szöreny, 
Zarand, der östliche Theil des Arader Comitates, Bihar, Kraszna, Mittelszolnok, die 
Marmaros und von den oberen und linksseitigen Theißgebieten von Zeit zu Zeit bald 
mehr bald weniger. 
Die Verfassung Siebenbürgens beruhte auf der Union der drei Nationen, welche 
ihre endgiltig festgestellte — bis 1848 aufrechterhaltene — Form gerade in der unruhigen 
Zeit erhielt, welche der Schlacht bei Mohacs folgte. Die bürgerlichen Sachsen, das halb 
und halb demokratische Szeklervolk, die Magnaten und der Comitatsadel verbanden sich zu 
gegenseitigem Schutze. Die Unterthanen, schon damals zum größten Theile aus Rumänen 
bestehend, standen außerhalb des Bundes und seiner Wohlthaten. 
Der zweite Cardinalpunkt der alten siebenbürgischen Verfassung, das System der 
vier recipirten Religionen, entstand auch zu dieser Zeit. Die Sachsen führten schon vor der 
Mohäcser Schlacht die Reformation im Sinne der lutherischen Lehre ein und blieben ihr 
bis auf unsere Tage treu. In den Comitaten, den Szeklerstühlen und in den ungarischen 
Landestheilen verbreitete sich anfangs auch das Lutherthum. Bald aber wurde das 
helvetische Glaubensbekenntniß, die Lehre Zwinglis und Calvins, die herrschende. König 
Johann war ein eifriger Katholik, noch eifriger Frater Georg, doch waren beide nicht im
	        
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