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Full text : Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild: Ungarn, Band 1

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nahm  die  Erziehung  der  Geistlichen  in  die  Hand.  Er  traf  Verfügungen,  welche  sich  auf
die  inneren  Details  des  Gottesdienstes  und  der  Religionsübnng  bezogen.  Er  hob  sehr  viele
Mönchs-  und  Nonnenklöster  auf,  in  Ungarn  allein  140,  behielt  aber  von  dem  confiscirten
Vermögen  nichts  für  den  Staat,  sondern  schlug  Alles  zu  dem  Religionssond,  dessen  Grund
schon  unter  Ferdinand  III.  gelegt  wurde  —  behufs  Unterstützung  armer  Geistlicher  und
Kirchen  und  Errichtung  von  zahlreichen  Pfarreien;  anderseits  erließ  er  am  25.October  1781
das  Toleranzedict,  durch  welches  den  protestantischen  Bewohnern  des  Landes  überall  die
freie,  wenn  auch  nicht  ganz  öffentliche  Religionsübung  zugesichert  wurde.  Denn  wav  die
Bocskay,  Bethlen,  Raköczy  im  Verlaufe  des  XVII.  Jahrhunderts  erkämpft  hatten,  war
zumeist  längst  in  Vergessenheit  gerathen  oder  entsprach  nicht  mehr  den  veränderten  Verhältnissen. ­
  Seit  der  zweiten  Hälfte  des  XVII.  Jahrhunderts  erhob  sich  der  Katholicismns
ans  politischem  und  socialem  Gebiete  zu  einem  entschiedenen  Übergewichte,  welches  er
seine  Gegner  auch  fühlen  ließ.  Zur  Zeit  Karls  III.  mußte  sogar  der  König  die  Protestanten
in  Schutz  nehmen.  Doch  während  die  Regierung  wenigstens  den  Buchstaben  des  Gesetzes
gegen  die  intoleranten  Compatrioten  wahrte,  war  sie  doch,  weil  selbst  aus  Katholiken
zusammengesetzt,  der  Auffassung  der  Nichtkatholiken  in  der  Auslegung  des  Gesetzes  nicht
geneigt.  Der  öffentliche  Gottesdienst  wurde  den  Nichtadeligen  nur  an  solchen  Orten
gestattet,  welche  durch  das  Gesetz  vom  Jahre  1681,  also  aus  einer  Zeit,  in  welcher  noch
fast  die  Hälfte  des  Landes  den  Türken  unterworfen  war,  ausdrücklich  bezeichnet  erschienen.
So  wurde  unter  häuslichem  Gottesdienste  nur  das  Beten  im  häuslichen  Kreise  verstanden
und  in  Bezug  auf  die  äußeren  Verhältnisse  wurden  die  Protestanten  an  den  nicht
inarticulirten  Orten  sogar  als  Mitglieder  der  katholischen  Kirche  betrachtet  und  waren
verpflichtet,  die  katholischen  Feiertage  zu  halten,  bei  Taufen,  Trauungen  und  Begrabmssen
sich  der  katholischen  Priester  zu  bedienen,  oder  wenn  sie  dies  nicht  thaten,  zum  mindesten
die  Stolagebühren  zu  bezahlen.  Unter  Maria  Theresia  verschlimmerte  sich  dieser  Zustand
der  Dinge  noch  mehr.  Die  Königin  und  mit  ihr  die  maßgebenden  Kreise  hielten  es  für
ihre  Pflicht,  Alles  zu  thnn,  was  zur  Verbreitung  des  Katholicismns  auf  Kosten  des
Protestantismus  beitragen  konnte.  Als  Königin  und  als  streng  katholisch  gesinnte  Frau
arbeitete  sie  mit  stärkeren  oder  gelinderen  Mitteln,  mit  Verordnungen  und  Ehestiftnngen,
deren  Zweck  darin  bestand,  protestantische  Familien  in  den  Schoß  der  katholischen  Kirche
zurückzuführen.  Josef  II.  betrachtete  die  Dinge  aus  einem  ganz  anderen  Gesichtspunkte.
Er  anerkannte  principiell  die  Existenzberechtigung  der  akatholischen  Confessionen  und  war
aufrichtig  bemüht,  die  Consequenzen  dieser  Grundsätze  ins  Leben  treten  zu  lassen.  Jedoch
mußte  auch  er  mit  den  bestehenden  Verhältnissen  rechnen  und  stieß  in  vielen  Einzelheiten
auf  große  Schwierigkeiten.  In  Debreczin  wurde  das  Toleranzpatent  mit  Dankbarkeit
ausgenommen,  in  dem  nahen  Großwardein  aber,  der  bischöflichen  Stadt,  konnten  die
            
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