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Full text : Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild: Ungarn, Band 1

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sie  im  Jahre  1665  zusammenzuschreiben  unter  dem  Titel  der  „Chronik  von  Csittvär"
(Lsittväri  irrörüka);  eine  merkwürdige  Sammlung  aller  jener  interessanten  kleineren
Daten,  welche  die  große  Geschichte  aufzuzeichnen  vergessen  hat,  größtentheils  satirische
Züge  gegen  die  Mönchsorden,  Höflinge  und  Magnaten,  darunter  auch  denkwürdige
Epigramme,  Spottverse  und  politische  Pasquille.  Daher  war  dieses  Werk  vielen  Verfolgungen ­
  ausgesetzt,  es  hat  niemals  die  Druckerschwärze  gesehen  und  ist  nur  schriftlich
vervielfältigt  worden;  einzelne  Bände  davon  finden  sich  noch  jetzt  in  den  Archiven
ungarischer  Familien.  Bekannt  war  sie  jedoch  aller  Welt,  und  wenn  irgend  ein  besonderer
Thorenstreich  ruchbar  wurde,  pflegte  man  zu  sagen:  „Auch  das  gehört  in  die  Chronik  von
Csittvär."  In  den  letzten  Jahrzehnten  aber  sind  schon  umfangreiche  Sammlungen
erschienen,  von  Vas  Gereben,  Kandid  Hegedüs,  Karl  Hajnik  und  Maurus  Jökai
redigirt,  und  da  finden  wir  aus  tausend  und  aber  tausend  Mosaikstiftchen  zusammengesetzt
das  Bild  des  magyarischen  Volkslebens.  Manche  Anekdotenkreise  zeichnen  und  coloriren
ganze  Epochen;  die  in  der  jüngsten  Vergangenheit  entstandenen  wollen  wir  in  thunlichster
Kürze  beleuchten,  da  ihre  Repräsentanten  schon  größtentheils  auf  Nimmerwiederkehr
verschwunden  sind,  während  andere  noch  leben,  aber  nach  ganz  neuen  Begriffen  umgestaltet,
wie  dies  z.  B.  ein  Vergleich  des  ehemaligen  und  jetzigen  Kortesführers  erkennen  läßt.
Solche  Gestalten  sind  der  tüblabirö,  der  patvarista,  und  juratus,  der  irisur^ons,  die
Herren  vom  niederen  Adel,  die  alten  Frohnbauern,  der  löAätus,  die  fahrenden  Schauspieler,
der  xaröArinus,  der  tÜAÜtus  äiuir,  der  irortxonäi  puMZ  (Zechbruder),  dann  der  iräutor,
der  Geistliche,  der  Husar,  der  oksitos,  der  Jäger  und  der  arme  Zigeuner.
Der  tüdlubirö  (Gerichtstafelbeisitzer).  Dieses  Wort  umfaßt  die  Elemente  der
Rechtspflege  und  Verwaltung  der  ehemaligen  Adelsepoche.  Zum  täblakirc»  wurden
hervorragende  Männer  durch  die  Comitatsversammlung  ernannt.  Der  täklabiro  nahm
an  den  Berathungen  theil,  gab  den  Abgeordneten  Instructionen,  hielt  Reden  in  der
Comitatsversammlung,  stimmte  bei  Gericht,  sungirte  bei  Exmissionen;  er  baute  Straßen,
regulirte  Gewässer,  stellte  Rekruten,  inspicirte  Gefängnisse,  verhörte  Gefangene,  verfolgte
Räuber;  er  saß  auf  dem  Herrenstuhl  (herrschaftliches  Gericht),  er  vollzog  Grenzbegehungen,
er  protestirte,  confirmirte,  collaudirte,  vidimirte,  limitirte  Fleisch,  und  erhielt  für  all  das
nicht  die  geringste  Bezahlung.  Es  gab  tüchtige,  eifrige  tädladirü,  welche  dem  unbesoldeten
Amte  Zeit,  Vermögen  und  Talent  opferten;  die  meisten  aber  waren  doch  mehr  für
»iroinmoäitäs«  und  für  den  Schlendrian.
Der  tüblabirö  hat  sich  in  früherer  Zeit  manches  Verdienst  um  Ungarn  erworben;
gab  es  irgend  eine  gemeinsame  Noth,  Überschwemmung,  Seuchen,  Mißwachs,  so  war  er
die  unmittelbare  Vorsehung  des  Volkes;  er  kämpfte  für  die  nationale  Existenz;  er
verwaltete  die  öffentlichen  Angelegenheiten  mit  Weisheit,  wenig  Geld  und  viel  Ehre;  er
            
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