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sie im Jahre 1665 zusammenzuschreiben unter dem Titel der „Chronik von Csittvär"
(Lsittväri irrörüka); eine merkwürdige Sammlung aller jener interessanten kleineren
Daten, welche die große Geschichte aufzuzeichnen vergessen hat, größtentheils satirische
Züge gegen die Mönchsorden, Höflinge und Magnaten, darunter auch denkwürdige
Epigramme, Spottverse und politische Pasquille. Daher war dieses Werk vielen Verfolgungen
ausgesetzt, es hat niemals die Druckerschwärze gesehen und ist nur schriftlich
vervielfältigt worden; einzelne Bände davon finden sich noch jetzt in den Archiven
ungarischer Familien. Bekannt war sie jedoch aller Welt, und wenn irgend ein besonderer
Thorenstreich ruchbar wurde, pflegte man zu sagen: „Auch das gehört in die Chronik von
Csittvär." In den letzten Jahrzehnten aber sind schon umfangreiche Sammlungen
erschienen, von Vas Gereben, Kandid Hegedüs, Karl Hajnik und Maurus Jökai
redigirt, und da finden wir aus tausend und aber tausend Mosaikstiftchen zusammengesetzt
das Bild des magyarischen Volkslebens. Manche Anekdotenkreise zeichnen und coloriren
ganze Epochen; die in der jüngsten Vergangenheit entstandenen wollen wir in thunlichster
Kürze beleuchten, da ihre Repräsentanten schon größtentheils auf Nimmerwiederkehr
verschwunden sind, während andere noch leben, aber nach ganz neuen Begriffen umgestaltet,
wie dies z. B. ein Vergleich des ehemaligen und jetzigen Kortesführers erkennen läßt.
Solche Gestalten sind der tüblabirö, der patvarista, und juratus, der irisur^ons, die
Herren vom niederen Adel, die alten Frohnbauern, der löAätus, die fahrenden Schauspieler,
der xaröArinus, der tÜAÜtus äiuir, der irortxonäi puMZ (Zechbruder), dann der iräutor,
der Geistliche, der Husar, der oksitos, der Jäger und der arme Zigeuner.
Der tüdlubirö (Gerichtstafelbeisitzer). Dieses Wort umfaßt die Elemente der
Rechtspflege und Verwaltung der ehemaligen Adelsepoche. Zum täblakirc» wurden
hervorragende Männer durch die Comitatsversammlung ernannt. Der täklabiro nahm
an den Berathungen theil, gab den Abgeordneten Instructionen, hielt Reden in der
Comitatsversammlung, stimmte bei Gericht, sungirte bei Exmissionen; er baute Straßen,
regulirte Gewässer, stellte Rekruten, inspicirte Gefängnisse, verhörte Gefangene, verfolgte
Räuber; er saß auf dem Herrenstuhl (herrschaftliches Gericht), er vollzog Grenzbegehungen,
er protestirte, confirmirte, collaudirte, vidimirte, limitirte Fleisch, und erhielt für all das
nicht die geringste Bezahlung. Es gab tüchtige, eifrige tädladirü, welche dem unbesoldeten
Amte Zeit, Vermögen und Talent opferten; die meisten aber waren doch mehr für
»iroinmoäitäs« und für den Schlendrian.
Der tüblabirö hat sich in früherer Zeit manches Verdienst um Ungarn erworben;
gab es irgend eine gemeinsame Noth, Überschwemmung, Seuchen, Mißwachs, so war er
die unmittelbare Vorsehung des Volkes; er kämpfte für die nationale Existenz; er
verwaltete die öffentlichen Angelegenheiten mit Weisheit, wenig Geld und viel Ehre; er