Skip to main content Jump to sidebar
MAK

Full text : Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild: Ungarn, Band 5, 2. Abtheilung

318

richterliche  Funktionär  der  Provinz,  und  zugleich  ihr  Cassierer,  der  die  nach  „Märken"  auf
die  Städte  ausgeworfene  Steuer  einhob  und  an  die  königliche  Lasse  ablieferte.  Die
Statthalter  begnügten  sich  meist  nicht  mit  der  regelmäßigen  Steuer  (im  Jahre  1412
200  Mark,  später  das  zehnfache),  sondern  besteuerten  die  Bevölkerung  überdies  unter
verschiedenen  Titeln  und  bei  allerlei  Anlässen.  Besonders  hart  Preßten  sie  die  im  Genuß
des  einträglichen  Zehents  befindliche  Geistlichkeit,  von  der  sie,  wie  auch  von  den
städtischen  Richtern,  die  größten  Summen  unter  dem  Titel  »pobor",  einer  polnischen
Steuer,  eintrieben.  Trotz  ihrer  Privilegien  mußten  die  Städte  die  ungesetzlichen  Steuern
und  die  oft  bedeutenden  Geschenke  leisten.
Aber  nicht  nur  die  Steuer,  auch  das  Soldatenstellen  und  die  Kriegsauflagen
waren  für  die  Städte,  besonders  in  Kriegszeiten,  eine  überaus  schwere  Last,  zumal  das
Alles  sowohl  für  den  König  von  Polen,  wie  für  den  König  von  Ungarn  zu  leisten  war.
Am  schwersten  litten  die  Städte  während  der  Feldzüge  Thökölys  und  Franz  Raköczis  II.,
dann  in  dem  Kriege  zwischen  dem  Schwedenkönig  Karl  XII.  und  August  VI.,  Kurfürsten
von  Sachsen  und  König  von  Polen,  als  die  13  Städte  das  polnische  Heer  nicht  nur
verproviantiren,  sondern  ihm  auch  281.000  Gulden  in  Barem  zu  bezahlen  hatten.
Gegen  so  manche  Plackereien  beschützten  sie  sich  durch  Berufung  auf  die  Zugehörigkeit ­
  zur  ungarischen  Krone,  wie  denn  überhaupt  ihre  eigenthümlichen  Institutionen  sich
auch  unter  der  drückenden  Doppelherrschaft  weiter  entwickeln  konnten.  Insbesondere  blieb
die  Bürgerschaft  auch  nachher  ein  eigener  Stand,  in  den  unter  Eid  nur  Personen  von
tadelloser  Moralität,  die  ein  Haus  besaßen  oder  dem  Verband  einer  Zunft  angehörten,
ausgenommen  wurden.  Nur  der  Bürger  hatte  das  Recht,  Grundbesitz  zu  erwerben  und
ein  Gewerbe  zu  betreiben.  Dafür  gehörte  auch  die  Vertheidigung  der  mit  Steinmauern,
oder  auch  nur  mit  Palissaden  und  Gräben  umgebenen  Städte  zu  den  Pflichten  der  Bürger.
Maria  Theresia  vereinigte  im  Jahre  1772,  bei  der  ersten  Theilung  Polens,  die
16  Städte  wieder  mit  Ungarn.  Doch  wurden  die  Städte  nicht  dem  Comitate  einverleibt,
sondern  bildeten  als  „District  der  16  Zipser  Städte"  eine  selbständige  Jurisdiction.
Die  Entwicklung  des  Comitates  im  engeren  Sinne  gestaltete  sich  in  vielen  Stücken
anders  als  die  dieser  privilegirten  Territorien.  Es  hatte  besonders  durch  die  Verheerungen
der  Hussiten  viel  zu  leiden.  Um  diese  nämliche  Zeit,  1465,  verlieh  König  Matthias  die
Würde  eines  Erbobergespans  der  Zips,  die  Zipser  Burg  und  Herrschaft,  und  überdies
von  den  ehemaligen  14  Zipser  Städten  die  nicht  verpfändeten  11  Ortschaften  dem
Emerich  Zapolya.  Von  da  an  geriethen  diese  einst  selbständigen  Städte  der  Reihe  nach
in  die  Hände  einzelner  edler  Familien;  bald  fielen  sie  als  königliche  Donation  an  Stephan
Rozgönyi,  bald  an  Mitglieder  des  Hauses  Thurzö,  bis  endlich  1638  der  Tavernikns
Stephan  Csaky  alle  Städte  sammt  der  Würde  des  Erbobergespans  erhielt.
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.