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Volltext: Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild: Croatien und Slavonien

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Dis kirchsnrechtlichen Verhältnisse der Serben. 
Die Geschichte der Kroaten ist zugleich die Geschichte der Entwicklung des staats 
rechtlichen Verhältnisses Croatien-Slatwnicns zu Ungarn. Die Ansiedlung der Serben in 
Sirmien und in den alten croatischen, historisch so merkwürdigen Gebieten der Lila und 
Krbava hat auf diese Entwickluug keinen staatsrechtlichen Einfluß ausgeübt. 
Leopold I. erließ am 6. April 1690, als die Kaiserlichen siegreich nach der Balkan 
halbinsel vordrangcn, an die unter türkischer Botmäßigkeit stehenden Serben einen Aufruf: 
sie mögen muthig die Waffen gegen die Türken ergreifen, auf seine Seite treten und vereint 
mit seinem Heere ihm znm Siege gegen die barbarische Tyrannei verhelfen, indem er ihnen 
Schutz, ungehinderte Religionsübung, freie Wahl eines Woswoden feierlichst znsicherte. 
Dieser Aufruf hatte Erfolg, die Serben erhoben sich gegen die Türken. Als dann die 
Kaiserlichen den Rückzug antreten mußten, verließen die nunmehr von den Türken sehr 
bedrohten Serben unter dem serbischen Patriarchen von Jpek, Arsen IU. Carnojevic, 
ihre Heimat, um nach Ungarn auszuwandern. Es kamen angeblich 37.000 — 
40.000 Familien herüber, welche besonders zwischen Theiß und Donau und au dem 
rechten Ufer der Maros ständige Wohnsitze erhielten. 
Im Jahre 1690 erhielten diese neuen Ansiedler ein förmliches Privilegium cko dato 
21. August, welches durch das Patent vom 20. August 1691 noch erweitert wurde. Dieses 
wird von den Serben als ihre „Uuiia Huras," bezeichnet, auf die sie sich bei allen ihren 
Forderungen immer beriefen und noch berufen. 
Die Unionisirungsversuche, welche die gewährte Religionsfreiheit der Serben 
bedrohten, erzeugten unter ihnen Unzufriedenheit und tiefgehende Aufregung, die im 
Warazdiner Gcneralat selbst zu Unruhen führte. Zur Beschwichtigung der aufgeregten 
Gemüther wurde das Privilegium vom 5. März 1695 erlassen, in welchem den Serben 
„die freie Ausübung ihrer kirchlichen Gebräuche und Religion ohne allen Abbruch" 
zugestanden wurde. 
Um den vielfältigen Klagen und Beschwerden der Serben Einhalt zu thun, ward 
im Jahre 1769 zu Karlowitz ein Nationalcongreß abgehalten. Die hier gepflogenen 
Verhandlungen hatten das erste UoAuiamenluiu privilö^ioruur vom 27. Sep 
tember 1770 zur Folge. Aber die Serben waren damit nicht sonderlich zufrieden, und des 
wegen wurden die Verhandlungen in den bischöflichen Synoden zu Karlowitz im Jahre 
1774 und 1776 fortgesetzt. Das Resultat war ein zweites Regulament vom2.Jünner 1777, 
das aber einen noch schlechteren Eindruck auf den Clerus und das Volk machte. Sie 
schöpften Verdacht gegen den Metropoliten Vidak und die Bischöfe, als ob diese aus Will 
fährigkeit gegen die Regierung ihren Nationalprivilegien derogirt hätten. Das Resultat
	        
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