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Diese Reihe von Privilegienertheilungen und Erneuerungen hat also, mit Rücksicht
auf das allgemeine Staatsinteresse die Tendenz, immer weniger extensiv zu werden.
Die von den Serben gestellte Forderung hinsichtlich ihrer vollen Kirchenautonomie
bedingt die Ausübung der freien Wahl des Kirchenobcrhauptes. Dieses ihnen gesetzlich
zuerkannte Recht haben sie immer ungehindert ausgeübt.
Die Cultnsverhältnisse der orthodox-orientalischen Serben wurden von staats-
wegen durch die ungarischen Gesetze: XXVII. Gesetzartikel vom Jahre 1790 1791 und XX.
Gesetzartikel vom Jahre 1868, sowie den kroatischen Gesetzartikel vom 14. Mai 1887
geregelt.
Die serbischen National-Kirchencongresse haben in der Ausübung ihrer auto
nomen kirchlichen Rechte specielle Statuten und Normen geschaffen.
Um die Serben zur regeren Theilnahme an der Vertheidigung des Reiches anzu
spornen, stellte der König im Jahre 1526 die Würde des serbischen Despoten in der
Person des Stefan Berislaviö (Beriszlö) wieder her.
Stefan Berislavic führte den Despotentitel kaum ein Jahr lang, da gleich im nächsten
Jahre Jovan Cernovic sich zum Despoten der Serben proclamirte, indem er das Recht
dazu aus seiner angeblichen Verwandtschaft mit der serbischen Despotin Angelina, Gattin
des Stefan Brankovic, herleitete. Die Serben erkannten ihn gerne als Despoten an, um
nur diese althistorische Würde hergestellt zu sehen. König Ferdinand bestätigte Jovan,
der von den Serben gewöhnlich „Car Jovan" genannt wurde, als Despoten und „über
trug ihm die Herrschaft über die Serben in den südlichen Grenzgebieten des Königreichs
Ungarn". Der Zeitgenosse Jovans, Chronist Georgins Sirmiensis, schreibt: „Den
Ungarn flößte Car Jovan einen größeren Respect ein, wie der eigene König."
Car Jovan kämpfte in Ferdinands Diensten gegen Johann von Zapolya und
errang mehrere Siege über ihn, wurde aber schließlich besiegt und getödtet.
Noch ein zweites Mal tritt uns in der Geschichte eine kräftige Gestalt in Georg
Brankovic entgegen, dessen romantische Schicksale hart, aber unvermeidlich waren, da es
der Centralgewalt bei ihrem Streben nach Einheitlichkeit des Staates und im Erwägen
der Möglichkeit der Einverleibung des befreiten Königreiches Serbien klar geworden war,
daß dieser Titel, von einem thatkräftigen Manne geführt, Gefahren für jene Einheit birgt.
Die Reformen der Königin Maria Theresia berührten auch die Serben. Maria
Theresia hatte mit Rücksicht aus die Dienste, welche die Serben im österreichischen Erb
folgekriege geleistet hatten, die ihnen gewährten Privilegien neuerdings bestätigt und, ihrem
Wunsch nach administrativer Selbständigkeit wenigstens theilweise nachgebend, im August
1745 eine besondere Hofcommission eingesetzt, welche die Angelegenheit derselben nach
einheitlichen Grundsätzen in unparteiischer Weise erledigen sollte. Im August 1747 wurde