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Volltext: Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild: Croatien und Slavonien

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zweiter Vicebanus für Slavonien bestellt; allein später blieben trotzdem alle neu 
erworbenen Länder unter der Verwaltung der kaiserlichen oder militärischen Kammer. 
Durch den zu Karlowitz in Sirmien geschlossenen Frieden vom 26. Jänner 1699 erhielt 
die habsbnrgische Monarchie Slavonien, Sirmien (außer einem Streifen bei Semlin), die 
Lika und Krbava. 
Nach dieser bedeutenden Ausdehnung der kaiserlichen Grenzen blieb jedoch das 
ständische Kroatien trotz aller Reklamationen auf die Comitate Agram, Warazdin und 
Kreuz beschränkt, was auch auf seine politische Entwicklung von ungünstigem Einfluß 
war. In Slavonien konnte nur sehr wenig Land seinen einstigen rechtmäßigen, adeligen 
und geistlichen Besitzern aus der Zeit vor der Türkenherrschaft zurückgegeben werden. So 
wurden denn auf den Kameralgütern neue fremde Familien angesiedelt, wie die römischen 
Odescalchi, Nepoten des Papstes Innozenz XI., welche die Herrschaft Jlok mit dem 
Titel als Herzoge von Sirmien erhielten, die Colloredo, Caraffa, Kuefstein, 
Pejacevic, Prandau, von der Trenck u. s. w. Auch wurde das katholische Bisthum 
Sirmien erneuert, jedoch mit dem bosnischen vereinigt und mit großen Gütern in der 
Umgebung von Djakovo (ung. Diakovär) dotirt. 
Die Grenze längs der Save blieb unter militärischer Verwaltung. Die ganze 
Militärgrenze bestand zu verschiedenen Zeiten aus drei Generalaten, u. z. dem von 
Essek, mit den Regimentern von Gradiska, Brod und Peterwardein, dem Generalate 
von Warazdin mit den Regimentern von Kreuz und Gjurgjevac (deutsch Sanct-Georgen), 
und dem Generalate Karlstadt mit den Regimentern Slnnj, Otorac, Ogulin und Lika. 
Unter dem Commando des Banns standen außerdem zwei Banalregimenter. Ein Theil 
der Lika mit der Krbava stand unmittelbar unter Verwaltung der kaiserlichen Kammer. 
Auf diesem Territorium der Kammer ließ Kaiser Karl VI. 1727 den Hasen von Porto Re 
(Kraljevica) anlegcu und die Karolinenstraße erbauen. Durch den Verlust der Güter der 
Grafen von Zrin und Frankapan, welche der Kammer zufielen, wurde Civil-Croatien 
sogar der Zutritt zum Meere abgeschnitten. 
Die Militärgrenze, welche im Jahre 1734 durch den Prinzen von Sachsen- 
Hildburghausen als gesondertes kaiserliches Territorium mit ausschließlich einheimischer 
Besatzung neu organisirt wurde, stand als lebendige Schutzmauer gegen die Türken und 
als geeignetes Mittel gegen jeden Aufstand in Ungarn oder Kroatien militärisch in hoher 
Schätzung, war aber den Ständen immer ein Dorn im Auge. 
In Civil-Croatien war die Landesverwaltung zu dieser Zeit sehr gesunken. Die 
Bane waren Meistens Magyaren, welche gleichzeitig andere hohe Würden in anderen 
Ländern bekleideten und infolge dessen nur selten nach Kroatien kamen; so Johann 
Pälffy (1704—1732) und Karl Batthyäny (1742 —1756). Der Ban berief den
	        
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