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Full text: Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild: Ungarn, Band 2

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erwähnt, welche dem Alföld-Magyaren zur Ehre gereichen, ja ihn in gewisser Hinsicht 
sogar rehabilitiren. 
Obgleich die weithin gedehnten Städte und Dörfer der Ungarn im Alföld aus 
primitivem Material errichtet und mit feuergefährlicher Bedachung versehen sind, kommen 
daselbst Feuersbrünste doch nur selten vor. Mit Stroh wird geheizt, ja sogar gekocht und 
gebacken, in den ungedeckten Ställen brennt das Feuer den ganzen Tag und im Kreise 
um die Glut her sitzen die Nachbarn, die Pfeife schmauchend, und entscheiden die Geschicke 
von Stadt und Land. Und trotzdem vergehen Reihen von Jahren, ohne daß in solchem 
Labyrinth von niedrigen, rohrgedeckten Häusern ein Schadenfeuer ausbräche, und während 
der letzten vierzig Jahre ist von der Donau bis zu den Biharer Bergen und von der Matra 
bis an die untere Donau hinab in keiner ungarischen Stadt, in keinem größeren Dorfe 
ein bedeutenderes Brandunglnck vorgekommen. Aus dieser Thatsache läßt sich jedenfalls 
zum mindesten folgern, daß dieses Volk ordnungsliebend, reinlich und vorsichtig ist. 
Aber es geht daraus auch hervor, daß es nicht rachgierig ist und am wenigsten zu heim 
tückischer Rache geneigt, da es niemals zum gemeinsten Werkzeuge dieser Rache, zur 
Brandstiftung greift. Und bricht doch irgendwo ein Feuer aus, so wissen diese zimmer 
kunstgewaltigen Landlente es bald zu bezwingen; ohne Rennen und Schreien, ohne 
Commandowort sogar heben sie stumm ihre Äxte, in wenigen Minuten sinkt das Dach 
in sich zusammen und die glühende Flugkohle, die der Sturm entführen will, erstickt in 
ihrer ehernen Hand. 
Das Capitel der Rache sei hier noch mit den folgenden Bemerkungen gestreift. Auf 
dem magyarischen Gebiete des Alföld steht es im Allgemeinen besser um die öffentliche 
Sicherheit, als diejenigen vermeinen, die das ungarische Volk nur aus Schauerromanen 
und der Groschenliteratur kennen. Allerdings hat es sich über das Eigenthumsrecht 
besondere Begriffe gebildet, die mit dem geschriebenen Gesetz nicht durchaus übereinstimmen; 
den Jagd-, Fischerei-, Forst-, Weidegesetzen gegenüber findet es sich leicht mit seinem 
Gewissen ab und hält es für kein Capitalverbrechen, anzutasten, was die Natur „umsonst" 
hergibt und „was von der Blüte aus wächst" (Obstartiges); ja es passirt selbst größeren 
Landwirthen, daß sie ins verbotene Gehege treiben, so gut wie ihre halbwüchsigen Söhne 
nicht fragen, wem das Obst gehört, das sie wegstibitzen; das mit Mühe und Arbeit 
erworbene Eigenthum aber wird geachtet, bemakelte Leute werden gemieden, Hehler sind 
gehaßt und verabscheut. Das leichtblütige junge Volk, wenn es etwas auszufechten hat, 
sucht den Gegner offen auf, es kämpft mit dem Knotenstock, nicht mit dem Messer. Sogar 
der Viehhirt bestimmt Zeit und Ort der Begegnung voraus und erscheint zum Kampf 
mit seinen Knechten. Erst beschießen sich die Gegner mit dem Wurfholze, einem an beiden 
Enden zugespitzten Pflocke aus hartem Holz, später greifen sie zu Beilstock (koüoch und
	        
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