108
erwähnt, welche dem Alföld-Magyaren zur Ehre gereichen, ja ihn in gewisser Hinsicht
sogar rehabilitiren.
Obgleich die weithin gedehnten Städte und Dörfer der Ungarn im Alföld aus
primitivem Material errichtet und mit feuergefährlicher Bedachung versehen sind, kommen
daselbst Feuersbrünste doch nur selten vor. Mit Stroh wird geheizt, ja sogar gekocht und
gebacken, in den ungedeckten Ställen brennt das Feuer den ganzen Tag und im Kreise
um die Glut her sitzen die Nachbarn, die Pfeife schmauchend, und entscheiden die Geschicke
von Stadt und Land. Und trotzdem vergehen Reihen von Jahren, ohne daß in solchem
Labyrinth von niedrigen, rohrgedeckten Häusern ein Schadenfeuer ausbräche, und während
der letzten vierzig Jahre ist von der Donau bis zu den Biharer Bergen und von der Matra
bis an die untere Donau hinab in keiner ungarischen Stadt, in keinem größeren Dorfe
ein bedeutenderes Brandunglnck vorgekommen. Aus dieser Thatsache läßt sich jedenfalls
zum mindesten folgern, daß dieses Volk ordnungsliebend, reinlich und vorsichtig ist.
Aber es geht daraus auch hervor, daß es nicht rachgierig ist und am wenigsten zu heim
tückischer Rache geneigt, da es niemals zum gemeinsten Werkzeuge dieser Rache, zur
Brandstiftung greift. Und bricht doch irgendwo ein Feuer aus, so wissen diese zimmer
kunstgewaltigen Landlente es bald zu bezwingen; ohne Rennen und Schreien, ohne
Commandowort sogar heben sie stumm ihre Äxte, in wenigen Minuten sinkt das Dach
in sich zusammen und die glühende Flugkohle, die der Sturm entführen will, erstickt in
ihrer ehernen Hand.
Das Capitel der Rache sei hier noch mit den folgenden Bemerkungen gestreift. Auf
dem magyarischen Gebiete des Alföld steht es im Allgemeinen besser um die öffentliche
Sicherheit, als diejenigen vermeinen, die das ungarische Volk nur aus Schauerromanen
und der Groschenliteratur kennen. Allerdings hat es sich über das Eigenthumsrecht
besondere Begriffe gebildet, die mit dem geschriebenen Gesetz nicht durchaus übereinstimmen;
den Jagd-, Fischerei-, Forst-, Weidegesetzen gegenüber findet es sich leicht mit seinem
Gewissen ab und hält es für kein Capitalverbrechen, anzutasten, was die Natur „umsonst"
hergibt und „was von der Blüte aus wächst" (Obstartiges); ja es passirt selbst größeren
Landwirthen, daß sie ins verbotene Gehege treiben, so gut wie ihre halbwüchsigen Söhne
nicht fragen, wem das Obst gehört, das sie wegstibitzen; das mit Mühe und Arbeit
erworbene Eigenthum aber wird geachtet, bemakelte Leute werden gemieden, Hehler sind
gehaßt und verabscheut. Das leichtblütige junge Volk, wenn es etwas auszufechten hat,
sucht den Gegner offen auf, es kämpft mit dem Knotenstock, nicht mit dem Messer. Sogar
der Viehhirt bestimmt Zeit und Ort der Begegnung voraus und erscheint zum Kampf
mit seinen Knechten. Erst beschießen sich die Gegner mit dem Wurfholze, einem an beiden
Enden zugespitzten Pflocke aus hartem Holz, später greifen sie zu Beilstock (koüoch und