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Full text: Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild: Ungarn, Band 2

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Nach der Vertreibung der Türken gab es nur in Raczkevi und Sziget-Szent-Miklös 
ursprüngliche Einwohner, die übrigen Gemeinden siedelten sich nen an. Die Gemeinde 
Tököl wurde von Raizen aus Dalmatien und Serbien besetzt, die Bewohner von Sziget- 
Szent-Märton kamen aus Franken und Schwaben herein, Sziget-Ujfalu war eine Colonie 
von Deutschen aus Österreich, die Vorfahren der Einwohner von Beese aber kamen aus 
Steiermark, Österreich und Schwaben. 
Bei der Berührung der verschiedenen Stämme untereinander ist hier ein eigeu- 
thümlicher Fall zu beobachten. Die serbische Bevölkerung, die doch ursprünglich das 
Übergewicht hatte, verliert überall an Boden, zum Vortheil der magyarischen und deutschen 
Bevölkerung. Nicht nur ist die Vermehrung der serbischen Einwohnerschaft eine viel 
geringere, als der deutschen oder magyarischen, sondern sie geht auch im Wohlstand 
gegen diese zurück. In Csep gibt es heute kaum mehr eine serbische Bevölkerung, die aber 
früher überwog. In Csepel siedelte sich im vorigen Jahrhundert nur am nördlichen Theile 
des Dorfes eine Gasse voll Deutscher an, und heute ist das ganze Dorf deutsch geworden 
und diese Deutschen wandeln sich in Magyaren; die früheren Einwohner haben sich 
entweder zerstreut, oder sind Deutsche geworden. Von Sziget-Szent-Märton siedelten die 
Serben, als daselbst die Zahl der deutschen Ansiedler immer stieg, in demselben Maße 
nach Raczkevi über. In Beese aber geschah es schon 1706, daß eines Nachts alle Raizen 
getroffener Verabredung gemäß nach der benachbarten Gemeinde Lore auswanderten. 
Gleichwie die Birke in manchen Regionen die Buche ausrottet, diese aber in anderen 
Gegenden die Eiche verdrängt und selber ihren Platz einnimmt, so sieht man hier die 
deutsche und magyarische Bevölkerung ohne besondere Verabredung oder Planmäßigkeit 
nach und nach Grund und Boden der Serben aufkaufen und diese selbst zur Auswanderung 
bewegen. Und doch ist zu bemerken, daß die Einwohner untereinander von Anfang an 
duldsam waren, ohne Rücksicht auf die Verschiedenheit von Ursprung und Glaubens 
bekenntnis;. So faßte die Stadt Raczkevi schon 1725 einen Beschluß, der wahrlich dem 
damaligen Zeitgeiste weit voraus war. Sie beschloß nämlich: „Da die Stadt ans drei 
Religionen oder ,8tntns« bestehe, das heißt aus Römisch-Katholischen, Reformirten und 
Raizen oder solchen griechischer Confession, so möge fürderhin die Gerichtsbarkeit eine den 
Angehörigen aller drei Religionen oder Bekenntnisse gemeinsame sein, so zwar, daß, da 
der reformirte Status doppelt so viel betrage als der katholische und raizische, in zwei 
auf einander folgenden Jahren der Richter aus dem die reformirte oder helvetische 
Confession bekennenden Status gewählt werde, nach den zwei Jahren aber beide Parteien, 
nämlich ein Papist und ein Raize, durch Rathsbeschluß zur Abstimmung vorgeschlagen 
werden, unter denen dann die Wahl für das Richteramt durch Abstimmung der Gemeinde 
zu treffen sei". Bei derselben Gelegenheit wurde auch bestimmt, daß, da sie insgesammt
	        
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