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Nach der Vertreibung der Türken gab es nur in Raczkevi und Sziget-Szent-Miklös
ursprüngliche Einwohner, die übrigen Gemeinden siedelten sich nen an. Die Gemeinde
Tököl wurde von Raizen aus Dalmatien und Serbien besetzt, die Bewohner von Sziget-
Szent-Märton kamen aus Franken und Schwaben herein, Sziget-Ujfalu war eine Colonie
von Deutschen aus Österreich, die Vorfahren der Einwohner von Beese aber kamen aus
Steiermark, Österreich und Schwaben.
Bei der Berührung der verschiedenen Stämme untereinander ist hier ein eigeu-
thümlicher Fall zu beobachten. Die serbische Bevölkerung, die doch ursprünglich das
Übergewicht hatte, verliert überall an Boden, zum Vortheil der magyarischen und deutschen
Bevölkerung. Nicht nur ist die Vermehrung der serbischen Einwohnerschaft eine viel
geringere, als der deutschen oder magyarischen, sondern sie geht auch im Wohlstand
gegen diese zurück. In Csep gibt es heute kaum mehr eine serbische Bevölkerung, die aber
früher überwog. In Csepel siedelte sich im vorigen Jahrhundert nur am nördlichen Theile
des Dorfes eine Gasse voll Deutscher an, und heute ist das ganze Dorf deutsch geworden
und diese Deutschen wandeln sich in Magyaren; die früheren Einwohner haben sich
entweder zerstreut, oder sind Deutsche geworden. Von Sziget-Szent-Märton siedelten die
Serben, als daselbst die Zahl der deutschen Ansiedler immer stieg, in demselben Maße
nach Raczkevi über. In Beese aber geschah es schon 1706, daß eines Nachts alle Raizen
getroffener Verabredung gemäß nach der benachbarten Gemeinde Lore auswanderten.
Gleichwie die Birke in manchen Regionen die Buche ausrottet, diese aber in anderen
Gegenden die Eiche verdrängt und selber ihren Platz einnimmt, so sieht man hier die
deutsche und magyarische Bevölkerung ohne besondere Verabredung oder Planmäßigkeit
nach und nach Grund und Boden der Serben aufkaufen und diese selbst zur Auswanderung
bewegen. Und doch ist zu bemerken, daß die Einwohner untereinander von Anfang an
duldsam waren, ohne Rücksicht auf die Verschiedenheit von Ursprung und Glaubens
bekenntnis;. So faßte die Stadt Raczkevi schon 1725 einen Beschluß, der wahrlich dem
damaligen Zeitgeiste weit voraus war. Sie beschloß nämlich: „Da die Stadt ans drei
Religionen oder ,8tntns« bestehe, das heißt aus Römisch-Katholischen, Reformirten und
Raizen oder solchen griechischer Confession, so möge fürderhin die Gerichtsbarkeit eine den
Angehörigen aller drei Religionen oder Bekenntnisse gemeinsame sein, so zwar, daß, da
der reformirte Status doppelt so viel betrage als der katholische und raizische, in zwei
auf einander folgenden Jahren der Richter aus dem die reformirte oder helvetische
Confession bekennenden Status gewählt werde, nach den zwei Jahren aber beide Parteien,
nämlich ein Papist und ein Raize, durch Rathsbeschluß zur Abstimmung vorgeschlagen
werden, unter denen dann die Wahl für das Richteramt durch Abstimmung der Gemeinde
zu treffen sei". Bei derselben Gelegenheit wurde auch bestimmt, daß, da sie insgesammt