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Volltext: Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild: Ungarn, Band 2

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Bürgerschaft Kecskemets (als auswärtigen Mitgliedern der Verbindung) unterstützt. Aber, 
obgleich die „Kalandbrüder" die Ersten waren, die auf deni für den Sanct-Georgstag 
einbernfenen Reichstage erschienen, wo sie ihren Bund dem ganzen Adel enthüllten, konnten 
sie es bei der damaligen traurigen Lage des Landes doch zu keinem Erfolge bringen und 
mußten sich vier Monate vor der Katastrophe von Mohäcs auflösen. 
Übrigens beginnen die Schwesterstädte in der zweiten Hälfte des XVI. Jahrhunderts 
von der Hauptstadt abwärts bis Szegedin eine wichtige, ja herrschende Rolle zu spielen. 
Ungefähr gleichzeitig angelegt und bevölkert, wurde auch ihre Rolle zur nämlichen Zeit 
eine hervorragendere. Anfangs werden alle drei Städte als Kronbesitz erwähnt. Czeglcd 
ist dies auch geblieben fast bis in die neueste Zeit herauf. In den beiden anderen übten zwar 
kürzere oder längere Zeit hindurch einige ansehnliche Familien des Landes Grnndherren- 
rechte aus, so in Nagy-Körös die Familien Jllosvai und Ghörki, in Kecskemet die Käthais, 
Perms, Hnnyadis, Patöcsis, Kohärys und Andere, in Wahrheit aber war keine einzige 
jemals Urbarialbesitz. Wenn sie auch die Rechte der Grundherren eine Zeit lang anerkannten, 
waren sie doch bestrebt, dieselben zu umgehen oder durch Geld abzulösen, das Joch der 
grundherrlichen Willkür ließen sie sich nicht gefallen. Zusammen überstanden sie die großen 
Erschütterungen des XVI. Jahrhunderts und die Stürme der ans die Niederlage bei Mohäcs 
folgenden Türkenzeit trafen alle drei in gleichem Maße. Dieser gemeinsame Schlag, dieses 
gemeinsame Leiden machte die „drei Städte" gewissermaßen zu Verbündeten, gleichsam zu 
einer selbständigen Republik. Sie hatten den Befehlen zweier Mächte zu gehorchen: denen 
des Comitats, das, sogar ans seinem eigenen Gebiete herausgedrängt, noch seine Macht 
bewahrte, und denen der Türken, deren Tyrannei die Selbstverwaltung der Gemeinde 
nicht hinderte. Beiden Herren mußte nur gehorcht und gezahlt werden, aber weder hinderte 
das Comitat sie in ihrem Verhältniß zu den Türken, noch die Türken in ihren Leistungen 
an das Comitat. Ja es wurden die Geldleistungen an das Comitat sogar gleichsam mit 
Wissen und Gutheißung der Türken bewerkstelligt. Diese Verbindung war durch Gesetze, 
durch Friedenspunctationen gesichert und die Türken sahen darin keinerlei Gefahr. Mehr 
als einmal waren sie es, die den Comitatsabgeordnetcn der Städte Geleitsbriefe mitgaben. 
Sie gewährten den verbündeten „drei Städten" ihren besonderen Schutz, wobei aber dieselben 
dennoch sowohl den türkischen, als auch den deutschen Heeren stets als fertige Beute galten, 
was in ihren Bewohnern nach und nach einen gewissen nüchternen, praktischen Sinn 
ausbildete, der sie an die Wahrung und Förderung ihrer Interessen, aber auch an 
Behutsamkeit gewöhnte. Dieser nüchterne, praktische Sinn, durch den sie die nahende Gefahr 
unablässig im Auge zu behalten und zu vermeiden, aber auch das Wohl der Gemeinde über 
Alles zu stellen lernten, wurde zur Hauptquelle ihrer Wohlhabenheit, Entwicklung und 
Hebung. Unter den fortwährenden Plackereien bedurften sie nicht nur der Wachsamkeit,
	        
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