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er Nutzen davon; dafür waren die Knmaneu Manns genug. Ihr stilles oder lautes
Murren, ihre häufige Bittstellerei und ihr mächtiger Beschützer, der Palatin, der ja auch
selbst die Schmälerung seiner Rechte durch die neuen Zustände spürte, führten endlich zum
erwarteten Resultate. Es wurde den Knmaneu erlaubt, ihre Frohnlasten abzulösen, was
sie auch, für Mensch und Grund zusammen, nur den Preis von mehr als einer halben
Million Gulden thaten; mit den neu erkauften Privilegien zugleich trat auch die militärische
Dienstpflicht wieder in Kraft, derznfolge sie für den damaligen preußischen Feldzug sofort
tausend Reiter zur Verfügung stellten. Dies geschah im Jahre 1745, unter der Regierung
Maria Theresias, oder, wie der Kumanier zu sagen pflegt: „Ihrer Majestät, Maria
Theresia". Die Ablösungssumme wurde ans die 25 kumanischen Gemeinden im Verhältnis;
ihres Flächenranmes vertheilt; ans die größeren, wie Jäszbereny, Halas, Karczag,
Knn-Szent-Miklvs fielen 40.000 bis 65.000 Gulden. Die Gemeindebehörden aber
veranlaßten oder zwangen die einzelnen Bewohner, die Theilsummen der Ablösung den
Grundstücken entsprechend, die sie besaßen oder besitzen wollten, zu entrichten. Wo die
Bevölkerung spärlich war, wurden auch Fremde gern ausgenommen. Aber obwohl Viele
zur Bezahlung gezwungen werden mußten und man daher Leute, die sich zur Entrichtung
bedeutenderer Ablösungssummen erboten, mit offenen Armen ansnahm, wurde dennoch auch
dafür gesorgt, daß die Bäume nicht in den Himmel wuchsen, und es war ein Maximum
bestimmt, über das hinaus Niemand ablösen durfte. Auf diese Art blieb Jazygo-Knmanien
in socialer Hinsicht, was es gewesen: reine Plebejer, so ungefähr im römischen Sinne,
mit einigem patrizischen Element gemischt, das sich durch Senatvrenwürde oder andere
Gemeindeämter den „Wohlgeboren"- (norrmotoZ-) Titel erwarb und ihn aus seine Nach
kommen vererbte. Was den Adel anbetrisft, war Jedermann adelig genug, aber ohne
politisches Gewicht. Eine Aristokratie erzieht sich das Volk selbst, wie wir weiterhin sehen
werden. Von Magnaten kennt es nur einen: den „Oberkapitän", der nie aus seinem
Blute stammt und über dem der wirkliche Oberkapitün, der Palatin steht. Und auch von
Palatinen wird nur ein einziger leben, solange es Jazhgo-Knmanen ans der Welt gibt:
der Palatin Josef. Er war nicht nur Graf, Gespan, Oberkapitän der Jazhgo-Knmanen,
sondern ihr Oberpatriarch, dessen Andenken jeder Knmane, vom ersten Beamten bis zum
letzten Rinderhirten ans der Puszta, mit bewunderungswürdiger Pietät bewahrt. Sein
Geist drang fünfzig ^nihre lang durch die Hauptkanüle der Eentralverwaltung hinab in
die städtischen Magistrate, in die allerletzten Verzweigungen der Verwaltung und des
öffentlichen Lebens, bis zu den Pusztenrichtern hinab. Unter der liebevollen Sorgfalt
seiner Amtswaltung konnte die Lage der Jazygo-Knmanen gar keine andere sein als eine
friedliche, ruhige, glückliche. Und was wäre natürlicher, als daß das Volk die verehrte
Gestalt gleichsam verallgemeinert hat?