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Full text: Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild: Ungarn, Band 2

Der Pusztenrichter verfügte im Namen des Palatins, der Feldhüter trieb im Namen 
des Palatins das verirrte Stück Vieh ein, und jedes öffentliche Bauwerk, von den stattlichen 
und fast überall im gleichen Stil gehaltenen Rathhäusern bis zur letzten Holzbrücke, hat 
„Palatin Josef gebaut". 
Durch die Ablösung oder Redemtion war Knmanien endgiltig geordnet. Die Freiheit 
der Person und des Gebietes, die es Jahrhunderte lang eifersüchtig hütete und bald in 
offenem Kampfe, bald mittels kleiner Kniffe schützte, mar gesichert. Zu jeder Gemeinde 
wurde ein Grundbuch (kunäi libor) angelegt, in welches die Parzellen nach Redemtion 
und Flächeninhalt, sowie die Besitzwechsel eingetragen wurden. Ein politisches Gewicht 
aber als Körperschaft hatte es kaum, sogar sein altes Wappen war verloren gegangen. 
Es beschränkte sich lediglich auf die Ordnung der Angelegenheiten des „Dreier-Districts" 
auf Grund jener aus 21 Artikeln bestehenden „Regulation", welche Maria Theresia im 
Jahre 1751 erließ, und jener Statuten von bezeichnter Kürze, Genauigkeit und Klarheit, 
welche, 1799 durch den Palatin Josef bekräftigt, für Jazygo-Knmanien in privatrechtlichen 
Angelegenheiten bis 1851 entscheidende Rechtskraft besaßen und auch gegenwärtig als 
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Ungarn II.
	        
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