Der Pusztenrichter verfügte im Namen des Palatins, der Feldhüter trieb im Namen
des Palatins das verirrte Stück Vieh ein, und jedes öffentliche Bauwerk, von den stattlichen
und fast überall im gleichen Stil gehaltenen Rathhäusern bis zur letzten Holzbrücke, hat
„Palatin Josef gebaut".
Durch die Ablösung oder Redemtion war Knmanien endgiltig geordnet. Die Freiheit
der Person und des Gebietes, die es Jahrhunderte lang eifersüchtig hütete und bald in
offenem Kampfe, bald mittels kleiner Kniffe schützte, mar gesichert. Zu jeder Gemeinde
wurde ein Grundbuch (kunäi libor) angelegt, in welches die Parzellen nach Redemtion
und Flächeninhalt, sowie die Besitzwechsel eingetragen wurden. Ein politisches Gewicht
aber als Körperschaft hatte es kaum, sogar sein altes Wappen war verloren gegangen.
Es beschränkte sich lediglich auf die Ordnung der Angelegenheiten des „Dreier-Districts"
auf Grund jener aus 21 Artikeln bestehenden „Regulation", welche Maria Theresia im
Jahre 1751 erließ, und jener Statuten von bezeichnter Kürze, Genauigkeit und Klarheit,
welche, 1799 durch den Palatin Josef bekräftigt, für Jazygo-Knmanien in privatrechtlichen
Angelegenheiten bis 1851 entscheidende Rechtskraft besaßen und auch gegenwärtig als
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Ungarn II.