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Full text : Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild: Böhmen, 1. Abtheilung

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kleineren  Verhältnissen  auferzogen,  den  großen  Landesangelegenheiten  ferne  stand.  In
den  hierdurch  verursachten  Wirren  trachteten  die  Großen  des  Landes  ihren  Einfluß  zu
erweitern,  während  die  Kaiser,  denen  die  Bestätigung  zustand,  umsomehr  aus  der  Sachlage
Vortheile  zogen,  als  die  Prätendenten  vor  Allem  Schutz  und  Beistand  bei  ihnen  suchten.  Nach
schweren  Kämpfen  und  aufreibenden  Zwistigkeiten  kam  es  endlich  am  Ende  des  XII.  Jahrhunderts ­
  durch  verständige  Einsicht  der  Betheiligten,  zum  Theil  auch  durch  natürliche
Verhältnisse  zu  einem  Ausgleich,  indem  die  Erbfolge  nach  dem  Rechte  der  Erstgeburt  zur
Geltung  gelangte.  Damit  traf  zum  großen  Glück  für  das  Land  das  Aufkommen  der
ständigen  Königswürde  zusammen.
Der  Fürst  wurde  mit  großen  Feierlichkeiten  auf  dem  Fürstenstuhl  eingesetzt,  einem
steinernen  Sitz,  welcher  sich  in  der  Prager  Burg  auf  dem  offenen  Platze  vor  der  St.  Veitskirche ­
  im  Hofe  des  fürstlichen  Palastes  befand.  Den  Kaisern  stand  die  Bestätigung  der
böhmischen  Fürsten  zu  und  sie  erhielt  ihren  Ausdruck  durch  feierliche  Übergabe  der  Fahne  an
den  bereits  inthronisirten  Fürsten,  der  zu  diesem  Zweck  persönlich  am  Kaiserhofe  erschien.
Das  den  deutschen  Völkern  eigene  Königthum  kam  zuerst  (im  XI.  und  XII.  Jahrhundert) ­
  als  persönliche,  vom  XIII.  Jahrhundert  an  aber  als  ständige  Würde  nach  Böhmen,
allerdings  in  jener  Gestalt,  die  das  Königthum  durch  Einwirkung  des  Christenthums
erhalten  hatte.  Im  XI.  Jahrhundert  erhielten  zwei  Fürsten  vom  Papst  die  Auszeichnung,
die  Mitra  zu  tragen,  Spytignev  II.  und  Vratislav  II.  Vratislav  wurde  auch  ob  seiner  Verdienste ­
  um  Kaiser  und  Reich  durch  Verleihung  der  Krone  1086  ausgezeichnet.  Als  zweiter
König  tritt  uns  im  XII.  Jahrhundert  Vladislav  II.  entgegen,  der  aus  gleichem  Grunde
vom  Kaiser  die  Königskrone  erhielt  (1158).  Die  endliche  und  feierliche  Zuerkennung  der
Königswürde  verdankten  die  Premyslidenfürsten  dem  apostolischen  Stuhle  1204,  von
welchem  Jahre  an  das  Königthum  nicht  mehr  vom  Lande  wich.
Die  Mitglieder  des  Fürstenhauses  wurden,  wenn  sie  nicht  oder  so  lange  sie  nicht  auf
den  Fürstenstuhl  gelangten,  durch  Zuweisung  der  fürstlichen  Nutzungen  bestimmter  Landestheile
  versorgt.  So  diente  insbesondere  Mähren,  welches  mit  Böhmen  ein  Ganzes  bildete,
zu  Verleihungen  dieser  Art,  bevor  es  eine  Markgrafschaft  ward.  Stets  blieb  jedoch  der
Landesfürst  nicht  nur  das  Oberhaupt  der  fürstlichen  Familie,  sondern  auch  Herr  des
ganzen  Landes,  und  gerade  die  Theilfürsten  von  Mähren  hatten  das  größte  Interesse
an  der  Verbindung  mit  Böhmen,  da  ihnen  infolge  des  Seniorats  die  Besteigung  des
böhmischen  Fürstenstuhls  stets  offen  stand.
Während  in  vorchristlicher  Zeit  der  Fürst  nicht  nur  der  Beherrscher  des  Volkes,
sondern  auch  dessen  oberster  Priester  war,  änderte  sich  dieses  Verhältniß  nach  Einführung
des  Christenthums  dahin,  daß  die  fürstliche  Gewalt  ihre  Weihe  von  der  Kirche  erhielt  und
deren  Träger  hinwieder  die  Schutzherren  der  Kirche  wurden.
            
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