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kleineren Verhältnissen auferzogen, den großen Landesangelegenheiten ferne stand. In
den hierdurch verursachten Wirren trachteten die Großen des Landes ihren Einfluß zu
erweitern, während die Kaiser, denen die Bestätigung zustand, umsomehr aus der Sachlage
Vortheile zogen, als die Prätendenten vor Allem Schutz und Beistand bei ihnen suchten. Nach
schweren Kämpfen und aufreibenden Zwistigkeiten kam es endlich am Ende des XII. Jahrhunderts
durch verständige Einsicht der Betheiligten, zum Theil auch durch natürliche
Verhältnisse zu einem Ausgleich, indem die Erbfolge nach dem Rechte der Erstgeburt zur
Geltung gelangte. Damit traf zum großen Glück für das Land das Aufkommen der
ständigen Königswürde zusammen.
Der Fürst wurde mit großen Feierlichkeiten auf dem Fürstenstuhl eingesetzt, einem
steinernen Sitz, welcher sich in der Prager Burg auf dem offenen Platze vor der St. Veitskirche
im Hofe des fürstlichen Palastes befand. Den Kaisern stand die Bestätigung der
böhmischen Fürsten zu und sie erhielt ihren Ausdruck durch feierliche Übergabe der Fahne an
den bereits inthronisirten Fürsten, der zu diesem Zweck persönlich am Kaiserhofe erschien.
Das den deutschen Völkern eigene Königthum kam zuerst (im XI. und XII. Jahrhundert)
als persönliche, vom XIII. Jahrhundert an aber als ständige Würde nach Böhmen,
allerdings in jener Gestalt, die das Königthum durch Einwirkung des Christenthums
erhalten hatte. Im XI. Jahrhundert erhielten zwei Fürsten vom Papst die Auszeichnung,
die Mitra zu tragen, Spytignev II. und Vratislav II. Vratislav wurde auch ob seiner Verdienste
um Kaiser und Reich durch Verleihung der Krone 1086 ausgezeichnet. Als zweiter
König tritt uns im XII. Jahrhundert Vladislav II. entgegen, der aus gleichem Grunde
vom Kaiser die Königskrone erhielt (1158). Die endliche und feierliche Zuerkennung der
Königswürde verdankten die Premyslidenfürsten dem apostolischen Stuhle 1204, von
welchem Jahre an das Königthum nicht mehr vom Lande wich.
Die Mitglieder des Fürstenhauses wurden, wenn sie nicht oder so lange sie nicht auf
den Fürstenstuhl gelangten, durch Zuweisung der fürstlichen Nutzungen bestimmter Landestheile
versorgt. So diente insbesondere Mähren, welches mit Böhmen ein Ganzes bildete,
zu Verleihungen dieser Art, bevor es eine Markgrafschaft ward. Stets blieb jedoch der
Landesfürst nicht nur das Oberhaupt der fürstlichen Familie, sondern auch Herr des
ganzen Landes, und gerade die Theilfürsten von Mähren hatten das größte Interesse
an der Verbindung mit Böhmen, da ihnen infolge des Seniorats die Besteigung des
böhmischen Fürstenstuhls stets offen stand.
Während in vorchristlicher Zeit der Fürst nicht nur der Beherrscher des Volkes,
sondern auch dessen oberster Priester war, änderte sich dieses Verhältniß nach Einführung
des Christenthums dahin, daß die fürstliche Gewalt ihre Weihe von der Kirche erhielt und
deren Träger hinwieder die Schutzherren der Kirche wurden.