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Bald nach dem zweiten Kreuzzuge, welchen Ottokar 1267 gegen die heidnischen
Preußen ohne wesentlichen Erfolg unternommen, gelang ihm die Erwerbung des Herzog
thums Kärnten, im Jahre 1268 jene des Herzogthums Krain, der Markgrafschaft
Istrien und eines Theiles von Friaul mit Pordenone. Auch Eger war als Reichspfand
unter Ottokars Gewalt gelangt. So reichte das Reich Ottokars von dem Fichtel- und
Erzgebirge, sowie von den Sudeten bis an die Adria.
Hier ist der Ort, einen kurzen Rückblick auf die vorausgegangenen Geschicke des
Egerlandes zu werfen. Ursprünglich von Slaven besetzt und zu Böhmen gehörig, wurde
es um die Mitte des IX. Jahrhunderts, unter Ludwig dem Deutschen, deutsches Land und
bildete einen Bestandtheil der gegen Böhmen errichteten Mark, sowie auch der Diöcese
Regensburg. Zu Beginn des XI. Jahrhunderts treten als Besitzer von Landgütern an
der oberen Eger die Markgrafen von Vohburg auf, welchen die Gründung der Burg
Eger (böhm. Limb) zugeschrieben wird. Als Ansiedelung wird Eger im Jahre 1061
genannt.
Durch die Ehe der letzten Vohburgerin Adelheid gelangte Herzog Friedrich von
Schwaben in den Mitbesitz der Vohburg'schen Güter, die er auch nach seiner Erhebung
züm König und Kaiser und nach der im Jahre 1153 erfolgten Ehescheidung beibehielt.
Kaiser Friedrich I. Barbarossa ließ die Burg Eger im größeren, einer Kaiserpfalz würdigen
Stil umbauen. Hierdurch und weil Eger an einer wichtigen Handelsstraße lag, gedieh auch
die an die Burg angegliederte städtische Ansiedelung, die sich des Nürnberger Stadtrechte»
bediente. Auch Kaiser Friedrich II. fand viel Wohlgefallen an der Stadt, die er wiederholt
aufsuchte.
Ottokar stand auf dem Höhepunkt seiner Macht und seines Glücks. Unter keiner
Regierung vollzog sich in den inneren Verhältnissen Böhmens eine vollständige Um
wandlung. Durch Gründung zahlreicher Städte, welche ausschließlich oder überwiegend
den von Wenzel I. und Ottokar ins Land berufenen Deutschen übergeben wurden und
als königliche Städte unmittelbar der Krone unterstanden, wurde die altslavische Gau
verfassung völlig umgestoßen; der Bürgerstand gelangte durch Betriebsamkeit und Reichthum
zu großer Bedeutung, die königlichen Städte aber, zumeist an den großen Handelswegen
gegründet, wurden bald ein mächtiger Factor auch im politischen Leben des Landes. Ein
Theil der Städte folgte dem sächsischen, ein anderer, mit der Altstadt Prag an der Spitze,
dem schwäbischen Recht; zahlreiche Dörfer wurden nach deutschem Recht nnt vertrags
mäßigen Verpflichtungen ausgesetzt; die Klöster, meist mit deutschen Ordensmitgliedern
besetzt, zogen ihre Stammgenossen zur Colonisation ihrer Güter uw Land.
Aber geradeso wie die vollständige Schwäche des Deutschen Reiches während des
Interregnums (1257 bis 1273) dem böhmischen König bei seinen Unternehmungen