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Full text: Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild: Böhmen, 1. Abtheilung

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Bald nach dem zweiten Kreuzzuge, welchen Ottokar 1267 gegen die heidnischen 
Preußen ohne wesentlichen Erfolg unternommen, gelang ihm die Erwerbung des Herzog 
thums Kärnten, im Jahre 1268 jene des Herzogthums Krain, der Markgrafschaft 
Istrien und eines Theiles von Friaul mit Pordenone. Auch Eger war als Reichspfand 
unter Ottokars Gewalt gelangt. So reichte das Reich Ottokars von dem Fichtel- und 
Erzgebirge, sowie von den Sudeten bis an die Adria. 
Hier ist der Ort, einen kurzen Rückblick auf die vorausgegangenen Geschicke des 
Egerlandes zu werfen. Ursprünglich von Slaven besetzt und zu Böhmen gehörig, wurde 
es um die Mitte des IX. Jahrhunderts, unter Ludwig dem Deutschen, deutsches Land und 
bildete einen Bestandtheil der gegen Böhmen errichteten Mark, sowie auch der Diöcese 
Regensburg. Zu Beginn des XI. Jahrhunderts treten als Besitzer von Landgütern an 
der oberen Eger die Markgrafen von Vohburg auf, welchen die Gründung der Burg 
Eger (böhm. Limb) zugeschrieben wird. Als Ansiedelung wird Eger im Jahre 1061 
genannt. 
Durch die Ehe der letzten Vohburgerin Adelheid gelangte Herzog Friedrich von 
Schwaben in den Mitbesitz der Vohburg'schen Güter, die er auch nach seiner Erhebung 
züm König und Kaiser und nach der im Jahre 1153 erfolgten Ehescheidung beibehielt. 
Kaiser Friedrich I. Barbarossa ließ die Burg Eger im größeren, einer Kaiserpfalz würdigen 
Stil umbauen. Hierdurch und weil Eger an einer wichtigen Handelsstraße lag, gedieh auch 
die an die Burg angegliederte städtische Ansiedelung, die sich des Nürnberger Stadtrechte» 
bediente. Auch Kaiser Friedrich II. fand viel Wohlgefallen an der Stadt, die er wiederholt 
aufsuchte. 
Ottokar stand auf dem Höhepunkt seiner Macht und seines Glücks. Unter keiner 
Regierung vollzog sich in den inneren Verhältnissen Böhmens eine vollständige Um 
wandlung. Durch Gründung zahlreicher Städte, welche ausschließlich oder überwiegend 
den von Wenzel I. und Ottokar ins Land berufenen Deutschen übergeben wurden und 
als königliche Städte unmittelbar der Krone unterstanden, wurde die altslavische Gau 
verfassung völlig umgestoßen; der Bürgerstand gelangte durch Betriebsamkeit und Reichthum 
zu großer Bedeutung, die königlichen Städte aber, zumeist an den großen Handelswegen 
gegründet, wurden bald ein mächtiger Factor auch im politischen Leben des Landes. Ein 
Theil der Städte folgte dem sächsischen, ein anderer, mit der Altstadt Prag an der Spitze, 
dem schwäbischen Recht; zahlreiche Dörfer wurden nach deutschem Recht nnt vertrags 
mäßigen Verpflichtungen ausgesetzt; die Klöster, meist mit deutschen Ordensmitgliedern 
besetzt, zogen ihre Stammgenossen zur Colonisation ihrer Güter uw Land. 
Aber geradeso wie die vollständige Schwäche des Deutschen Reiches während des 
Interregnums (1257 bis 1273) dem böhmischen König bei seinen Unternehmungen
	        
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