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Full text : Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild: Böhmen, 1. Abtheilung

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Monarchen  für  das  Land  und  den  Patriotismus  der  Bevölkerung  zu  glänzender  Geltung
brachten  und  der  hauptstädtischen  Bürgerschaft  auch  zu  materiellem  Vortheil  gereichten.
Die  Steuern  waren  damals  zwar  hoch,  aber  lange  nicht  unerschwinglich.  Böhmen
zahlte  seine  „Ordinari-Verwilligung",  die  mit  der  Mährens  und  Schlesiens  in  der  Regel
etwa  soviel  betrug,  wie  jene  Ober-,  Nieder-  und  Jnnerösterreichs  zusammen,  dazu
die,  natürlich  der  Höhe  nach  sehr  wechselnde,  „militärische  Verwilligung",  endlich  wie
schon  früher  einen  Beitrag  zur  Erhaltung  der  ungarischen  Grenzfestnngen  und  seit  Kaiser
Ferdinand  III.  auch  zur  Besoldung  der  in  denselben  liegenden  Besatzungstruppen.  Aber
die  Ungleichheit  in  der  Besteuerung  war  die  alte  und  auch  sonst  stellten  sich  einer  gleichmäßigen ­
  Steigerung  des  Wohlstandes  aller  Bevölkerungsclassen  die  schwersten  Hindernisse
entgegen.  Dies  galt  namentlich  von  den  Bauern.  Seitdem  es  eben  am  Schluß  des
XV.  Jahrhunderts  den  Großen  des  Landes  gelungen  war,  aus  dem  freien  Bauer  Böhmens
einen  Hörigen,  ja  sogar  einen  Leibeigenen  zu  machen,  war  dessen  Lage  immer  trauriger
geworden.  Nun,  nach  Ausgang  des  großen  Krieges,  lagen  die  Dinge  für  ihn  möglichst
schlimm.  Die  letzten  Reste  freier  Bewegung  waren  vernichtet,  die  Obrigkeit  in  allen
richterlichen  und  politischen  Dingen  die  einzige  Instanz.  Der  Grundherr  hatte  das  Recht,
über  Leben  und  Tod  der  Unterthanen  zu  entscheiden  und  alle  Verhältnisse  nach  eigenem
Gutdünken  zu  regeln,  während  die  Naturalleistungen  und  die  Frohnen  (Robot)  den
Bauernstand  materiell  auf  die  tiefste  Stufe  herunterbrächten.  Alle  Männer  von  18  bis
55  Jahren,  alle  Weiber  von  17  bis  50  Jahren  waren  in  vielen  Fällen  durch  fünf,  ja
sogar  auch  durch  sechs  Tage  in  der  Woche,  im  Sommer  und  Winter,  robotpflichtig,  so
daß  ihnen  nur  der  Sonntag  oder  die  Nacht  zur  Bestellung  der  eigenen  Felder  und
Wirthschaften  übrigblieb.  Selbst  die  Kinder  mußten  sich  als  Viehhüter  oder  zu  anderen
leichteren  Arbeiten  gebrauchen  lassen,  während  das  Zugvieh  der  Bauern  vor  Allem  zur
Bestellung  der  Arbeit  auf  den  herrschaftlichen  Gründen  diente.  Der  Ertrag  der  auf  so
kümmerliche  Weise  bestellten  Felder,  Wiesen  und  Gärten  wurde  zum  größten  Theil  von
Zehenten  und  einer  Unzahl  anderer  Giebigkeiten  absorbirt.  Während  die  Herrschaft  den
Preis  bestimmte,  um  welchen  der  Bauer  sein  Vieh  und  sein  Getreide  an  sie  abgeben  mußte,
wurde  ihm  das  kranke  Vieh  und  schlechte  Getreide  des  Herrenhofes  weit  über  den  Werth
aufgedrängt.  Er  durfte  nur  in  der  Mühle  der  Herrschaft  mahlen  lassen,  ohne  gegen  die
Betrügereien  der  Müller  geschützt  zu  sein.  Kein  Wunder,  daß  er  und  die  Seinen  beständig
am  Hungertuch  nagten  und,  da  jede  Widerspenstigkeit  unbarmherzig  mit  schweren  Geldstrafen ­
  oder  der  Peitsche  (karabüe)  geahndet  wurde,  alle  Klagen  aber  nur  zu  härterer
Behandlung  führten,  die  Bauern  oft  Haus  und  Hof  verließen  oder  Hand  an  sich  selbst  legten.
Die  ungeheueren  Besitzveränderungen  während  des  großen  Krieges  und  auch  noch
nach  demselben  brachten  einen  zahlreichen  fremden  Adel,  wie  die  Eggenberg,  Dietrichstein,
            
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