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Volltext: Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild: Böhmen, 1. Abtheilung

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Heere vom französischen Boden ein, sondern wollte auch in den ungarisch-österreichischen 
Dingen den Schiedsrichter spielen. Böhmen war damals von Truppen ganz entblößt und 
bis auf die drei Plätze Prag, Glatz und Eger keine Festung auch nur halbwegs wider 
standsfähig. Deshalb suchte der Kaiser, sonst sehr empfindlich und zur Wahrung seines 
guten Rechtes stets entschlossen, den König von Schweden durch gütliche Verhandlung, die 
Graf Johann Wratislaw führte, zu beschwichtigen, was auch glücklich gelang. 
Wurde auch Josef I. durch die großen Welthändel vollauf in Anspruch genommen, 
so ließ doch der thatkräftige Fürst so manche Spuren seiner auch auf das Wohl seiner 
Länder gerichteten Fürsorge zurück. Es war des jungen Herrschers fester Entschluß, die 
in seinen weiten Landen schlummernden reichen Kräfte zu wecken und zu entwickeln und 
dadurch die Machtstellung Österreichs fester zu begründen. Dabei entging es seinem 
Scharfblick nicht, daß hierfür ein inniges Vertrauensverhältniß zwischen Regenten 
und Unterthanen von größter Wichtigkeit sei. Was nun Böhmen betraf, so hatte schon 
1648 Ferdinand III. streng verboten, den Pragern ihre Theilnahme an dem Auf 
stand von 1618 weiter vorzuwerfen. Wie damals Prag, so hatte seitdem das ganze 
Land unausgesetzt neue Beweise seiner Treue und Opferwilligkeit gegeben. Deshalb verbot 
Kaiser Joseph am 26. September 1709 „alle Vorrückung jenes längst vergessenen 
Fehlers"; sowie die akatholische Religion der katholischen, so seien im Lande die rebellischen 
Personen und Geschlechter anderen gewichen, die mit der Empörung nichts gemein hätten, 
auch seien ja ganze Communitäten, wie das Prager Domkapitel, die Städte Pilsen, 
Pilgram, und viele Geschlechter an der Rebellion gar nicht betheiligt gewesen. Da die 
Erneuerte Landesordnung den Verhältnissen nicht mehr entsprach und unter stetem 
Hinweis auf die vorausgegangene Erhebung und ihre blutige Niederwerfung erlassen 
war, so wurde eiue Commission zur Ausarbeitung einer neuen Landesverfassung ernannt, 
welche den zeitgemäßen Ansprüchen des Monarchen und den Wünschen und Gerecht 
samen des Landes gleichmäßig Rechnung tragen und, weil unter dem Zuthun beider 
entstehend, zugleich ein letztes formelles Zeichen der völligen Aussöhnung der Dynastie 
mit dem einst revoltirenden Theile ihrer böhmischen Unterthanen sein sollte. Die Com 
mission hat jedoch ihre Arbeiten erst lange nach Josefs I. Tode vollendet. 
War es auch Josef I. uicht vergönnt, dieses Werk wie manches andere zu Ende 
gebracht zu sehen, so gelang ihm um so vollständiger die Wiedergeltendmachung der 
böhmischen Kurrechte, um die sich schon sein Vater bemüht hatte. Mit Recht hielten die 
österreichischen Herrscher stets daran fest, daß die Kaiserwürde bei ihrem Hause bleibe. 
Zwar sahen sie sich dadurch immer wieder genöthigt, für die Erhaltung des Reiches mit 
den eigenen Kräften einzutreten, aber anderseits waren die Vortheile, welche das deutsche 
Kaiserthum gewährte, ebenfalls sehr bedeutend und fanden die Kaiser in den Bedrängnissen
	        
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