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Full text: Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild: Böhmen, 1. Abtheilung

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bis man einig ist. Hierauf erhebt ein Bräutigamsbeistand die Frage an den Braut 
vater: „Das Alles wäre recht und gut — aber der Stand der Habe und Mitgift seiner 
Tochter?" Ein Beistand zergliedert die Habe und Mitgift der Braut. Überlegen der 
Brüntigamspartei; dann Debatte, bis man einig ist. Jetzt werden beide Tische zusammen 
gerückt und die Hausfrau, welche bis jetzt in der Küche sich umgethan, erscheint, geschäftig 
grüßend und die Tische deckend. Musikanten treten herein und spielen auf (starkes Boxen 
der Köpfe in den Fensterrahmen). Ein Faß Bier, das der Bräutigam einen Tag früher 
in das Haus der Braut hat schaffen lassen, wird nun angezapft und von den Parteien tapfer 
in Anspruch genommen. Sobald die Speisen anfgetragen werden, wird nach der Braut 
gefragt, „ob denn noch länger das Best' und Schönst' zurückgehalten werden dürfe?" Musik 
ertönt und aus der Kammer wird ein hochbejahrtes Mütterlein geführt und dem Bräutigam 
vorgestellt mit der Frage: „ob die es sei, auf die er warte und hoffe?" Der Bräutigam 
erwiedert: „Das Dirnlein sei zwar nicht übel und reichlich bei Jahren, aber die er sich 
auserwählt, sei doch um Etliches jünger und hübscher, die möge kommen!" Das Mütterlein 
stellt sich beleidigt und fordert Genugthuung. Ein Versprechen des Bräutigams und die 
Einladung zu Tische stellt sie zufrieden. Nun abermals Musik und die wirkliche Braut, 
in schönstem Aufputz, wird ans der Kammer geführt. Bei der Frage: „Ob die es sei, 
die er erwarte und meine?" erhebt sich der Bräutigam, reicht ihr die Hand zum Will 
kommen, sagt: „Ja, die und nur die!" und drückt ihr zwei silberne Münzen in die 
Hand (Brautthaler). So lange diese von der Braut nicht zurückgegeben werden, bleibt der 
Verlobnngsvertrag giltig. Den Beiständen werden schöne Schnupftücher als Geschenke auf 
die Teller gelegt, und nachdem das Brautpaar am Tische nebeneinander Platz genommen, 
beginnt unter Musik ein reichlicher Schmaus. Während desselben versammeln sich tanz 
lustige Burschen und Mädchen vor dem Hause, die nach aufgehobener Tafel hereingelassen 
werden und den größten Theil der Nacht durchtanzen. Begibt sich der Bräutigam nach 
Hause, so wird er von den Burschen eingefangen und nur gegen das Versprechen eines 
Lösegeldes wieder freigegeben. 
Der Verlobung folgen die üblichen rechtlichen und kirchlichen Acte; die Verlobungs- 
Punkte werden zu Papier gebracht; das Brautpaar hat eine Religionsprüfung beim 
Pfarrherrn abzulegen und wird nach Einholung eines behördlichen Erlaubnißscheines 
an drei sich folgenden Sonntagen in der Kirche öffentlich aufgeboten; acht Tage 
nach dem dritten Aufgebot folgt auch schon die Hochzeit. Ihr Herold ist der Hochzeit 
lader. Er beginnt seine Wanderung durch die Dörfer im Sonntagsstaat, den Hut 
geschmückt mit einem Kunstblumenstrauß, in der Hand einen langen bemalten Stab, 
den er eigenartig zu schwingen weiß, wenn er, in ein Haus getreten, an der Thür der 
Wohnstube seinen Festgruß hält und zur Theilnahme an der Hochzeit (namentlich
	        
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