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Full text: Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild: Böhmen, 2. Abtheilung

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Derselben war zweifellos das Persönliche Verhältniß der für den Kaiser arbeitenden 
Künstler ungemein förderlich, denen für besondere Leistungen wiederholt Beweise der 
Anerkennung und Werthschätzung zutheil wurden. An dem Hose Karls IV. trat die 
Bestellung von Hofkünstlern in einer Weise, wie sie bei keinem anderen weltlichen Fürsten 
des Zeitalters sich findet, znm ersten Mal in den Vordergrund. Er beschäftigte die Hof 
maler Nikolaus Wurmser von Straßburg und Theodorich, den Hofsteinschleifer Johann 
und den Hofgoldschmied Meister Hämisch; er intervenirte persönlich bei der Berufung der 
beiden Prager Dombaumeister Matthias von Arras und Peter Parier von Gmünd, gab 
denNeustädter Schildern wichtige Privilegien und schenkte der Prager Goldschmiede-Jnnung 
die Reliquien ihres Zunftpatrones, nämlich Insel und Ring des heiligen Eligius. Lag darin 
eine besondere kaiserliche Anerkennung der ersprießlichen Thütigkeit solcher Verbünde, so 
offenbarte sich die Beachtung einer hervorragenden Künstlerpersönlichkeit nicht minder 
darin, daß unter die Büsten auf der Triforinmsgallerie des Prager Doms, welche das 
Andenken an alle hervorragenden Förderer des großartigen Werkes der Nachwelt über 
liefern sollten, neben den Persönlichkeiten des Herrscherhauses, den Erzbischöfen und Bau- 
inspectoren auch die beiden ebengenannten Dombaumeister ausgenommen wurden. Die stets 
mehr zu Ansehen gelangenden Künstler, welche sich als wichtige Factorcn in der Entwick 
lung bürgerlicher Verhältnisse zu fühlen begannen, folgten dem Zuge innungsmüßiger 
Organisation, der in der ersten Hälfte des XIV. Jahrhunderts beim Handwerk immer 
deutlicher hervortrat. Wie die Goldschmiede schon 1324 unter König Johann, so organisirten 
sich bereits 1348 die Prager Maler zu einer, gewisse Normen beobachtenden Zeche und 
erlangten 1365 die Neustädter Schilder besondere Begünstigungen. 
Diese allgemeinen Verhältnisse führten auch dazu, daß der Künstler bei Übernahme 
eines Auftrages Rechte und Pflichten genau abgrenzen ließ. So bezog zum Beispiel der 
Dombaumeister Peter Parker nach dem aus den Wochenrechnungen nachweisbaren 
Vertrage wöchentlich 56 Groschen, jährlich ein Sommer- und ein Winterkleid im Werthe 
von je vier Schock Prager Groschen und besondere Bezahlung für jede eigenhändige Arbeit 
oder für nothwendige Intervention bei wichtigen Geschäften, während er sich um Beschaffung 
des Materiales, die Instandhaltung der Werkzeuge und dergleichen nicht zu bekümmern 
hatte, da dies dem Bauherrn zufiel. Die klare Feststellung der dem Baliherrn und dem 
Baumeister Ankommenden Obliegenheiten war, wie zum Beispiel der 1369 zwischen dein 
Neuhauser Minoritenconvent und den Steinmetzen Nikolaus und Andreas geschlossene 
Vertrag betreffs der Erbauung eines Kreuzganges nach dem Muster jenes im Augustiner- 
Chorherrenstift Wittingan darthnt, im ganzen Lande in gleicher Weise gebräuchlich. 
Einem alle Einzelheiten genau sestsetzenden Vertragsabschluß reihte sich naturgemäß 
ein in festen, sicher bestimmbaren Bahnen sich bewegender Baubetrieb an, dessen kleinste
	        
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