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Derselben war zweifellos das Persönliche Verhältniß der für den Kaiser arbeitenden
Künstler ungemein förderlich, denen für besondere Leistungen wiederholt Beweise der
Anerkennung und Werthschätzung zutheil wurden. An dem Hose Karls IV. trat die
Bestellung von Hofkünstlern in einer Weise, wie sie bei keinem anderen weltlichen Fürsten
des Zeitalters sich findet, znm ersten Mal in den Vordergrund. Er beschäftigte die Hof
maler Nikolaus Wurmser von Straßburg und Theodorich, den Hofsteinschleifer Johann
und den Hofgoldschmied Meister Hämisch; er intervenirte persönlich bei der Berufung der
beiden Prager Dombaumeister Matthias von Arras und Peter Parier von Gmünd, gab
denNeustädter Schildern wichtige Privilegien und schenkte der Prager Goldschmiede-Jnnung
die Reliquien ihres Zunftpatrones, nämlich Insel und Ring des heiligen Eligius. Lag darin
eine besondere kaiserliche Anerkennung der ersprießlichen Thütigkeit solcher Verbünde, so
offenbarte sich die Beachtung einer hervorragenden Künstlerpersönlichkeit nicht minder
darin, daß unter die Büsten auf der Triforinmsgallerie des Prager Doms, welche das
Andenken an alle hervorragenden Förderer des großartigen Werkes der Nachwelt über
liefern sollten, neben den Persönlichkeiten des Herrscherhauses, den Erzbischöfen und Bau-
inspectoren auch die beiden ebengenannten Dombaumeister ausgenommen wurden. Die stets
mehr zu Ansehen gelangenden Künstler, welche sich als wichtige Factorcn in der Entwick
lung bürgerlicher Verhältnisse zu fühlen begannen, folgten dem Zuge innungsmüßiger
Organisation, der in der ersten Hälfte des XIV. Jahrhunderts beim Handwerk immer
deutlicher hervortrat. Wie die Goldschmiede schon 1324 unter König Johann, so organisirten
sich bereits 1348 die Prager Maler zu einer, gewisse Normen beobachtenden Zeche und
erlangten 1365 die Neustädter Schilder besondere Begünstigungen.
Diese allgemeinen Verhältnisse führten auch dazu, daß der Künstler bei Übernahme
eines Auftrages Rechte und Pflichten genau abgrenzen ließ. So bezog zum Beispiel der
Dombaumeister Peter Parker nach dem aus den Wochenrechnungen nachweisbaren
Vertrage wöchentlich 56 Groschen, jährlich ein Sommer- und ein Winterkleid im Werthe
von je vier Schock Prager Groschen und besondere Bezahlung für jede eigenhändige Arbeit
oder für nothwendige Intervention bei wichtigen Geschäften, während er sich um Beschaffung
des Materiales, die Instandhaltung der Werkzeuge und dergleichen nicht zu bekümmern
hatte, da dies dem Bauherrn zufiel. Die klare Feststellung der dem Baliherrn und dem
Baumeister Ankommenden Obliegenheiten war, wie zum Beispiel der 1369 zwischen dein
Neuhauser Minoritenconvent und den Steinmetzen Nikolaus und Andreas geschlossene
Vertrag betreffs der Erbauung eines Kreuzganges nach dem Muster jenes im Augustiner-
Chorherrenstift Wittingan darthnt, im ganzen Lande in gleicher Weise gebräuchlich.
Einem alle Einzelheiten genau sestsetzenden Vertragsabschluß reihte sich naturgemäß
ein in festen, sicher bestimmbaren Bahnen sich bewegender Baubetrieb an, dessen kleinste