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Full text : Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild: Böhmen, 2. Abtheilung

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Wie  überall  bei  neubckehrten  Völkern,  hat  man  auch  in  Böhmen  zunächst  die
imponirende  Pracht  des  christlichen  Gottesdienstes  aufgeboten,  um  die  alle  Ordnung  der
Dinge  baldmöglichst  vergessen  zu  machen.  Schon  etwa  zur  Zeit  der  Errichtung  des  Prager
Bisthums  (973)  wurde  eine  glänzende  Liturgie  wohl  allgemein  als  Bedürsniß  empfunden.
Der  Gemeinde  konnte  man  die  Theilnahme  am  Kirchengesange  nicht  gut  verwehren,  doch
hat  sich  dieselbe  anfangs  auf  den  Ruf  eleison-  beschränkt,  der  im  Munde  des
Volkes  hier  zu  »Li-Ies-  geworden  ist,  wie  in  Deutschland  zu  „Kirleis«.  Eine  Übersetzung
und  Erweiterung  dieses  Rufes  ist  denn  auch  das  früheste  böhmische  Kirchenlied,  das  altehrwürdige ­
  »llosxoäino  xomiliZ  i^-,  als  dessen  Autor  eine  Tradition,  gegen  die  sich
wohl  (was  die  vorliegende  Fassung  des  Liedes  anlangt)  nichts  Zwingendes  einwenden
läßt,  den  zweiten  Prager  Bischof  und  heiligen  Landespatron  Adalbert  (gestorben  997)
bezeichnet.  Dieses  tiefernste,  markige  „Adalbertslied",  ein  Gebet  um  Erlösung,  Wohlfahrt
und  Landfrieden,  durfte  infolge  besonderer  päpstlicher  Genehmigung  schon  seit  992  selbst
während  der  Messe,  als  X^iie,  gesungen  werden;  später  ertönte  es  dann  auch  außerhalb
des  Gottesdienstes  bei  den  verschiedensten  festlichen  Gelegenheiten,  kirchlichen  wie  weltlichen,
namentlich  bei  Königskrönungen,  und  selbst  als  begeisterter  Schlachtgesang  wurde  es  von
den  böhmischen  Heeren  gern  angestimmt.  Mit  der  Zeit  kam  ein  zweites  ebenso  kraftvolles ­
  Lied  hinzu,  dessen  Bedeutung  nicht  geringer  anzuschlagen  ist:  das  wahrscheinlich  im
XIII.  Jahrhundert  entstandene  Wenzelslied,  eine  an  den  „Herzog  und  Erbherrn  des  Böhmerlandes" ­
  gerichtete  Bitte  um  Fürsprache  und  Hilfe.  Auch  dieser  Choral,  wie  das  ,6ospoäins
pomilch  i^-,  wurde  mit  der  Zeit  zum  offiziellen  Festgesang,  sozusagen  zum  Staatslied.
Die  älteste  notirte  Niederschrift  (aus  dem  XV.  Jahrhundert)  bringt  diese  Melodie:

2.  ?o  -  MO  -  ei  MX  lvs  2L  -  ää,  .  MS,  smi  -.  lui  SS  naä  NL  -  mi.
3.  «e-vs-slesr  jest  ävor-stvo  -  sns,  KM  -  rs  js  -  mu,  Käo2  Mm  xü  -  M,

2.  V  -  Iss  sirm-Ins,  ocl-vsck  vZs  ?Is,  svg,  -  IF  Vä,  -  eM  -  vs,  Kri-'sts  -
            
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