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Full text: Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild: Böhmen, 2. Abtheilung

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eine andere Neuerung, die der befestigten Kirchen. Etwas Ähnliches bestand zwar 
schon in den Umwallungen, welche eine Kirche einschlossen, aber der neue Name, welcher 
den befestigten Kirchen beigelegt wurde (Kostelec), weist auf westlichen oder wenigstens 
kirchlichen Einfluß hin. Bezeichnend nämlich ist der Umstand, daß die slavische Benennung 
einer Kirche (Kostei) ihren Ursprung dem lateinischen eastslluna verdankt, also ursprünglich 
wohl nur einer solchen Kirche beigelegt wurde, welche der Kern einer kleinen Befestigung 
war. Das Beispiel einer derartigen noch erhaltenen Befestigung liefert die von Tabor 
gegen Norden gelegene Ortschaft Kostelec, dermal nur aus Meierhof und Kirche bestehend. 
Auf einem nach allen Seiten abfallenden Hügel steht die zwei Bauperioden entstammende 
Kirche, deren gothisch gebautes Schiff als neuerer Zubau (1350) erscheint, während der 
massive hohe Thurm mit der angebauten Rundkapelle im romanischen Stil aufgefnhrt ist. 
Der den Wartthurm oder Berchfried ersetzende Kirchenthurm war bestimmt, die Befestigung, 
welche aus starken, in ein Viereck angelegten Mauern besteht, zu beherrschen; die an den 
Ecken dieses Vierecks angebauten Ansätze beweisen auch, daß diese Mauer, welche dermal 
den Friedhof einschließt, deshalb so aufgeführt wurde, um einen Mordgang zu tragen. 
Ortschaften des Namens Kostelec gibt es mehrere in Böhmen und bei einigen kann man 
über ihre ehemalige Befestigung aus dem Terrain Schlüsse ziehen. So z. B. erscheint 
die Friedhofskirche bei Elbekostelec als dasjenige Object, von dem der jetzige Name der 
Stadt herrührt, während Adlerkostelec mehr Gemeinschaft mit den älteren Wallburgen 
aufweist. Die hohe isolirte Lage vieler Kirchen wird durch unsere Erörterungen erklärlich. 
Interessant als Befestigungspunkt ist die alte Kirche in Koci bei Chrudim, welche nur 
mittelst einer Holzbrücke zugänglich ist. Bischof Thobias von Prag (gestorben 1296) 
ließ fast alle Kirchen ans seinen Herrschaften befestigen, und dieser Umstand beweist auch, 
daß man die befestigten Kirchen als Volksbnrgen, das ist solche Stätten, wo das bedrängte 
Volk Zuflucht finden konnte, auffassen soll. In einein (1281) zwischen den Klöstern Zderaz 
und Plaß geschlossenen Vertrage wird ausdrücklich hervorgehoben, daß die Unterthanen 
beider Stifte sich in die unteren Localitäten der Potvorover Kirche flüchten können, 
während der Obertheil (die Mordgänge) mit dem Thurm dem Plasser Abt und seinen 
Unterthanen allein überlassen bleiben sollte. 
Der Drang nach Sicherung der Person und des Eigenlhums beherrschte nicht nur die 
Landesherren als die obersten Hüter der Sicherheit und das Volk, um dessen Haut es sich 
gewöhnlich handelte, sondern auch die Edlen des Landes, den höheren Adel. Während der 
niedere Adel (Vladyken, Ritter) in den Dörfern ansässig war, wohnte der Herr entweder auf 
der königlichen Burg als Burggraf oder besaß einen befestigten Wohnsitz auf seinerHerrschaft, 
die er als erblicher Amtmann verwaltete. Hierher gehört die am Berge Nazi (Hradec bei 
Kruman) befindliche Umwallung mäßigen Umfangs, welche von einem ringförmigen, 
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