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eine andere Neuerung, die der befestigten Kirchen. Etwas Ähnliches bestand zwar
schon in den Umwallungen, welche eine Kirche einschlossen, aber der neue Name, welcher
den befestigten Kirchen beigelegt wurde (Kostelec), weist auf westlichen oder wenigstens
kirchlichen Einfluß hin. Bezeichnend nämlich ist der Umstand, daß die slavische Benennung
einer Kirche (Kostei) ihren Ursprung dem lateinischen eastslluna verdankt, also ursprünglich
wohl nur einer solchen Kirche beigelegt wurde, welche der Kern einer kleinen Befestigung
war. Das Beispiel einer derartigen noch erhaltenen Befestigung liefert die von Tabor
gegen Norden gelegene Ortschaft Kostelec, dermal nur aus Meierhof und Kirche bestehend.
Auf einem nach allen Seiten abfallenden Hügel steht die zwei Bauperioden entstammende
Kirche, deren gothisch gebautes Schiff als neuerer Zubau (1350) erscheint, während der
massive hohe Thurm mit der angebauten Rundkapelle im romanischen Stil aufgefnhrt ist.
Der den Wartthurm oder Berchfried ersetzende Kirchenthurm war bestimmt, die Befestigung,
welche aus starken, in ein Viereck angelegten Mauern besteht, zu beherrschen; die an den
Ecken dieses Vierecks angebauten Ansätze beweisen auch, daß diese Mauer, welche dermal
den Friedhof einschließt, deshalb so aufgeführt wurde, um einen Mordgang zu tragen.
Ortschaften des Namens Kostelec gibt es mehrere in Böhmen und bei einigen kann man
über ihre ehemalige Befestigung aus dem Terrain Schlüsse ziehen. So z. B. erscheint
die Friedhofskirche bei Elbekostelec als dasjenige Object, von dem der jetzige Name der
Stadt herrührt, während Adlerkostelec mehr Gemeinschaft mit den älteren Wallburgen
aufweist. Die hohe isolirte Lage vieler Kirchen wird durch unsere Erörterungen erklärlich.
Interessant als Befestigungspunkt ist die alte Kirche in Koci bei Chrudim, welche nur
mittelst einer Holzbrücke zugänglich ist. Bischof Thobias von Prag (gestorben 1296)
ließ fast alle Kirchen ans seinen Herrschaften befestigen, und dieser Umstand beweist auch,
daß man die befestigten Kirchen als Volksbnrgen, das ist solche Stätten, wo das bedrängte
Volk Zuflucht finden konnte, auffassen soll. In einein (1281) zwischen den Klöstern Zderaz
und Plaß geschlossenen Vertrage wird ausdrücklich hervorgehoben, daß die Unterthanen
beider Stifte sich in die unteren Localitäten der Potvorover Kirche flüchten können,
während der Obertheil (die Mordgänge) mit dem Thurm dem Plasser Abt und seinen
Unterthanen allein überlassen bleiben sollte.
Der Drang nach Sicherung der Person und des Eigenlhums beherrschte nicht nur die
Landesherren als die obersten Hüter der Sicherheit und das Volk, um dessen Haut es sich
gewöhnlich handelte, sondern auch die Edlen des Landes, den höheren Adel. Während der
niedere Adel (Vladyken, Ritter) in den Dörfern ansässig war, wohnte der Herr entweder auf
der königlichen Burg als Burggraf oder besaß einen befestigten Wohnsitz auf seinerHerrschaft,
die er als erblicher Amtmann verwaltete. Hierher gehört die am Berge Nazi (Hradec bei
Kruman) befindliche Umwallung mäßigen Umfangs, welche von einem ringförmigen,
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