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gegen den König, ihre empfindliche Bestrafung, insbesondere wieder der königlichen
Städte: das Alles hinderte gewaltsam jeden friedlichen Fortschritt der Gesammtheit.
„Demnach Wir verwichener Zeit aus etzlichen Ursachen allen Handwerksleuten in den
Prager Städten, wie auch anderen in diesem Königreiche Böhmen, ihre Privilegien und
Handwerksordnung aufgehoben", mit diesen Worten bestätigte Ferdinand I. erst in seinen
letzten Negierungsjahren wieder verschiedene Jnnungsartikel, so die der Prager Tischler,
der Goldschmiede, der Schlosser, der Maler und Glaser, der Chirurgen und Wundärzte
u. s. w. (1562); manche Zünfte mußten noch viel länger ihrer Wiedererweckung
entgegenharren, mit Ausnahme jener in den treugebliebenen Städten Aussig, Budweis
und Pilsen. Komotau, das von einer furchtbaren Fenersbrunst heimgesucht wurde,
erfuhr eine gewisse Berücksichtigung, namentlich zu Gunsten seiner (1520 constitnirten)
Mälzerzunft, der auch schon 1531 eine Leinenweberinnung gefolgt war. Ebenso waren
bereits früher einzelnen unterthänigen Städten auf Verwendung ihrer Grundherren
besondere Gewerberechte eingeräumt worden, wie denn z. B. in Friedland die
darniederliegende Tuchmacherzunft im Jahre 1532 wieder aufgerichtet, der Stadt selbst
aber vom Könige (1537) ein Jahrmarktsprivilegium verliehen worden war. Mit Diplom
vom 28. September 1545 wurde den zünftigen Tuchmachern im ganzen Lande das Recht
zngestanden, ihre Tuche eilen- und stückweise allüberall frei zu verkaufen und die Wolle zu
erhandeln, „wo sie anzutreffen ist" — ein heute selbstverständliches Recht, um das jedoch
bis dahin viele Zünfte sich vergeblich bemüht hatten und in späterer Zeit sich wiederum
erfolglos bemühen mußten.
Kein glücklicher Gedanke war es, daß Ferdinand I. bald nach Antritt seiner
Negierung die alte karolingische Bestimmung erneuerte, daß alle iu Böhmen eingeführten
Maaren nach Prag geschafft und dort im Teynhofe verzollt werden sollten. Auch die nach
vielen Klagen und Beschwerden verfügte Einschränkung dieses Gebotes war den: Handel
noch beschwerlich genug. Dagegen traf Erzherzog Ferdinand, des Königs Sohn, als
dessen Statthalter mancherlei Anstalten zur Hebung des Verkehrs und der öffentlichen
Sicherheit, die, wie begreiflich, noch viel zu wünschen übrig ließ. Er führte zur Über
wachung der Straßen im ganzen Lande „streifende Rotten" ein, die einem Oberanführer
unterstellt wurden. Er war der Erste, welcher an eine Regulirung und Schiffbar
machung der oberen Moldau und der Elbe Hand anlegte (1552). Wohl schon in
seine Verwaltung ist die Einführung der folgenreichen Jürgen'schen Erfindung des
Spinnrades zu verlegen, durch das in erster Linie den Gebirgsgegenden eine Wohlthat
erwiesen wurde, größer als sie ihnen jemals durch die Gunst und Gnade eines wohl
gesinnten Herrschers hätte zugewendet werden können. Die Spinnerei war und blieb von
nun an einer der einträglichsten Zweige hausindustrieller Beschäftigung.