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Full text: Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild: Böhmen, 2. Abtheilung

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gegen den König, ihre empfindliche Bestrafung, insbesondere wieder der königlichen 
Städte: das Alles hinderte gewaltsam jeden friedlichen Fortschritt der Gesammtheit. 
„Demnach Wir verwichener Zeit aus etzlichen Ursachen allen Handwerksleuten in den 
Prager Städten, wie auch anderen in diesem Königreiche Böhmen, ihre Privilegien und 
Handwerksordnung aufgehoben", mit diesen Worten bestätigte Ferdinand I. erst in seinen 
letzten Negierungsjahren wieder verschiedene Jnnungsartikel, so die der Prager Tischler, 
der Goldschmiede, der Schlosser, der Maler und Glaser, der Chirurgen und Wundärzte 
u. s. w. (1562); manche Zünfte mußten noch viel länger ihrer Wiedererweckung 
entgegenharren, mit Ausnahme jener in den treugebliebenen Städten Aussig, Budweis 
und Pilsen. Komotau, das von einer furchtbaren Fenersbrunst heimgesucht wurde, 
erfuhr eine gewisse Berücksichtigung, namentlich zu Gunsten seiner (1520 constitnirten) 
Mälzerzunft, der auch schon 1531 eine Leinenweberinnung gefolgt war. Ebenso waren 
bereits früher einzelnen unterthänigen Städten auf Verwendung ihrer Grundherren 
besondere Gewerberechte eingeräumt worden, wie denn z. B. in Friedland die 
darniederliegende Tuchmacherzunft im Jahre 1532 wieder aufgerichtet, der Stadt selbst 
aber vom Könige (1537) ein Jahrmarktsprivilegium verliehen worden war. Mit Diplom 
vom 28. September 1545 wurde den zünftigen Tuchmachern im ganzen Lande das Recht 
zngestanden, ihre Tuche eilen- und stückweise allüberall frei zu verkaufen und die Wolle zu 
erhandeln, „wo sie anzutreffen ist" — ein heute selbstverständliches Recht, um das jedoch 
bis dahin viele Zünfte sich vergeblich bemüht hatten und in späterer Zeit sich wiederum 
erfolglos bemühen mußten. 
Kein glücklicher Gedanke war es, daß Ferdinand I. bald nach Antritt seiner 
Negierung die alte karolingische Bestimmung erneuerte, daß alle iu Böhmen eingeführten 
Maaren nach Prag geschafft und dort im Teynhofe verzollt werden sollten. Auch die nach 
vielen Klagen und Beschwerden verfügte Einschränkung dieses Gebotes war den: Handel 
noch beschwerlich genug. Dagegen traf Erzherzog Ferdinand, des Königs Sohn, als 
dessen Statthalter mancherlei Anstalten zur Hebung des Verkehrs und der öffentlichen 
Sicherheit, die, wie begreiflich, noch viel zu wünschen übrig ließ. Er führte zur Über 
wachung der Straßen im ganzen Lande „streifende Rotten" ein, die einem Oberanführer 
unterstellt wurden. Er war der Erste, welcher an eine Regulirung und Schiffbar 
machung der oberen Moldau und der Elbe Hand anlegte (1552). Wohl schon in 
seine Verwaltung ist die Einführung der folgenreichen Jürgen'schen Erfindung des 
Spinnrades zu verlegen, durch das in erster Linie den Gebirgsgegenden eine Wohlthat 
erwiesen wurde, größer als sie ihnen jemals durch die Gunst und Gnade eines wohl 
gesinnten Herrschers hätte zugewendet werden können. Die Spinnerei war und blieb von 
nun an einer der einträglichsten Zweige hausindustrieller Beschäftigung.
	        
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