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Full text: Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild: Böhmen, 2. Abtheilung

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bis gegen Trantenau im Osten reichend, in seiner Gesammtheit vom Kaiser erst (1624) 
zum Fürstenthum, dann (1627) zum Herzogthnm erhoben. Mit demselben bewunderungs 
würdigen Organisationstalent, mit welchem Wallenstein wiederholt neue große Armeen 
ins Feld stellte, verstand er es, die rasch erworbenen verschiedenen Güter in ein einheitliches, 
wohl administrirtes, wirthschaftlich blühendes Ganze zusammenzufassen und zu halten 
und so innerhalb des übrigen darniederliegenden, verkümmerten Landes ein Gebiet 
zu schassen, das seine Zeitgenossen entgegen der /llorra ctesertu" Böhmen nicht ohne 
Neid die /l'srra kolix" zu nennen pflegten. Die Residenz Gitschin (lieiir), mit Pracht 
bauten geschmückt, wurde der Mittelpunkt eines unglaublich reichen, lebhaften Verkehrs. 
Nach Wallensteins Ermordung fiel wie mit einem Schlage das von ihm aufgerichtete 
stolze Gebäude zusammen, seine Besitzungen wurden zersplittert, sie hatten künftig die 
Schicksale des übrigen Böhmen zu theilen. Nichtsdestoweniger haben sich bis zur 
Gegenwart die Spuren und nicht blos Spuren jener segensreichen volkswirthschaftlichen 
Thätigkeit des Friedländers erhalten. Und diese Thätigkeit bildet allerdings einen der 
triftigsten Erklärungsgründe für die mannigfachen Besonderheiten, welche späterhin, trotz 
allem Wandel der Verhältnisse, speciell dem böhmischen Norden ein gewerbliches, 
industrielles Gepräge aufdrückten — ein Gepräge, das durch die Unbilden der folgenden 
Jahrzehnte zeitweilig zwar wieder verwischt, doch nie mehr ganz hinweggetilgt werden 
konnte. Als aber endlich — endlich über der weiten, vielgeprüften böhmischen Erde 
die Sonne glücklicherer Zeiten wieder aufging und der Segen einer an wahrer, tiefer 
staatswirthschaftlicher Einsicht gereisten landesväterlichen Fürsorge in reichen Strömen 
sich darüber ausgoß: mit welchen vollen, gierigen Zügen sog da vor Allem jener vormals 
fleißig, ja mühselig gepflegte und gelockerte und dadurch erst empfänglich gewordene 
nordböhmische Boden diese Sonnenstrahlen und Regengüsse in sich auf, um sie gar bald 
mit tausendfältiger Frucht zu lohnen! 
Von Kaiser Ferdinand II. als König von Böhmen haben sich Regierungsacte 
gewerbe-politischer Natur verschwindend wenige erhalten. Und diese wenigen beschränken 
sich fast alle auf die Bestätigung von Zunftordnungen früherer Zeit. Durch nichts unter 
scheiden sich derartige Confirmationen von den vorhergegangenen, es wäre denn, daß 
sie das ursprüngliche kirchliche, das confessionelle Moment der allerersten gewerblichen 
Bruderschaften wieder mehr, und zwar, wie sich von selbst versteht, im streng katholischen 
Sinn in den Vordergrund rückten. Von nun an lautete der erste Artikel jeder neuen oder 
revidirten Zunftordnung ungefähr dahin: „Wer allhier Meister werden will, der soll und 
darf keiner anderen als der alleinseligmachenden katholischen Religion zugethan sein." 
Damit war in dem kurz vorher überwiegend protestantischen Böhmen die Mehrzahl 
der Bewohner vom Gewerbe ausgeschlossen oder zum Confessionswechsel gezwungen.
	        
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