in die Landtafel einzulegen. Die segenbringende Thätigkeit dieses seltenen Mannes ruhte
auch nicht, als König Wladislav nach Matthias' Tode die Regierung in Mähren antrat
(1490). Obwohl von einem der ältesten Herrengeschlechter des Landes abstammend,
befürwortete Ctibor die Gewährung der mehrjährigen Forderung des Ritterstandes, daß
auch Mitglieder dieses Standes unter die Beisitzer des großen Landrechtev (auch Herren
gericht genannt) ausgenommen werden sollten, und er bewirkte auch, daß sechs Personen
des Ritterstandes ins Landrecht berufen wurden (1192). Damals wurde auch, um den
zeitraubenden Streitigkeiten bezüglich der Rangordnung ein Ende zu machen, eine genaue
Sitzordnung für den Herren- und Rittcrstand festgesetzt und bestimmt, daß der König die
obersten Landesbeamten nur mit dem Beirath der Herren und nur ans den Herrensamitien
ernennen solle. Im folgenden Jahre (l493) wurde eine einheitlichere Geschäftsführung
bei der Landtafel durch die Bestimmung eingeführt, daß künftighin nur ein Kämmerer
die beiden Landtafeln in Olmütz und Brünn zu leiten habe, während bis dahin jede ihren
eigenen Kämmerer hatte. Die Ruhe des Landes wurde durch strenge Verordnungen gegen
die Landesschädiger geschützt und die angeordneten Maßregeln hatten mehr als in früherer
Zeit Erfolg, weil sie auch wirklich mit unerbittlicher Strenge angewandt wurden. Zwar
wurden nicht alle Schäden verbessert und nicht alle Lücken in der öffentlichen Verwaltung
ausgefüllt, namentlich konnte die Verbreitung einer neuen Religionsgenossenschaft, der
böhmischen Brüder, ans Böhmen nach Mähren nicht verhindert werden, durch welche die
schon bestehende Spaltung im Lande noch mehr erweitert wurde, aber Ctibors von
Cymburg Verdienst bleibt es, daß König Wladislav seinem Sohne Ludwig in Mähren
ein für jene bewegte Zeit leidlich gut verwaltetes Land hinterlassen konnte. Zwei Tage
vor seinem Tode (gestorben 13. März 1516) richtete der König von seinem Sterbebett ein
rührendes Schreiben an die mährischen Stände, in welchem er ihnen für die ihm erwiesene
Treue dankte und sie bat, dieselbe Treue seinem Sohne zu bewahren.
Da König Ludwig noch minderjährig war, übertrugen die mährischen Stünde die
Vormundschaft über ihn an Kaiser Maximilian I. und König Sigmund von Polen, um in
seinem Namen die landesherrlichen Rechte in Mähren auszuüben. Ludwig selbst trat die
Regierung an im Jahre 1520, also in demselben Jahre, in welchem seine Schwester Anna
dem Erzherzog Ferdinand von Österreich angetrant wurde. Ludwig regierte selbständig
kaum sechs Jahre; er fand ans der Flucht aus der Mohaczer Schlacht (29. August 1526)
seinen Tod. Da er kinderlos starb, so war der Moment gekommen, in welchem die seit
längerer Zeit geplante, einigemal auch theilweise und zeitweilig durchgeführte Vereinigung
der böhmischen, ungarischen und österreichischen Lande unter einem Scepler zum Heile
aller dieser großen Ländercomplexe für die Dauer ins Leben treten konnte und auch wirklich
ins Leben trat.