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Full text : Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild: Mähren und Schlesien

in  die  Landtafel  einzulegen.  Die  segenbringende  Thätigkeit  dieses  seltenen  Mannes  ruhte
auch  nicht,  als  König  Wladislav  nach  Matthias'  Tode  die  Regierung  in  Mähren  antrat
(1490).  Obwohl  von  einem  der  ältesten  Herrengeschlechter  des  Landes  abstammend,
befürwortete  Ctibor  die  Gewährung  der  mehrjährigen  Forderung  des  Ritterstandes,  daß
auch  Mitglieder  dieses  Standes  unter  die  Beisitzer  des  großen  Landrechtev  (auch  Herrengericht ­
  genannt)  ausgenommen  werden  sollten,  und  er  bewirkte  auch,  daß  sechs  Personen
des  Ritterstandes  ins  Landrecht  berufen  wurden  (1192).  Damals  wurde  auch,  um  den
zeitraubenden  Streitigkeiten  bezüglich  der  Rangordnung  ein  Ende  zu  machen,  eine  genaue
Sitzordnung  für  den  Herren-  und  Rittcrstand  festgesetzt  und  bestimmt,  daß  der  König  die
obersten  Landesbeamten  nur  mit  dem  Beirath  der  Herren  und  nur  ans  den  Herrensamitien
ernennen  solle.  Im  folgenden  Jahre  (l493)  wurde  eine  einheitlichere  Geschäftsführung
bei  der  Landtafel  durch  die  Bestimmung  eingeführt,  daß  künftighin  nur  ein  Kämmerer
die  beiden  Landtafeln  in  Olmütz  und  Brünn  zu  leiten  habe,  während  bis  dahin  jede  ihren
eigenen  Kämmerer  hatte.  Die  Ruhe  des  Landes  wurde  durch  strenge  Verordnungen  gegen
die  Landesschädiger  geschützt  und  die  angeordneten  Maßregeln  hatten  mehr  als  in  früherer
Zeit  Erfolg,  weil  sie  auch  wirklich  mit  unerbittlicher  Strenge  angewandt  wurden.  Zwar
wurden  nicht  alle  Schäden  verbessert  und  nicht  alle  Lücken  in  der  öffentlichen  Verwaltung
ausgefüllt,  namentlich  konnte  die  Verbreitung  einer  neuen  Religionsgenossenschaft,  der
böhmischen  Brüder,  ans  Böhmen  nach  Mähren  nicht  verhindert  werden,  durch  welche  die
schon  bestehende  Spaltung  im  Lande  noch  mehr  erweitert  wurde,  aber  Ctibors  von
Cymburg  Verdienst  bleibt  es,  daß  König  Wladislav  seinem  Sohne  Ludwig  in  Mähren
ein  für  jene  bewegte  Zeit  leidlich  gut  verwaltetes  Land  hinterlassen  konnte.  Zwei  Tage
vor  seinem  Tode  (gestorben  13.  März  1516)  richtete  der  König  von  seinem  Sterbebett  ein
rührendes  Schreiben  an  die  mährischen  Stände,  in  welchem  er  ihnen  für  die  ihm  erwiesene
Treue  dankte  und  sie  bat,  dieselbe  Treue  seinem  Sohne  zu  bewahren.
Da  König  Ludwig  noch  minderjährig  war,  übertrugen  die  mährischen  Stünde  die
Vormundschaft  über  ihn  an  Kaiser  Maximilian  I.  und  König  Sigmund  von  Polen,  um  in
seinem  Namen  die  landesherrlichen  Rechte  in  Mähren  auszuüben.  Ludwig  selbst  trat  die
Regierung  an  im  Jahre  1520,  also  in  demselben  Jahre,  in  welchem  seine  Schwester  Anna
dem  Erzherzog  Ferdinand  von  Österreich  angetrant  wurde.  Ludwig  regierte  selbständig
kaum  sechs  Jahre;  er  fand  ans  der  Flucht  aus  der  Mohaczer  Schlacht  (29.  August  1526)
seinen  Tod.  Da  er  kinderlos  starb,  so  war  der  Moment  gekommen,  in  welchem  die  seit
längerer  Zeit  geplante,  einigemal  auch  theilweise  und  zeitweilig  durchgeführte  Vereinigung
der  böhmischen,  ungarischen  und  österreichischen  Lande  unter  einem  Scepler  zum  Heile
aller  dieser  großen  Ländercomplexe  für  die  Dauer  ins  Leben  treten  konnte  und  auch  wirklich
ins  Leben  trat.
            
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