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Full text : Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild: Mähren und Schlesien

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Ein  Jahr  später  (1770,  25.  August)  reiste  Josef  II.  nach  Mührisch-Neustadt,  um
hier  den  Gegenbesuch  König  Friedrichs  II.  zu  empfangen  und  in  den  großen  politischen
Fragen  eine  Vereinbarung  zu  erzielen.  Acht  Jahre  später  sollte  wieder  ein  drohender
Krieg,  der  Kampf  um  die  baierische  Erbfolge,  die  Sudetenländer  heimsuchen.  1778
bis  1779  sammelt  sich  in  Mähren  eine  Reserve-Armee  von  64.000  Mann  zu  Fuß
und  15.000  Reiter  an,  doch  endigt  bald  der  Teschner  Friede  den  hauptsächlich  in  den
Grenzbezirken  Böhmens  geführten,  schlachtenarmen  Krieg,  ohne  daß  unser  Land  von  ihm
berührt  wurde.
Bevor  wir  jedoch  von  der  Epoche  Maria  Theresias  scheiden,  muß  der  denkwürdigen ­
  Neugestaltung  des  Staates  gedacht  werden,  in  deren  Bereich  auch  Mähren
trat.  Schon  in  den  Tagen  Kaiser  Ferdinands  II.  sehen  wir  das  ständische  Einnehmeramt
von  der  böhmischen  Kammer  gelöst  und  der  Wiener  Hofkammer  untergeordnet;  1636  ein
Tribunal  für  die  politische  Verwaltung  und  das  Civilrechtswesen  geschaffen  und  in  der
Herrscherzeit  Kaiser  Ferdinands  III.  1642  von  Olmütz  nach  Brünn  übertragen,  wo  nunmehr
auch  ausschließlich  das  Landrecht  und  die  Landtage  zusammentreten.  So  erscheint  denn,
wie  schon  angedeutet,  auch  Brünn  seither  als  die  bevorzugte  Hauptstadt  Mährens.  Unter-Leopold
  I.  kommt  es  (1686)  zur  Bestellung  eines  Landesausschusses  mit  je  vier  Vertretern
der  drei  Stände,  während  in  den  Landtagen  der  dritte  Stand,  das  landesfürstliche
Bürgerthum,  noch  immer  eine  mehr  als  untergeordnete  Rolle  spielt,  wie  dies  die  Krone
selbst,  Josefs  I.  Mandat  vom  27.  Januar  1711,  rügt.
Tiefer  eingreifende  Änderungen  im  Verwaltungssystem  Mährens  knüpfen  sich  erst
an  die  theresianische  Epoche.  Durch  die  Schöpfung  der  Kreisämter  mit  den  Sitzen  in
Brünn,  Olmütz,  Znaim,  Jglau,  Preran  und  Hradisch  —  diese  Kreise  erscheinen  bereits
unter  Karl  VI.  festgestellt  —  gewann  das  landesfürstliche  Verwaltungswesen  einen  festen
Unterbau  und  die  Urbarialreform  die  wichtigste  Stütze.  Das  königliche  Tribunal  bleibt
nur  mehr  eine  Gerichtsstelle,  und  zwar  Appellationsbehörde,  während  die  politischen
Verwaltungsangelegenheiten  und  die  Finanzsachen  der  „Repräsentation  und  Kammern"
zugewiesen  erscheinen  (1749),  aus  welcher  sich  (1763)  das  Landes-Gubernium  gestaltet.
Das  neue  gemeinbürgerliche  Steuersystem  mit  der  katastralischen  Landesvermessung
als  Grundlage  geht  Hand  in  Hand  mit  der  Lockerung  der  Unterthansverhältnisse,  mit  der
Ablösung  der  Robot,  wobei  die  Stände  eifrig  mithalfen,  und  hängt  mit  andern  Maßregeln
zusammen,  welche  das  Aufblühen  der  Landwirthschaft,  des  Gewerbes,  der  Fabrieation
und  des  Handels  im  Auge  hatten.  Die  Aufhebung  des  Jesuitenordens  (1773)  traf  mit
der  bereits  in  Gang  gebrachten  Studienreform  zusammen.  1778  übersiedelte  die  Universität ­
  von  Olmütz  nach  Brünn,  woselbst  seit  18.  Mai  1777  ein  Bisthum  errichtet  wird,
während  das  Olmützer  zum  Erzbisthum  erhoben  wurde.
            
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