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Ein Jahr später (1770, 25. August) reiste Josef II. nach Mührisch-Neustadt, um
hier den Gegenbesuch König Friedrichs II. zu empfangen und in den großen politischen
Fragen eine Vereinbarung zu erzielen. Acht Jahre später sollte wieder ein drohender
Krieg, der Kampf um die baierische Erbfolge, die Sudetenländer heimsuchen. 1778
bis 1779 sammelt sich in Mähren eine Reserve-Armee von 64.000 Mann zu Fuß
und 15.000 Reiter an, doch endigt bald der Teschner Friede den hauptsächlich in den
Grenzbezirken Böhmens geführten, schlachtenarmen Krieg, ohne daß unser Land von ihm
berührt wurde.
Bevor wir jedoch von der Epoche Maria Theresias scheiden, muß der denkwürdigen
Neugestaltung des Staates gedacht werden, in deren Bereich auch Mähren
trat. Schon in den Tagen Kaiser Ferdinands II. sehen wir das ständische Einnehmeramt
von der böhmischen Kammer gelöst und der Wiener Hofkammer untergeordnet; 1636 ein
Tribunal für die politische Verwaltung und das Civilrechtswesen geschaffen und in der
Herrscherzeit Kaiser Ferdinands III. 1642 von Olmütz nach Brünn übertragen, wo nunmehr
auch ausschließlich das Landrecht und die Landtage zusammentreten. So erscheint denn,
wie schon angedeutet, auch Brünn seither als die bevorzugte Hauptstadt Mährens. Unter-Leopold
I. kommt es (1686) zur Bestellung eines Landesausschusses mit je vier Vertretern
der drei Stände, während in den Landtagen der dritte Stand, das landesfürstliche
Bürgerthum, noch immer eine mehr als untergeordnete Rolle spielt, wie dies die Krone
selbst, Josefs I. Mandat vom 27. Januar 1711, rügt.
Tiefer eingreifende Änderungen im Verwaltungssystem Mährens knüpfen sich erst
an die theresianische Epoche. Durch die Schöpfung der Kreisämter mit den Sitzen in
Brünn, Olmütz, Znaim, Jglau, Preran und Hradisch — diese Kreise erscheinen bereits
unter Karl VI. festgestellt — gewann das landesfürstliche Verwaltungswesen einen festen
Unterbau und die Urbarialreform die wichtigste Stütze. Das königliche Tribunal bleibt
nur mehr eine Gerichtsstelle, und zwar Appellationsbehörde, während die politischen
Verwaltungsangelegenheiten und die Finanzsachen der „Repräsentation und Kammern"
zugewiesen erscheinen (1749), aus welcher sich (1763) das Landes-Gubernium gestaltet.
Das neue gemeinbürgerliche Steuersystem mit der katastralischen Landesvermessung
als Grundlage geht Hand in Hand mit der Lockerung der Unterthansverhältnisse, mit der
Ablösung der Robot, wobei die Stände eifrig mithalfen, und hängt mit andern Maßregeln
zusammen, welche das Aufblühen der Landwirthschaft, des Gewerbes, der Fabrieation
und des Handels im Auge hatten. Die Aufhebung des Jesuitenordens (1773) traf mit
der bereits in Gang gebrachten Studienreform zusammen. 1778 übersiedelte die Universität
von Olmütz nach Brünn, woselbst seit 18. Mai 1777 ein Bisthum errichtet wird,
während das Olmützer zum Erzbisthum erhoben wurde.