111
Die Reformen Josefs II. (1780 bis 1790), welche im Allgemeinen die Centrali-
sirung der Verwaltung, die Beseitigung der Landtage und der ständischen Autonomie, die
Hebung des Bauernstandes, andererseits die Klösteraushebnngen und die Bildung eines
Religions- und Studienfondes, die Toleranzpatente zu Gunsten der Protestanten und
Juden, zahlreiche humanitäre Schöpfungen und eine dem Nützlichkeitsprincip dienende
Das Kopal-Denkmal in Ziiaiin.
Studieneinrichtnng betrafen, fanden ans Mähren eine in alle Verhältnisse entscheidend
eingreifende Anwendung. Sv kam es zu einer förmlichen Verschmelzung Mährens und
Österreichisch-Schlesiens in Bezug ans die Landesverwaltung (1782), deren Hanptsih
Brünn blieb. Gnbernium, Appellationsgericht, Landrecht,Fiskalamt, „alle Commissionen"
sind beiden Provinzen gemeinsam, denn sie stellen nunmehr Eine dar. Schon unter Maria
Theresia neigte man einer solchen Verfügung zu, da von dem ehemaligen Schlesien als
Gebiete der böhmischen Krone nur Troppan-Jägerndorf und Teschen bei Österreich blieben