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Volltext: Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild: Mähren und Schlesien

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45 Procent, aber sie sinken wieder in anderen Gebieten (Marsgebiet) ans zwei bis drei 
herab. In der Regel sind die Kleingrnndbcsitzwaldnngen an die größeren Forstkörper 
angelehnt oder sie bilden zahlreiche, oft recht kleine, isolirt im Ackerlande stehende Parzellen. 
Der Wirthschaftsbetrieb kann in diesen Waldungen daher nur ein empirischer und vermöge 
der geringen Ausdehnung auch nur ein aussetzender, auf die Befriedigung des momentanen 
Bedürfnisses gerichteter sein. Es hat aber auch der Wald beim Kleingrundbesitz vor 
nehmlich den Zweck, dessen Hanptwirthschaftsbetrieb, welcher der landwirthschaftliche ist, 
zu unterstützen. Die natürliche Folge ist, daß der Besitzer, insolange er nutzbare 
Hölzer in seinem Walde hat, fleißig zugreift und bestrebt ist, jede finanzielle Verlegenheit 
aus dem Walde zu decken. Und in der That, die Kleingrundbesitzwaldungen leiden nicht 
so sehr an dem Mangel entsprechender Begründung als an ihrer Jugend, indem ans 
ihnen alle marktfähigen Hölzer ausgebracht sind. Der Wald dient dieser Besitzkategorie 
nicht nur zur theilweisen Befriedigung des Holzbcdürsnisses, er ist berufen, und auch das 
einzige Mittel, die Viehzucht durch den Bezug von Waldstreu und durch die Weide im 
Walde zu unterstützen. In den Gebirgsgegenden des Landes, m den Hochlagen des 
böhmisch-mährischen Grenzgebirges, den Sudeten, insbesondere aber in den Karpathen, wo 
der Landwirthschaftsbetrieb den Kleinwirth nicht mehr zu ernähren vermag, denselben 
also zwingt, zur Schnittzeit in die südlicher gelegenen Gegenden zu wandern, um durch 
Arbeitsverdienst eine Zubuße für die Winterszeit zu gewinnen, sind die Ansprüche an 
den Wald hinsichtlich der Waldweide und Streunutzung geradezu nnabweisllche. Unter 
svlchen Verhältnissen ist die minder gute Beschaffenheit der Wälder dieser Besitzkategvne 
auch das kleinere Übel. 
Seit etwa zwei Decennien ist, herbeigeführt durch die Unterstützungen des Staates 
und des Landes, durch die Thätigkeit zahlreicher land- und forstwirtschaftlicher Vereine, 
wie auch durch die Einflußnahme der staatlichen Forstaufsicht, ein schon überall 
wahrnehmbarer Fortschritt in der Cultur und in der Wirthschaftsführung zu verzeichnen. 
Die leichte und billige. Pflanzenbeschaffung aus der mit Staats- und LandeSnntteln 
snbventionirten Central-Waldbanmschnle, ferner aus den zahlreichen, gleichfalls vom 
Staate und vom Lande snbventionirten Baumschulen der land- und forstwirtschaftlichen 
Vereine, endlich die zu Aufforstungszwecken vom mährischen Landtage gewidmete Dotation 
jährlicher 10.000 Gulden, hat den Kleinwirth in die Lage gebracht, seine Versäumnisse 
in der Waldcultnr allmälig einznholen, sowie neue Wälder auf bisher unbenutzten 
Ländereien zu begründen. Der spontane Begehr um Waldpflanzen hat seit Langem her die 
Höhe von acht Millionen verschiedener Pflanzen jährlich erreicht. Ein weiterer Beleg fnr 
den Fortschritt in der künstlichen Waldcultnr des Kleingrundbesitzes ist das großartige 
Anfforstiingsnnternehmen im Vsetiner Becva-Gebiete, wo mit Hilfe von Staats- und
	        
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