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Full text : Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild: Mähren und Schlesien

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45  Procent,  aber  sie  sinken  wieder  in  anderen  Gebieten  (Marsgebiet)  ans  zwei  bis  drei
herab.  In  der  Regel  sind  die  Kleingrnndbcsitzwaldnngen  an  die  größeren  Forstkörper
angelehnt  oder  sie  bilden  zahlreiche,  oft  recht  kleine,  isolirt  im  Ackerlande  stehende  Parzellen.
Der  Wirthschaftsbetrieb  kann  in  diesen  Waldungen  daher  nur  ein  empirischer  und  vermöge
der  geringen  Ausdehnung  auch  nur  ein  aussetzender,  auf  die  Befriedigung  des  momentanen
Bedürfnisses  gerichteter  sein.  Es  hat  aber  auch  der  Wald  beim  Kleingrundbesitz  vornehmlich ­
  den  Zweck,  dessen  Hanptwirthschaftsbetrieb,  welcher  der  landwirthschaftliche  ist,
zu  unterstützen.  Die  natürliche  Folge  ist,  daß  der  Besitzer,  insolange  er  nutzbare
Hölzer  in  seinem  Walde  hat,  fleißig  zugreift  und  bestrebt  ist,  jede  finanzielle  Verlegenheit
aus  dem  Walde  zu  decken.  Und  in  der  That,  die  Kleingrundbesitzwaldungen  leiden  nicht
so  sehr  an  dem  Mangel  entsprechender  Begründung  als  an  ihrer  Jugend,  indem  ans
ihnen  alle  marktfähigen  Hölzer  ausgebracht  sind.  Der  Wald  dient  dieser  Besitzkategorie
nicht  nur  zur  theilweisen  Befriedigung  des  Holzbcdürsnisses,  er  ist  berufen,  und  auch  das
einzige  Mittel,  die  Viehzucht  durch  den  Bezug  von  Waldstreu  und  durch  die  Weide  im
Walde  zu  unterstützen.  In  den  Gebirgsgegenden  des  Landes,  m  den  Hochlagen  des
böhmisch-mährischen  Grenzgebirges,  den  Sudeten,  insbesondere  aber  in  den  Karpathen,  wo
der  Landwirthschaftsbetrieb  den  Kleinwirth  nicht  mehr  zu  ernähren  vermag,  denselben
also  zwingt,  zur  Schnittzeit  in  die  südlicher  gelegenen  Gegenden  zu  wandern,  um  durch
Arbeitsverdienst  eine  Zubuße  für  die  Winterszeit  zu  gewinnen,  sind  die  Ansprüche  an
den  Wald  hinsichtlich  der  Waldweide  und  Streunutzung  geradezu  nnabweisllche.  Unter
svlchen  Verhältnissen  ist  die  minder  gute  Beschaffenheit  der  Wälder  dieser  Besitzkategvne
auch  das  kleinere  Übel.
Seit  etwa  zwei  Decennien  ist,  herbeigeführt  durch  die  Unterstützungen  des  Staates
und  des  Landes,  durch  die  Thätigkeit  zahlreicher  land-  und  forstwirtschaftlicher  Vereine,
wie  auch  durch  die  Einflußnahme  der  staatlichen  Forstaufsicht,  ein  schon  überall
wahrnehmbarer  Fortschritt  in  der  Cultur  und  in  der  Wirthschaftsführung  zu  verzeichnen.
Die  leichte  und  billige.  Pflanzenbeschaffung  aus  der  mit  Staats-  und  LandeSnntteln
snbventionirten  Central-Waldbanmschnle,  ferner  aus  den  zahlreichen,  gleichfalls  vom
Staate  und  vom  Lande  snbventionirten  Baumschulen  der  land-  und  forstwirtschaftlichen
Vereine,  endlich  die  zu  Aufforstungszwecken  vom  mährischen  Landtage  gewidmete  Dotation
jährlicher  10.000  Gulden,  hat  den  Kleinwirth  in  die  Lage  gebracht,  seine  Versäumnisse
in  der  Waldcultnr  allmälig  einznholen,  sowie  neue  Wälder  auf  bisher  unbenutzten
Ländereien  zu  begründen.  Der  spontane  Begehr  um  Waldpflanzen  hat  seit  Langem  her  die
Höhe  von  acht  Millionen  verschiedener  Pflanzen  jährlich  erreicht.  Ein  weiterer  Beleg  fnr
den  Fortschritt  in  der  künstlichen  Waldcultnr  des  Kleingrundbesitzes  ist  das  großartige
Anfforstiingsnnternehmen  im  Vsetiner  Becva-Gebiete,  wo  mit  Hilfe  von  Staats-  und
            
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