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45 Procent, aber sie sinken wieder in anderen Gebieten (Marsgebiet) ans zwei bis drei
herab. In der Regel sind die Kleingrnndbcsitzwaldnngen an die größeren Forstkörper
angelehnt oder sie bilden zahlreiche, oft recht kleine, isolirt im Ackerlande stehende Parzellen.
Der Wirthschaftsbetrieb kann in diesen Waldungen daher nur ein empirischer und vermöge
der geringen Ausdehnung auch nur ein aussetzender, auf die Befriedigung des momentanen
Bedürfnisses gerichteter sein. Es hat aber auch der Wald beim Kleingrundbesitz vor
nehmlich den Zweck, dessen Hanptwirthschaftsbetrieb, welcher der landwirthschaftliche ist,
zu unterstützen. Die natürliche Folge ist, daß der Besitzer, insolange er nutzbare
Hölzer in seinem Walde hat, fleißig zugreift und bestrebt ist, jede finanzielle Verlegenheit
aus dem Walde zu decken. Und in der That, die Kleingrundbesitzwaldungen leiden nicht
so sehr an dem Mangel entsprechender Begründung als an ihrer Jugend, indem ans
ihnen alle marktfähigen Hölzer ausgebracht sind. Der Wald dient dieser Besitzkategorie
nicht nur zur theilweisen Befriedigung des Holzbcdürsnisses, er ist berufen, und auch das
einzige Mittel, die Viehzucht durch den Bezug von Waldstreu und durch die Weide im
Walde zu unterstützen. In den Gebirgsgegenden des Landes, m den Hochlagen des
böhmisch-mährischen Grenzgebirges, den Sudeten, insbesondere aber in den Karpathen, wo
der Landwirthschaftsbetrieb den Kleinwirth nicht mehr zu ernähren vermag, denselben
also zwingt, zur Schnittzeit in die südlicher gelegenen Gegenden zu wandern, um durch
Arbeitsverdienst eine Zubuße für die Winterszeit zu gewinnen, sind die Ansprüche an
den Wald hinsichtlich der Waldweide und Streunutzung geradezu nnabweisllche. Unter
svlchen Verhältnissen ist die minder gute Beschaffenheit der Wälder dieser Besitzkategvne
auch das kleinere Übel.
Seit etwa zwei Decennien ist, herbeigeführt durch die Unterstützungen des Staates
und des Landes, durch die Thätigkeit zahlreicher land- und forstwirtschaftlicher Vereine,
wie auch durch die Einflußnahme der staatlichen Forstaufsicht, ein schon überall
wahrnehmbarer Fortschritt in der Cultur und in der Wirthschaftsführung zu verzeichnen.
Die leichte und billige. Pflanzenbeschaffung aus der mit Staats- und LandeSnntteln
snbventionirten Central-Waldbanmschnle, ferner aus den zahlreichen, gleichfalls vom
Staate und vom Lande snbventionirten Baumschulen der land- und forstwirtschaftlichen
Vereine, endlich die zu Aufforstungszwecken vom mährischen Landtage gewidmete Dotation
jährlicher 10.000 Gulden, hat den Kleinwirth in die Lage gebracht, seine Versäumnisse
in der Waldcultnr allmälig einznholen, sowie neue Wälder auf bisher unbenutzten
Ländereien zu begründen. Der spontane Begehr um Waldpflanzen hat seit Langem her die
Höhe von acht Millionen verschiedener Pflanzen jährlich erreicht. Ein weiterer Beleg fnr
den Fortschritt in der künstlichen Waldcultnr des Kleingrundbesitzes ist das großartige
Anfforstiingsnnternehmen im Vsetiner Becva-Gebiete, wo mit Hilfe von Staats- und