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Full text : Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild: Mähren und Schlesien

zu  führen,  damit  es  hier  ausbezahlt  und  abgedankt  werde.  Die  Bürgerschaft  setzte  voraus,
daß  das  Regiment  mit  der  Achtsvollstreckung  betraut  wäre,  und  faßte  den  unseligen
Gedanken,  sich  seinem  Einzüge  zu  widersetzen.  Es  kam  zu  blutigen  Gefechten,  die  Vorstädte
und  einige  Häuser  innerhalb  der  Ringmauern  gingen  in  Flammen  auf.  Schließlich  kam
es  zu  Unterhandlungen  und  nach  dreiundvierzigtägiger  Belagerung  zur  Übergabe.  Nun
wurde  die  Gegenreformation  ins  Werk  gesetzt,  die  vom  Bischof,  vom  Landeshauptmann,
vom  Pfarrer  Nikolaus  Sarkander  eifrig  betrieben,  aber  infolge  des  am  20.  August
1609  vom  Kaiser  Rudolf  für  Schlesien  ausgestellten  Majestätsbriefes  gehemmt  wurde.
Dem  Markgrafen  Georg  folgte  in  Jägerndorf  sein  Sohn  Georg  Friedrich
(gestorben  1603),  der  gleich  jenem  sein  Herzogthnm  von  tüchtigen  Beamten  trefflich
verwalten  ließ.  Mit  ihm,  der  auf  Grund  eines  Schenkungsbrieses  Jägerndorf  auf  den
Kurfürsten  von  Brandenburg  übertragen  hatte,  erlosch  die  fränkisch-hohenzoller'sche  Linie.
Der  Kurfürst  gab  1606  das  Herzogthum  seinem  zweiten  Sohne  Johann  Georg,  wogegen
der  Kaiser  Einsprache  erhob,  da  König  Ludwig  U.  den  Besitz  des  Landes  auf  die  fränkische
Linie  beschränkt  habe,  weswegen  die  Schenkung  nngiltig  sei  und  das  Fürstenthum  an  die
Krone  zu  fallen  habe.  Da  weder  Rudolf  noch  Matthias  die  Besitzergreifung  von  Seite
des  kurbrandenburgischen  Hauses  guthießen,  schwebte  Johann  Georg  in  steter  Gefahr  das
Land  zu  verlieren.  Dies  führte  ihn  wohl  hauptsächlich  auf  die  Seite  der  Gegner  seines
Lehensherrn.  In  alle  politischen  Händel  seiner  Zeit  verflochten,  schließt  er  sich  mit
Entschiedenheit  der  1618  zum  Ausbruch  gelangten  Bewegung  und  dem  Pfalzgrafen  an.
Mit  dem  Zusammensturz  des  Thrones  des  Winterkönigs  erlosch  auch  des  Markgrafen
Stern.  Er  wurde  in  des  Kaisers  Acht  und  Aberacht  erklärt.  Nach  Ungarn  abgedrängt,
rüstete  Johann  Georg  zu  neuen  Unternehmungen;  schon  hatte  er  den  Paß  von  Jablunkau
besetzt,  da  ging  er  1624  mit  Tod  ab.  Jägerndorf  wurde  von  Ferdinand  II.  als  erledigtes
Lehen  eingezogen  und  1622  auf  den  Fürsten  Karl  von  Liechtenstein  übertragen,  der  schon
1614  mit  Troppau  belehnt  worden  war.  Die  Schritte,  die  Kurbrandenburg  wegen
Zurückerstattung  des  Herzogthums  immer  wieder  erneuerte,  blieben  erfolglos.
Der  Fürst,  der  Adel,  der  Bauer,  der  Bürger,  Kirche  und  Schule.  Die
Fürsten  Schlesiens,  die  des  böhmischen  Königs  Oberlehensherrlichkeit  freiwillig  anerkannt
hatten,  retteten  sich  eine  stattliche  Summe  landesherrlicher  Rechte.  Dagegen  dankte
Nikolaus  II.  von  Troppau  sein  Land  der  Gnade  des  Königs,  daher  seine  Stellung  schon
darum  minderwerthig  als  die  der  schlesischen  Fürsten  war.  Seit  seiner  Belehnung  mit
Ratibor  tritt  er  in  ihre  Reihen.  Bald  regte  sich  bei  seinen  Nachfolgern  das  Verlangen,
das  Troppauer  Land  in  die  Zahl  der  schlesischen  Fürstenthümer  einzugliedern,  ein
Verlangen,  das  dadurch  erklärlich  wird,  weil  die  Laudstände  Troppau's  auf  das  ihnen
wiederholt  verbriefte  mährische  Recht  gestützt,  eine  freiere  Bewegung  als  der  Adel  der
            
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