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dieser Höhengrenze der Weinbau und die Maulbeerbaumzucht mit sicherem Erfolge
betrieben werden kann.
^.a der Lchilderung des Weinbaues und der Seidenraupenzucht eine besondere
Abhandlung gewidmet ist, so haben wir hier nur die Stellung dieser Productionszweige
im Rahmen der Gesammtlandwirthschast insoferne zu kennzeichnen, als die letztere im
größten Theile des in Frage kommenden Gebietsabschnittes die eigenthümliche Form der
sogenannten gemischten Cultur (,6o1turn inista") angenommen hat. Namentlich gilt dies
für die von Italienern bewohnten Bezirke, also für Jtalienisch-Süd- oder Wälschtirol.
Wesen der „gemischten Cultur" besteht darin, daß die Rebe oder der Maul
beerbaum oder beide Gewächse zusammen nicht ausschließlich für sich allein oder etwa noch
in Verbindung mit Obstbäumen in eigenen Pflanzungen (Wein- und Obstgärten sowie
Maulbeerbaumplantagen), sondern vorzugsweise längs der Ränder sowie inmitten der
Ackerfelder, theilweise auch in den Wiesen und auf den Hutweiden in mehr oder weniger
dichten Reihen gezogen werden.
Die gemeinübliche Behandlung und Benützung des zwischen den Baum- und Reb-
zeilen befindlichen Acker- oder Grablandes besteht leider in einem durch die Übervölkerung,
respective durch die zu weit gediehene Bodenzersplitterung bedingten äußerst anstrengenden
Anbau von Nahrungspflanzen. Es werden hauptsächlich Mais und Weizen oder Mais und
Roggen oder Gerste cultivirt. Fast nirgends sieht man Feldfntterkräuter und auch das
natürliche Grasland ist äußerst spärlich vertreten, weil es vorlüngst in beredte oder mit
Maulbeerbäumen und Heckenreben besetzte Äcker umgewandelt worden ist.
Innerhalb der Region der Rebe und des Maulbeerbaums gibt es in Wälschtirol
keinen eigentlichen bäuerlichen Grundbesitz mehr. Dagegen gibt es Tausende von
Zwergwirthschaften im Umfang von nicht mehr als 1-/2 bis 2 Hektar und daneben eine
Legion von Bodensplittern unter '/z Hektar als selbständige Besitzeinheiten, wo also von
bäuerlichem Eigenthum und Bauernwirthschaft keine Rede sein kann und die sogenannte
ländliche Bevölkerung eigentlich nur ein auf anderen Erwerb angewiesenes landwirth-
schaftliches Grundbesitzer- und Arbeiterproletariat vorstellt. Seinen Haupterwerb sucht
und findet nun ein großer Theil der Thalbewohnerschaft dieser Gegenden im Wege der
Pachtung auf den ziemlich zahlreichen größeren Besitzungen, welche sich in den Händen
des erbgesessenen Adels sowie wohlhabender Bürger befinden, die aber selten in eigener
Verwaltung bewirthschastet werden. Es bestehen diese Latifundien daher auch nicht aus
selbständigen Wirthschaftskörpern (Landgütern oder Maierhöfen), sondern sie sind
gewöhnlich in kleinere Parzellencomplexe eingetheilt, aus welchen dem Kleingrundbesitzer
oder Feldarbeiterstand angehörige Familien als Antheilpüchter (sogenannte Colonen)
angesiedelt sind, der Regel stellt der Bodenbesitzer („Uuckrono") nur die gewöhnlich