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Full text: Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild: Tirol und Vorarlberg

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dieser Höhengrenze der Weinbau und die Maulbeerbaumzucht mit sicherem Erfolge 
betrieben werden kann. 
^.a der Lchilderung des Weinbaues und der Seidenraupenzucht eine besondere 
Abhandlung gewidmet ist, so haben wir hier nur die Stellung dieser Productionszweige 
im Rahmen der Gesammtlandwirthschast insoferne zu kennzeichnen, als die letztere im 
größten Theile des in Frage kommenden Gebietsabschnittes die eigenthümliche Form der 
sogenannten gemischten Cultur (,6o1turn inista") angenommen hat. Namentlich gilt dies 
für die von Italienern bewohnten Bezirke, also für Jtalienisch-Süd- oder Wälschtirol. 
Wesen der „gemischten Cultur" besteht darin, daß die Rebe oder der Maul 
beerbaum oder beide Gewächse zusammen nicht ausschließlich für sich allein oder etwa noch 
in Verbindung mit Obstbäumen in eigenen Pflanzungen (Wein- und Obstgärten sowie 
Maulbeerbaumplantagen), sondern vorzugsweise längs der Ränder sowie inmitten der 
Ackerfelder, theilweise auch in den Wiesen und auf den Hutweiden in mehr oder weniger 
dichten Reihen gezogen werden. 
Die gemeinübliche Behandlung und Benützung des zwischen den Baum- und Reb- 
zeilen befindlichen Acker- oder Grablandes besteht leider in einem durch die Übervölkerung, 
respective durch die zu weit gediehene Bodenzersplitterung bedingten äußerst anstrengenden 
Anbau von Nahrungspflanzen. Es werden hauptsächlich Mais und Weizen oder Mais und 
Roggen oder Gerste cultivirt. Fast nirgends sieht man Feldfntterkräuter und auch das 
natürliche Grasland ist äußerst spärlich vertreten, weil es vorlüngst in beredte oder mit 
Maulbeerbäumen und Heckenreben besetzte Äcker umgewandelt worden ist. 
Innerhalb der Region der Rebe und des Maulbeerbaums gibt es in Wälschtirol 
keinen eigentlichen bäuerlichen Grundbesitz mehr. Dagegen gibt es Tausende von 
Zwergwirthschaften im Umfang von nicht mehr als 1-/2 bis 2 Hektar und daneben eine 
Legion von Bodensplittern unter '/z Hektar als selbständige Besitzeinheiten, wo also von 
bäuerlichem Eigenthum und Bauernwirthschaft keine Rede sein kann und die sogenannte 
ländliche Bevölkerung eigentlich nur ein auf anderen Erwerb angewiesenes landwirth- 
schaftliches Grundbesitzer- und Arbeiterproletariat vorstellt. Seinen Haupterwerb sucht 
und findet nun ein großer Theil der Thalbewohnerschaft dieser Gegenden im Wege der 
Pachtung auf den ziemlich zahlreichen größeren Besitzungen, welche sich in den Händen 
des erbgesessenen Adels sowie wohlhabender Bürger befinden, die aber selten in eigener 
Verwaltung bewirthschastet werden. Es bestehen diese Latifundien daher auch nicht aus 
selbständigen Wirthschaftskörpern (Landgütern oder Maierhöfen), sondern sie sind 
gewöhnlich in kleinere Parzellencomplexe eingetheilt, aus welchen dem Kleingrundbesitzer 
oder Feldarbeiterstand angehörige Familien als Antheilpüchter (sogenannte Colonen) 
angesiedelt sind, der Regel stellt der Bodenbesitzer („Uuckrono") nur die gewöhnlich
	        
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