lateinisch Onlieru und Uockoinsrin, vereinigte. Grausam, aber thatkräftig richtete Roman
das Reich wieder mächtig auf. Zn Hause hielt er mit unmenschlichen Strafen jedes Wider
standsgelüste der Bojaren nieder, denn er befolgte den Grundsatz, daß man vom Honig
nicht eher kosten könne, bis man die Bienen erstickt. Nach außen erhob er sein Reich in
erstaunlich kurzer Zeit zum mächtigsten in Ruthenicn, schob seine Grenzen weit nach Osten
in die Steppen der Polowcer hin, eroberte Kiew, die Hauptstadt der ruthenischen Lande und
befreite selbst Constantinopel von den Walachen und Potvwcern. Der Chronist nennt ihn
„Selbstherrscher von ganz Ruthenien". Natürlich duldete er auch keinen fremden Einfluß.
Er verschmähte mit stolzer Überhebung die ihm vom Papst Jnnocenz UI. eingetragene
Königskrone, und als ihm der Legat die Lehre des
Papstes von den zwei Schwertern auslegte, schlug
er selbstbewußt an sein eigenes Schwert und sagte:
„Ist denn des Papstes Schwert so gut wie das da?"
Um den Einfluß Polens, das ihm den Thron von
Haliez verschafft hatte, zu beseitigen, verband er sich
mit Ungarn. Als er aber den Polen die Grenzstadt
Lublin zu entreißen versuchte, wurde er von ihnen
bei Zawichost nnvermuthet überfallen und verlor im
Getümmel das Leben (1205).
Kaum war jemals für ein Land der Tod seines
Fürsten verderblicher als der Tod Romans für
Wladimir-Haliez. Da er nur zwei unmündige
Söhne, den vierjährigen Daniel und den zwei
jährigen Wasylko hinterließ, so glaubte seine
Witwe bei den Nachbarn einen Rückhalt suchen zu
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Ungarn Andreas II. in Sanok einen Vertrag ab,
kraft dessen der König ihre Kinder in Schutz nahm und zu diesem Zweck nach Haliez eine
Besatzung legte. Um welchen Preis er dies that, wird nicht überliefert, aber seit dieser Zeit,
das ist seit dem Jahre 1206 findet sich in seinen Urkunden der Titel: „kex Onlwins et
Uockornerlne". Wohl trifft man den Titel „König von Galizien" schon in einer Urkunde
Stefans II. vom Jahre 1124, sowie in einer Bela's III. vom Jahre 1190 an; da er aber
in jenen Zeiten nur ganz vereinzelt vorkommt, so kann er nur vorübergehende Ansprüche
zum Ausdruck gebracht haben, die keine weitere Bedeutung hatten. Seit dem Jahre 1206
aber finden wir ihn in jeder vollständigen Titulatur Andreas U. sowie seiner Nachfolger,
was kaum anders erklärt werden kann, als daß auf jener Zusammenkunft von Sanok die