Skip to main content Jump to sidebar
MAK

Full text : Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild: Galizien

2?,2

welcher  durch  politische  Erfahrung  nicht  gezügelt  war,  nahmen  sie  lebhaften  Antheil  an  allen
Verfassungskämpfen,  welche  Österreich  in  den  nächsten  Jahren  zu  bestehen  hatte.  Die
freiheitlichen  Bestrebungen  vereinigten  sich  mit  dem  ungestümen  Drange  nach
Erlangung  der  seit  langer  Zeit  vorenthaltenen  nationalen  Rechte.  Znm  erstenmale  wurde
ein  Pole,  Wenzel  Ritter  von  Zaleski,  mit  der  Verwaltung  des  Landes  betraut  und  im
August  1848  zum  Gouverneur  ernannt.  Das  Jahr  1851  brachte  zwar  für  die
Verfassungskämpfe  einen  längeren  Stillstand,  aber  die  Folgen  des  Jahres  1848  ließen  sich
nicht  mehr  rückgängig  machen.  Ständische  Anschauungen  und  Verhältnisse  waren
verschwunden,  die  ganze  Verwaltung  mußte  auf  neuen  Grundlagen  aufgebaut  werden,
das  Unterrichtswesen  konnte  von  der  neuen  Bahn,  auf  die  es  gelenkt  worden  war,
weder  zurückweichen,  noch  die  nationale  Grundlage,  welche  ihm  einmal  gegeben  worden,
vollkommen  verlieren.  Einheimische  Elemente  wurden  von  den  öffentlichen  Ämtern,
insbesondere  von  dem  Lehr-  und  Richteramte  nicht  mehr  ganz  zurückgedrängt.  Obwohl
das  neue  Ministerium  eine  centralisirende  und  absolutistische  Richtung  befolgte,  so  blieb
doch  die  Landesregierung,  auch  nach  dem  Rücktritte  Zaleskis,  seit  dem  Jahre  1849
bis  1859  in  den  Händen  eines  Polen,  des  Grafen  Agenor  Goluchowski.
Wichtige  Reformen  wurden  in  dieser  Zeit  dnrchgeführt.  Kraft  kaiserlichen  Patentes
vom  15.  April  1849  wurden  die  bäuerlichen  Unterthansverhältnisse  vollständig  aufgehoben. ­
  Die  Bauern  bekamen  die  von  ihnen  besessenen  Grundstücke  in  volles  Eigenthum,
ohne  jedes  Entgelt,  die  Grundherren  aber  wurden  durch  besondere  Grundentlastungs-Obligationen,
  zu  deren  Verzinsung  und  Amortisirung  Staat  und  Land  beitrugen,  entschädigt.
Die  der  bisherigen  Patrimonial-Jurisdiction  der  Grundherren  obliegenden  richterlichen  und
administrativen  Aufgaben  wurden  jetzt  öffentlichen  Ämtern,  den  sogenannten  Bezirksämtern
überwiesen.  Die  ganze  Verwaltung  und  das  Gerichtswesen  bekamen  eine  vollkommen  neue
Gestalt,  wobei  auf  den  Unterschied  der  Standesclassen  keine  Rücksicht  genommen  wurde.
Das  ganze  Land  war  in  zwei  selbständige  Regierungsbezirke  eingetheilt,  und  Krakau  wurde
zum  Sitze  einer  besonderen  Regierungs-Commission  und  eines  Appellationsgerichtes  für  den
westlichen  Theil  des  Landes  erhoben.  Allgemeine  österreichische  Gesetzbücher  erhielten  in  dem
Gebiete  des  ehemaligen  Freistaates  geltende  Kraft,  Krakau  aber  wurde  durch  Verlegung
der  Centralämter  sowie  durch  seine  Universität  zum  Brennpunkte  des  geistigen  und  politischen
Lebens  für  den  ganzen  westlichen  Theil  Galiziens.
Die  größte  Reform  vollzog  sich  auf  dem  Gebiete  des  Unterrichtswesens.  Auf  den
Universitäten  fand  die  Lehrfreiheit  Geltung  und  verfehlte  nicht,  ihnen  größeren  Einfluß  und
Ansehen  zu  verschaffen.  Manche  bedeutende  Männer,  Deutsche  und  Polen,  wirkten  an
denselben.  Die  größte  Tragweite  für  die  geistige  Entwicklung  der  neuen  Generation
übte  aber  die  durch  den  Organisationsentwurf  vom  Jahre  1849  bewirkte  Reform  des
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.