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welcher durch politische Erfahrung nicht gezügelt war, nahmen sie lebhaften Antheil an allen
Verfassungskämpfen, welche Österreich in den nächsten Jahren zu bestehen hatte. Die
freiheitlichen Bestrebungen vereinigten sich mit dem ungestümen Drange nach
Erlangung der seit langer Zeit vorenthaltenen nationalen Rechte. Znm erstenmale wurde
ein Pole, Wenzel Ritter von Zaleski, mit der Verwaltung des Landes betraut und im
August 1848 zum Gouverneur ernannt. Das Jahr 1851 brachte zwar für die
Verfassungskämpfe einen längeren Stillstand, aber die Folgen des Jahres 1848 ließen sich
nicht mehr rückgängig machen. Ständische Anschauungen und Verhältnisse waren
verschwunden, die ganze Verwaltung mußte auf neuen Grundlagen aufgebaut werden,
das Unterrichtswesen konnte von der neuen Bahn, auf die es gelenkt worden war,
weder zurückweichen, noch die nationale Grundlage, welche ihm einmal gegeben worden,
vollkommen verlieren. Einheimische Elemente wurden von den öffentlichen Ämtern,
insbesondere von dem Lehr- und Richteramte nicht mehr ganz zurückgedrängt. Obwohl
das neue Ministerium eine centralisirende und absolutistische Richtung befolgte, so blieb
doch die Landesregierung, auch nach dem Rücktritte Zaleskis, seit dem Jahre 1849
bis 1859 in den Händen eines Polen, des Grafen Agenor Goluchowski.
Wichtige Reformen wurden in dieser Zeit dnrchgeführt. Kraft kaiserlichen Patentes
vom 15. April 1849 wurden die bäuerlichen Unterthansverhältnisse vollständig aufgehoben.
Die Bauern bekamen die von ihnen besessenen Grundstücke in volles Eigenthum,
ohne jedes Entgelt, die Grundherren aber wurden durch besondere Grundentlastungs-Obligationen,
zu deren Verzinsung und Amortisirung Staat und Land beitrugen, entschädigt.
Die der bisherigen Patrimonial-Jurisdiction der Grundherren obliegenden richterlichen und
administrativen Aufgaben wurden jetzt öffentlichen Ämtern, den sogenannten Bezirksämtern
überwiesen. Die ganze Verwaltung und das Gerichtswesen bekamen eine vollkommen neue
Gestalt, wobei auf den Unterschied der Standesclassen keine Rücksicht genommen wurde.
Das ganze Land war in zwei selbständige Regierungsbezirke eingetheilt, und Krakau wurde
zum Sitze einer besonderen Regierungs-Commission und eines Appellationsgerichtes für den
westlichen Theil des Landes erhoben. Allgemeine österreichische Gesetzbücher erhielten in dem
Gebiete des ehemaligen Freistaates geltende Kraft, Krakau aber wurde durch Verlegung
der Centralämter sowie durch seine Universität zum Brennpunkte des geistigen und politischen
Lebens für den ganzen westlichen Theil Galiziens.
Die größte Reform vollzog sich auf dem Gebiete des Unterrichtswesens. Auf den
Universitäten fand die Lehrfreiheit Geltung und verfehlte nicht, ihnen größeren Einfluß und
Ansehen zu verschaffen. Manche bedeutende Männer, Deutsche und Polen, wirkten an
denselben. Die größte Tragweite für die geistige Entwicklung der neuen Generation
übte aber die durch den Organisationsentwurf vom Jahre 1849 bewirkte Reform des