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Nach Ausscheidung von zwei Procent der Laudesfläche für Gewässer und Wege,
nach Ausscheidung des Flächenumfauges der 32 größeren Städte (0'9 Proeent der
Laudesfläche) und des Gemeindevermögens (4'36 Procent der Landesfläche, zumeist
Weidegründe) entfallen auf die Besitzungen mit einem Umfange über 1000 Joch oder den
Großgrundbesitz 4,453.430 Joch oder 32'64 Proeent, worunter 2,672.491 Joch
Waldungen; auf die Besitzungen mit einem Umfange über 200 bis 1000 Joch, oder nach
galizischen Verhältnissen den mittleren fast durchgehends auch noch landtäflichen Besitz,
831.959 Joch oder 6'10 Procent, worunter 374.571 Joch Waldungen; endlich auf den
Kleingrnndbesitz, zum weitaus größten Theile unter 25 Joch, ja meistens unter 10 Joch,
7,380.000 Joch oder 54 Procent der Landesfläche, beinahe ausschließlich landwirth-
schaftlich benützter Boden.
Die Vertheilnng des Grundbesitzes in Galizien leidet somit an dem sehr bedeutenden
Übelstande, daß die beiden extremen Größenkategorien einen sehr großen Antheil an der
Gesammtarea </>/«) haben, während der in ökonomischer, socialer und politischer Hinsicht so
wichtige mittlere Besitz sehr spärlich vertreten ist.
Die Veränderungen im Besitzstände, die in der neuesten Zeit in Galizien rascher
vor sich gehen, als es für die Stetigkeit und die fortschreitende Entwicklung des land-
wnthschaftlichen Betriebes erwünscht wäre, bringen eine weitere Schmälerung des mittleren
Gumdbcsitzes mit sich. Einerseits werden nämlich die großen Besitzungen durch weitere
Zukänse aus dem mittleren Grundbesitz vergrößert/ andererseits wächst die vom Klein
grundbesitze eingenommene Fläche durch fortgesetzte Parcellirnngen, zumeist solche mittlerer
Besitze, besonders im westlichen Theile des Landes. Daneben schreitet die Zersplitterung
innerhalb des Kleingrundbesitzes durch fortgesetzte Erbtheilungen fort. Es ist zu befürchten,
daß die Besitzkategorie über 200 bis 1000 Joch und mit ihr höchst wahrscheinlich auch
die weitere Kategorie über 50 bis 200 Joch noch weiter zusammenschrumpft, falls es nicht
gelingt, Maßnahmen zu treffen, welche es dem mittleren Grundbesitz möglich machen
würden, sich zu behaupten und zu vermehren.
Im Landesdurchschnitte entfallen auf den landtäflichen Besitz 39 38 Procent, auf
den sonstigen Besitz 60 62 der Gesammtflüche. In einzelnen Gebieten äußert sich dieses
Verhältniß im Großen und Ganzen in der Weise, daß der Antheil des landtäflichen Besitzes
zunächst in den waldreichen Gegenden, namentlich im Gebirge, am stärksten ist. Dies gilt
besonders vom östlichen Gebirgsgcbiete und von den längs der Nordgrenze des Landes sich
hinziehenden stark bewaldeten Bezirken, da der bei weitem größte Theil der Waldarea dem
> Eine Übertragung von nichtlandtäflichen Gründen in die landtäflichen Bücher war bis zum Landesgesetze vom
s. Jänner 18S4, L. G. Bl. Nr. lg, unzulässig, seitdem ist sie nur gegen eine gleichzeitige Übertragung aus den landtäflichen in die
mchtlandtäflicheu Grundbücher eines Grundstückes von gleicher oder nicht viel geringerer Steuerleistung gestattet.