„Fandlträgers" vvn einer Hand in die andere wandert. Wenn die Brautleute Nachts nach
Hanse ziehen, hat sie der Schutzmann zu begleiten und die Braut zu ermahnen, nach alter
Sitte die ersten drei Nächte (Tobiasuächte) nach der Hochzeit ans der Bank zu schlafen.
Gebräuche bei Sterbefällen. Eigenartig sind auch die Gebräuche, wie sie bei
Sterbefällen im Kärntner Oberlande hier und dort Vorkommen. Wenn der Kranke dem
Verscheiden nahe ist, eilen die Nachbarsleute herbei, um ihm Beistand zu leisten und zu
beten. Die geweihte Wachskerze wird angezündet und mit dem Margarethenglöcklein unter
dem Bette, unter Tisch und Bank ohne Unterlaß geläutet (Obergailthal); so weit man den
Klang des Glöcklcins hört, heißt es, hat der Teufel keine Macht, und wenn der Sterbende
verschieden ist, da zieht man mit dem Glöckchen klingelnd drei Kreise um die Leiche; dann
wird dieselbe mit Weihwasser gewaschen, aufgebahrt, mit der „Überdon" (ein Stück Leinwand)
bedeckt und mit einem „Zwirnfaden" vom Kopf bis zu den Füßen überspannt, der
mit drei aus dünnen rothen Wachskerzchen gebildeten Kreuzchen befestigt wird. Das Gefäß
mit Weihwasser, das zum Waschen der Leiche diente, darf nicht im Hanse bleiben, sondern
muß „verworfen" werden. Schließlich steckt man dem Verstorbenen noch einige geweihte
„Palmbuzel" (Blütenkätzchen der Weide) in die Tasche und stellt neben denselben ein
Gefäß mit „Weihbrunn", ein Holzkreuz zu seinem Haupte und ein Licht, das nicht
„abgeräuscht" (geputzt) werden darf. Abends füllt sich die Stube wieder mit Leuten, um
bei der Leiche zu „wachen". Die Nacht hindurch wird gebetet oder gesungen. Gegen Mitternacht
werden die „Wacher" mit „Geist" und Kaffee tractirt, damit sie fein munter bleiben,
denn wo Jemand „auf Erden liegt", soll man nicht schlafen. So lange die Leiche im
Hause ist, dürfen nur die nothwendigsten Arbeiten verrichtet werden, da die Ruhe des
Todten nicht gestört werden soll.
Am Begräbnißtage selbst geht man zur „B'stattnng"; da kommen die Nachbarn,
Verwandten und Bekannten oft von weit entlegenen Pfarrsprengeln herbei, um dem
Dahingeschiedenen die letzte Ehre zu erweisen. Ehe man das Tranerhaus verläßt, wird
gewöhnlich Kaffee servirt. Ein Verschmähen des Gebotenen wird als eine Beleidigung
angesehen. Hat der zuletzt Angekommene seine Schale Kaffee geleert, so wird der Sarg,
nachdem man von dem Todten Abschied genommen, in die Vorlaube hinausgetragen, an
der Thürschwelle dreimal gesenkt und gehoben und die Träger sprechen: „Gelobt sei Jesus
Christus, dacher kommer nimmer." Bei den Jaun- und Gailthaler Slovenen legt man
einen Palmbuschen auf die Thürschwelle und rückt den Sarg dreimal drüber hin und her,
was dem Verstorbenen das Znrückkehren in das Haus verwehren soll; auch geben sie der
männlichen Leiche wie im Lavantthal den Hut mit in das Grab. Noch ist zu erwähnen,
daß sie gleichsam als eine Zehrung für den Verstorbenen in ein dem Friedhofe näher
gelegenes Nachbarhaus drei Gaben: Mehl, Schmalz und Brot zu senden pflegen.