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MAK

Full text : Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild: Kärnten und Krain

„Fandlträgers"  vvn  einer  Hand  in  die  andere  wandert.  Wenn  die  Brautleute  Nachts  nach
Hanse  ziehen,  hat  sie  der  Schutzmann  zu  begleiten  und  die  Braut  zu  ermahnen,  nach  alter
Sitte  die  ersten  drei  Nächte  (Tobiasuächte)  nach  der  Hochzeit  ans  der  Bank  zu  schlafen.
Gebräuche  bei  Sterbefällen.  Eigenartig  sind  auch  die  Gebräuche,  wie  sie  bei
Sterbefällen  im  Kärntner  Oberlande  hier  und  dort  Vorkommen.  Wenn  der  Kranke  dem
Verscheiden  nahe  ist,  eilen  die  Nachbarsleute  herbei,  um  ihm  Beistand  zu  leisten  und  zu
beten.  Die  geweihte  Wachskerze  wird  angezündet  und  mit  dem  Margarethenglöcklein  unter
dem  Bette,  unter  Tisch  und  Bank  ohne  Unterlaß  geläutet  (Obergailthal);  so  weit  man  den
Klang  des  Glöcklcins  hört,  heißt  es,  hat  der  Teufel  keine  Macht,  und  wenn  der  Sterbende
verschieden  ist,  da  zieht  man  mit  dem  Glöckchen  klingelnd  drei  Kreise  um  die  Leiche;  dann
wird  dieselbe  mit  Weihwasser  gewaschen,  aufgebahrt,  mit  der  „Überdon"  (ein  Stück  Leinwand) ­
  bedeckt  und  mit  einem  „Zwirnfaden"  vom  Kopf  bis  zu  den  Füßen  überspannt,  der
mit  drei  aus  dünnen  rothen  Wachskerzchen  gebildeten  Kreuzchen  befestigt  wird.  Das  Gefäß
mit  Weihwasser,  das  zum  Waschen  der  Leiche  diente,  darf  nicht  im  Hanse  bleiben,  sondern
muß  „verworfen"  werden.  Schließlich  steckt  man  dem  Verstorbenen  noch  einige  geweihte
„Palmbuzel"  (Blütenkätzchen  der  Weide)  in  die  Tasche  und  stellt  neben  denselben  ein
Gefäß  mit  „Weihbrunn",  ein  Holzkreuz  zu  seinem  Haupte  und  ein  Licht,  das  nicht
„abgeräuscht"  (geputzt)  werden  darf.  Abends  füllt  sich  die  Stube  wieder  mit  Leuten,  um
bei  der  Leiche  zu  „wachen".  Die  Nacht  hindurch  wird  gebetet  oder  gesungen.  Gegen  Mitternacht ­
  werden  die  „Wacher"  mit  „Geist"  und  Kaffee  tractirt,  damit  sie  fein  munter  bleiben,
denn  wo  Jemand  „auf  Erden  liegt",  soll  man  nicht  schlafen.  So  lange  die  Leiche  im
Hause  ist,  dürfen  nur  die  nothwendigsten  Arbeiten  verrichtet  werden,  da  die  Ruhe  des
Todten  nicht  gestört  werden  soll.
Am  Begräbnißtage  selbst  geht  man  zur  „B'stattnng";  da  kommen  die  Nachbarn,
Verwandten  und  Bekannten  oft  von  weit  entlegenen  Pfarrsprengeln  herbei,  um  dem
Dahingeschiedenen  die  letzte  Ehre  zu  erweisen.  Ehe  man  das  Tranerhaus  verläßt,  wird
gewöhnlich  Kaffee  servirt.  Ein  Verschmähen  des  Gebotenen  wird  als  eine  Beleidigung
angesehen.  Hat  der  zuletzt  Angekommene  seine  Schale  Kaffee  geleert,  so  wird  der  Sarg,
nachdem  man  von  dem  Todten  Abschied  genommen,  in  die  Vorlaube  hinausgetragen,  an
der  Thürschwelle  dreimal  gesenkt  und  gehoben  und  die  Träger  sprechen:  „Gelobt  sei  Jesus
Christus,  dacher  kommer  nimmer."  Bei  den  Jaun-  und  Gailthaler  Slovenen  legt  man
einen  Palmbuschen  auf  die  Thürschwelle  und  rückt  den  Sarg  dreimal  drüber  hin  und  her,
was  dem  Verstorbenen  das  Znrückkehren  in  das  Haus  verwehren  soll;  auch  geben  sie  der
männlichen  Leiche  wie  im  Lavantthal  den  Hut  mit  in  das  Grab.  Noch  ist  zu  erwähnen,
daß  sie  gleichsam  als  eine  Zehrung  für  den  Verstorbenen  in  ein  dem  Friedhofe  näher
gelegenes  Nachbarhaus  drei  Gaben:  Mehl,  Schmalz  und  Brot  zu  senden  pflegen.
            
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