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Wie diese Fechsung oder Gabe Gottes zuweilen verwendet wird, davon wissen leider
einige Unterkrainer Bezirksgerichte nichts Erfreuliches zu melden. Denn während der
Oberkrainer, wie der Alpenbewohner überhaupt, mehr aus natürlichem Drang, seine Kraft
zu bethätigen, gerne rauft, so verspürt diese Lust der Unterkrainer, sobald er Wein getrunken
hat, dann aber wird er mitunter auch gar zu gewaltthätig. Dieser unselige Hang hat schon
mehrere ins Verderben gebracht als andere Laster, wie der Slovene eher raubt als stiehlt.
Denn im Ganzen ist er ein offener, ehrlicher Kerl, er liebt ebenso die Wahrheit, wie er
den Betrug haßt. Er weiß ja: „Wo die Lüge zu Mittag speist, dort ißt sie nicht zu Abend."
Auch behauptet er: „Zwischen Recht und Unrecht gibt es keinen Mittelweg" und meint:
„Maß und Gewicht hilft in den Himmel". Allein obschon er selbst ehrlich ist, hält er nicht
viel von der Rechtlichkeit Anderer; er vertraut oft kaum den Seinen, gegen Fremde ist er
sehe mißtrauisch. Um im Handel nicht übervortheilt zu werden, bedient er sich gerne eines
Zwischenhändlers (irrsLetur), der Käufer und Verkäufer zusammenzubriugeu, diesem zur
Ermäßigung des Preises, jenem zur Erhöhung des Anbotes zu rathen und beide zur
Abschließung des Handels zu drängen hat. Oft dauert eine solche Scene stundenlang, der
Käufer entfernt sich, der Unterhändler bringt ihn wieder zurück und redet beiden neuer
dings zu, dem Einen wie dem Anderen die Vortheile auseinandersetzend. Das viel
Reden macht ihn dürsten, er ladet die beiden Parteien zum Wein; der Verkäufer versteht
den Wink und läßt Wein bringen, oder alle drei gehen ins Wirthshaus. Hier endlich
wird der Handel abgeschlossen, nachdem auch der Käufer Wein hat bringen lassen. Der
meZokar ist natürlicherweise bei diesem Kauftrunk (Mol) nur Schmarotzer und erhält noch
schließlich von beiden Theilen für die geleisteten Dienste irgend ein Geldstück.
Sucht sich aber der Kramer vor Betrug zu schützen, so lehnt er sich noch mehr gegen
jede Verkürzung seiner Rechte aus, ja schon der bloße Schein einer Übervortheilung regt
ihn zu vollem Widerstande an und er jubelt in seltener Befriedigung auf, wenn es sich
zeigt, daß er recht hat (pruvicm sa je Murmln!). Man kann es nicht leere Proceßsucht
nennen, es mag vielmehr ein hervorragender Rechtsinn sein, der den Slovenen oft drängt,
Advocat und Gericht zu beschäftigen, Hans und Hof aufs Spiel zu setzen, um zu seinem
vermeintlichen Recht zu gelangen. Auch vor gewaltthätiger Selbsthilfe scheut er nicht,
wenn er meint, daß ihm ein Unrecht geschehen. Sonst ist er gegen den Nachbar dienst
fertig bis zum äußersten; Hab und Gut stellt er ihm zur Verfügung, den Ochsen leiht
er ihm wie der eigenen Arme Kraft, er sagt: „Du für mich, ich für dich, Gott für Alle.'
Diese Hilfebereitschaft dürfte wohl ein altes Erbstück des Slovenen sein, Neuerungen
ist er schwer zugänglich. Wie lange brauchte es, bis statt der Brache die Wechselwirthschaft
so ziemlich allgemein wurde! Der Lacker webte schon lange nicht mehr das Tuch für seine
Landsleute, ging aber doch nie ohne den kleinen Webekamm im Zwerchsack aus. Mit den