152
gehörigen istrischen Districten der „Kreis von Pisino" gebildet. Im Jahre 1825 wurde
jedoch die ursprüngliche Absicht, beide Theile Istriens getrennt zu lassen, aufgegeben und
sie wurden zu einem einzigen Verwaltungsbezirk, dem „Kreis von Istrien" mit dem
Hauptort Pisino vereinigt. Zu gleicher Zeit trat auch eine Änderung in der kirchlichen
Eintheilung Istriens ein. Der Diöcese von Veglia wurde schon im Jahre 1815 die von
Ossero einverleibt; mit der Diöcese von Parenzo wurde 1830 die von Pola vereinigt und
zur Triester Diöcese, zu welcher schon 1788 die von Pedena geschlagen worden war, kam
1831 diejenige von Cittanova und 1832 die von Capodistria. So bestanden in Istrien
die Diöcesen Triest-Capodistria, Parenzo-Pola und Veglia, welche alle vom Erzbisthum
Görz abhängig waren. Die Grundentlastung und die Aufhebung des feudalen Systems
brachten dem Landvolk große Erleichterungen, besonders in der Grafschaft, wo sich das
Feudalwesen länger erhalten hatte.
Eine neue Ära brach mit dem kaiserlichen Erlaß vom 26. Februar 1861 an, durch
welchen das Reich seine Verfassung erhielt und auch für Istrien die Wahl eines Landtages
mit dem Sitze in Parenzo angeordnet wurde. So besaß nun auch dieses Land seine eigene
Vertretung, welches seine Rechte zu schützen und seine Interessen zu wahren hatte. Und
recht bald ließen sich die wohlthätigen Folgen dieser Institution fühlen, besonders im
öffentlichen Unterricht, welcher sich auf Grund des neuen Schulgesetzes vom Jahre 1869
in beachtenswerther Weise entwickelte und allen Bevölkerungsschichten zugänglich wurde.
Dazu kam die Verbesserung und Vermehrung aller Verkehrsmittel und eine Reihe von
Reformen in allen Zweigen der öffentlichen Thätigkeit: Fortschritte, welche eine bessere
Zukunft für die ganze Provinz in Aussicht stellen.