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Full text: Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild: Das Küstenland (Görz, Gradiska, Triest und Istrien)

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gehörigen istrischen Districten der „Kreis von Pisino" gebildet. Im Jahre 1825 wurde 
jedoch die ursprüngliche Absicht, beide Theile Istriens getrennt zu lassen, aufgegeben und 
sie wurden zu einem einzigen Verwaltungsbezirk, dem „Kreis von Istrien" mit dem 
Hauptort Pisino vereinigt. Zu gleicher Zeit trat auch eine Änderung in der kirchlichen 
Eintheilung Istriens ein. Der Diöcese von Veglia wurde schon im Jahre 1815 die von 
Ossero einverleibt; mit der Diöcese von Parenzo wurde 1830 die von Pola vereinigt und 
zur Triester Diöcese, zu welcher schon 1788 die von Pedena geschlagen worden war, kam 
1831 diejenige von Cittanova und 1832 die von Capodistria. So bestanden in Istrien 
die Diöcesen Triest-Capodistria, Parenzo-Pola und Veglia, welche alle vom Erzbisthum 
Görz abhängig waren. Die Grundentlastung und die Aufhebung des feudalen Systems 
brachten dem Landvolk große Erleichterungen, besonders in der Grafschaft, wo sich das 
Feudalwesen länger erhalten hatte. 
Eine neue Ära brach mit dem kaiserlichen Erlaß vom 26. Februar 1861 an, durch 
welchen das Reich seine Verfassung erhielt und auch für Istrien die Wahl eines Landtages 
mit dem Sitze in Parenzo angeordnet wurde. So besaß nun auch dieses Land seine eigene 
Vertretung, welches seine Rechte zu schützen und seine Interessen zu wahren hatte. Und 
recht bald ließen sich die wohlthätigen Folgen dieser Institution fühlen, besonders im 
öffentlichen Unterricht, welcher sich auf Grund des neuen Schulgesetzes vom Jahre 1869 
in beachtenswerther Weise entwickelte und allen Bevölkerungsschichten zugänglich wurde. 
Dazu kam die Verbesserung und Vermehrung aller Verkehrsmittel und eine Reihe von 
Reformen in allen Zweigen der öffentlichen Thätigkeit: Fortschritte, welche eine bessere 
Zukunft für die ganze Provinz in Aussicht stellen.
	        
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