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Full text: Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild: Das Küstenland (Görz, Gradiska, Triest und Istrien)

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nur wegen seines juristisch-historischen Inhalts, welcher die Existenz uralter slavische 
Gemeinden in Istrien und deren Begrenzung erweist, sondern auch als Sprachdenkmal, 
als Quelle der Kenntniß der damaligen Sitten und Gebräuche, des Bestandes von 
Kirchen, von Orts- und Familiennamen außerordentlich wichtig. Ein zweiter Iln^voä, 
ein Bestimmungsact der Grenzen zwischen Moscenice und Kozljak aus dem Jahre 1305, 
ist uns ebenfalls noch erhalten. Durch besondere, nur durch wenige italienische Worte 
getrübte Reinheit der Sprache zeichnet sich das sogenannte Statut otolca Krlca (Statut 
der Insel Veglia) aus dem Jahre 1388 aus, ein Strafgesetzbuch, welches für die Kenntniß 
des Geistes der damaligen Strafgesetzgebung von hoher Bedeutung ist. Auch die Stadt 
Castua hatte ihr eigenes Statut aus dem Jahre 1400, das im Original sicherlich glagolitisch 
geschrieben war. Es wird im Museal-Archiv in Agram anfbewahrt. Erwähnenswerth ist 
die glagolitische Chronik von Boljuno, nicht so sehr wegen ihres Inhalts als wegen der 
Sprache. Dieselbe enthält die Aufzählung der wichtigsten ltzMnifse seit dein Jahre 1451 
bis zum Jahre 1622. Das Original dieser Chronik liegt nunmehr im Museum zu Agram. 
Nicht ohne Interesse ist auch die Verfassung des Kapitels von Castua ans dem Jahre 1473 
(2nlcoir ünxitula Xnstve), die in einer Abschrift aus dem Jahre 1678 im Archiv der 
Pfarrkirche von Castua aufbewahrt wird. 
Das Glagolitische diente auch zur Verfassung von Rechtsurkunden. In Nakalj findet 
sich ein glagolitisches Testament des dortigen Pfarrers aus dem Jahre 1551 und im 
Archiv der Gemeinde von Barbana gibt es deren zwei vom Pfarrer Georg Bedrinie aus 
der Mitte des XVI. Jahrhunderts. Im Inventar der dortigen Kirche vom Jahre 1640 
findet sich die Angabe: „vier große auf Pergament geschriebene illhrische Bücher", welche 
leider nicht mehr vorhanden sind. Glagolitische Rechtsdokumente besitzen noch die Pfarr- 
archive von Dolina und von Lovrana, letzteres das Besitzinventar des Kapitels von 
Lovrana aus dem Jahre 1574. Solche Dokumente besitzen auch Privatpersonen, wie 
z. B. in Kraj, einem kleinen Dörfchen der Pfarre Moscenice, aus den Jahren 1521 
und 1585, in Veprinac aus den Jahren 1625, 1627, 1629, 1641. Mit dem Ende des 
X4III. Jahrhunderts hört das Vorkommen glagolitischer Rechts-Documente auf, weil um 
diese Zeit in den öffentlichen Notariats-Kanzleien der glagolitischen die lateinische Schrift 
snbstitnirt wurde. Auch die Kirchen-Matrikel wurden in glagolitischer Schrift geführt: so 
zu Lussin bis zum Jahre 1732, zu Verbenico bis zum Jahre 1807, zu Krkavce bis zum 
Jahre 1706, zu Dolina bis zum Jahre 1619. Auch das Decanats-Archiv von Castua ist 
im Besitz glagolitischer Matrikeln, welche im Jahre 1654 beginnen. Die letzten Hefte 
derselben fehlen, weßhalb es sich nicht bestimmen läßt, bis zu welchem Jahre dieselben in 
dieser Schrift fortgeführt wurden. Auch in der Pfarrkirche von Torre gibt es außer den 
glagolitischen Missalen und Breviarien glagolitische Matrikeln. Hierzu kommen endlich
	        
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