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ihm anvertrauten Grundstücks, für je einen Hektar Landes circa drei Hektoliter Weizen,
einen bestimmten Theil des Seiden- und Weinertrages, außerdem Geflügel, Eier und
Erstlingsfrüchte. Wiesengründe werden für Geldbeträge verpachtet. Im Cogliv und über
haupt dort, wv der Weinbau vorherrscht, entrichtet der Colone zwei Drittheil des Wein
ertrages und die Hälfte der Obsternte, dagegen keinen Weizen. Der Pachtvertrag wird
stillschweigend von Jahr zu Jahr erneuert, und so kommt es, daß eine Bauernfamilie oft
durch mehrere Generationen dieselben Grundstücke bewirthschaftet. Aus Mangel an
ständigen Colonen sind manche Grundeigenthümer, namentlich der Tiefebene, genöthigt,
einen Theil ihrer Besitzungen durch ,8ottain", eine Art Lohnarbeiter, bebauen zu lassen.
Görzer Früchte.
Die durch den erleichterten Verkehr den einheimischen Produkten geschaffene
Concurrenz, Mißernten, Rebenkrankheiten, Ranpenseuchen und Ursachen anderer Art,
darunter auch die durch die Colonialauswanderung verminderten Arbeitskräfte, haben die
Ertragsfähigkeit des Bodens leider arg beeinträchtigt. So kam es, daß dieser so gesegnete
Landstrich, welcher der Garten Österreichs genannt zu werden verdiente, zur Hintanhaltung
einer landwirthschaftlichen Krise die Hilfe der Staats- und Landesverwaltung beanspruchen
mußte. Es wurden neue Verkehrswege geschaffen, ein Theil der Sumpfniederungen trvcken-
gelegt, die Kanäle, deren dauernde Vernachlässigung die Verpestung der Luft durch die
Malaria verursacht hatte, gereinigt, ländliche Backöfen zur Bereitung gesunden und wohl
feilen Brotes für die Landbevölkerung errichtet und so jener entsetzlichen Krankheit der
Armen, der Pellagra, entgegengewirkt, welche in Folge ungenügender und unzweckmäßiger
Ernährung unter dem Landvolk herrschte. Die k. k. Ackerbaugesellschaft in Görz, eine der
ältesten österreichischen Anstalten dieser Art, hat aus eigenen Mitteln und mit Hilfe von