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Full text : Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild: Das Küstenland (Görz, Gradiska, Triest und Istrien)

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nur  gegen  gänzliche  Berichtigung  der  Kriegscontribution  von  über  50  Millionen  Francs
freigegeben,  theilweise  aber  unter  nichtigen  Vorwänden  verkauft  und  den  Käufern  als
verbotene  Colonialwaare  wieder  abgenommen,  dreißig  der  ersten  Kanfleute  in  Haft
genommen,  die  Bankozettel  im  Werthe  herabgesetzt,  endlich  im  Jahre  1810  als  werthlvs
erklärt.  Zoll-  und  Mautherpressungen  standen  an  der  Tagesordnung,  Ursprungszeugnisse
für  Maaren  wurden  verlangt  und  der  Freihafen  überhaupt  als  solcher  aufgehoben,  und
nur  die  doch  zur  Geltung  kommende  Überzeugung  von  der  Wichtigkeit  Triests  bewirkte,
daß  eine  Handelskammer  und  ein  Handels-  und  Wechselgericht  eingesetzt  wurden,  sowie
man  ein  mit  bedeutenden  Kosten  und  argen  Belästigungen  verbundenes  Urckropot  reei
schuf,  dann  im  Jahre  1811  den  Kaufleuten  zugleich  mit  dem  Rechte  eines  UnU-spot  lialiv
die  Begünstigung  zusprach,  levantinische  Wolle  in  ihren  Magazinen  zollfrei,  jedoch  nicht
über  ein  Jahr  niederlegen  zu  dürfen,  eine  Begünstigung,  die  später  auf  weitere  Maaren,
die  aus  der  Levante  über  die  böhmische  und  kärntische  Grenze  bezogen  wurden  oder,  aus
Frankreich  und  Italien  kommend,  über  jene  Grenzen  gehen  sollten,  ausgedehnt  wurde.
Zur  See  durch  die  Blokade  gesperrt,  zu  Lande  in  Folge  des  Wiener  Friedens  von
den  anderen  Provinzen  Österreichs  getrennt,  mußte  Triest  sein  Augenmerk  auf  Italien
und  Frankreich  und  auf  den  levantinischen  Verkehr  richten.  Die  französische  Regierung
suchte  diesen  letzteren  zu  fördern,  doch  war  der  Kaufmannsstand  zu  sehr  geschädigt  worden,
um  Muth  und  Mittel  zu  größeren  Geschäftsspeculativneu  zu  finden,  so  daß  im  Jahre  1813
Triest  nur  inehr  20.000  Einwohner  zählte  und  der  Werth  seiner  Ein-  und  Ausfuhr  kaum
2ftz  Millionen  Gulden  betrug.  Erst  nach  dem  Sturze  Napoleons  kehrten  die  Segnungen
dauernden  Friedens  zurück.  Die  französische  Zollvcrfassung  wurde  nun  aufgehoben,  die
österreichische  Zollordnung  wieder  eingeführt,  der  freie  Verkehr  zwischen  dem  alten
österreichischen  Staatskörper  und  „Jllyrien"  wieder  hergestellt,  endlich  die  Häfen  im
Littorale  in  ihre  vormaligen  Vorrechte  wieder  eingesetzt  und  Triest  und  Fiume  wie  vorderen ­
  Abtretung  als  Freihäfen  behandelt.  In  weniger  als  zwei  Jahren  erreichten  die
Verkehrsverhältnisse  und  die  Bevölkerungszahl  Triests  wieder  die  vordem  bezeichnten
günstigen  Proportionen.  Freilich  hatte  die  Unterbrechung  der  früher  eingegangenen
Verbindungen  doch  bleibende  nachtheilige  Folgen,  da  der  bis  1809  blühende  Transitohandel
  sich  mittlerweile  nach  Venedig,  Genua,  Marseille  gewendet  hatte.  Auch  stellte  sich
dem  früher  beträchtlichen  Handel  in  Eisenerzeugnissen  und  Fabrikaten,  bei  dem  Triest  und
die  producirenden  innerösterreichischen  Provinzen  so  sehr  interessirt  waren,  im  ottomanischen
Reiche,  in  Neapel,  Sicilien,  Spanien  und  Portugal  eine  mächtige  Rivalität  in  der  durch
das  Contineutalsystem  geschaffenen  Lage  entgegen,  welche  die  ohnedem  durch  Regierungsmaßregeln ­
  unterstützte  und  geförderte  Concurrenz  Rußlands,  Frankreichs  und  Schwedens
wesentlich  erleichterte.
            
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