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Volltext: Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild: Das Küstenland (Görz, Gradiska, Triest und Istrien)

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auch an anderen Orten errichtet, doch war die Leistungsfähigkeit dieser Anstalten wegen 
ihres beschränkten Lehrplans und wegen des geringen Maßes twn Vorbildung, welches zur 
Aufnahme in dieselben erfordert wurde, eine geringe. Wiederholt wurde daher eine Reform 
der Schulen vorgenommen und dabei das Maß der Anforderungen allmülig erhöht. Man 
ging hierbei von der Ansicht aus, daß der Besuch der nautischen Schule jenes Maß von 
theoretischen Kenntnissen vermitteln soll, welches im Verein mit durch praktischen Dienst 
erlangter Erfahrung für die Befehlignng eines Schiffes der weiten Fahrt befähige. Es 
bestehen gegenwärtig nautische Schulen zu Triest und Lnssinpiccolo. Für den Besuch der 
Schulen ist auch wichtig, daß von der mit gutem Erfolg absolvirten Schule und von der 
an derselben bestandenen Schlnßprüfung in Hinkunft die Erlangung des Brevets eines 
Steuermanns in der Handelsmarine abhängig ist. Wer jedoch Capitän werden will, muß 
nicht nur durch volle zwei Jahre als sogenannter tensnte wirklichen Dienst auf Reisen 
außerhalb des adriatischen Meeres geleistet haben, sondern noch eine weitere Prüfung 
ablegen. Auch die Führer der Schiffe großer Sabotage haben eine eigene Prüfung abzulegen, 
ehe sie zu einem Commando zngelassen werden. Durch Stipendien wird der Besuch der 
nautischen Schulen der seefahrenden Bevölkerung erleichtert. 
Die Seeverwaltnng verdankt ihren Ursprung zum großen Theil sanitären Rücksichten, 
der Furcht vor Einschleppung der Pest. Man richtete Lazarethe ein, schuf das sehr strenge 
System der Quarantänen und beobachtete jedes ankommende Schiff in erster Linie vom 
Standpunkt der Gesundheitspolizei. Ist auch die Pestgefahr aus Europa entschwunden, so 
trat die Furcht vor Einschleppung der Cholera an ihre Stelle. Man verhängt Contnmazen, 
sogenannte Observationsreserven, von mehr minder langer Dauer und wendet Desinfee- 
tionen an, bei denen der heutige Standpunkt der Wissenschaft maßgebend ist. Die Contumaz 
hat den Bestand von Seelazarethen zur Voraussetzung, daknit die derselben unterworfenen 
Personen, welche es nicht etwa vorziehen, auf dem Schiffe selbst zu verbleiben, daselbst 
unter gehöriger Absperrung und Überwachung die Zeit sanitärer Beobachtung verbringen 
können. Wegen der durch die Triester Hafenbanten bedingten Auflassung des Theresia 
nischen Lazareths wurde in der Nähe von Triest, in der Bucht von S. Bartolomen, ein 
neues großes Lazareth erbaut. 
Die Flagge, welche ans unseren Handelsschiffen weht, ist die österreichisch-ungarische 
Seehandelsflagge, in welcher die österreichischen Farben roth-weiß-roth mit dem Wappen 
Österreichs in der Mitte und die ungarischen Farben rvth-weiß-grün mit dem ungarischen 
Wappen in der Mitte verbunden sind. Bis zum Jahre 1869 wurde von den Handels 
schiffen die nämliche Flagge geführt wie von den Kriegsschiffen. Diese Flagge,' heute in 
der Kriegsmarine noch in Geltung, wurde 1786 von Kaiser Josef ll. eingeführt. Vorher 
hatten die Handelsschiffe eine gelbe, mit dünnen schwarzen Querstreifen durchzogene und
	        
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