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Full text : Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild: Das Küstenland (Görz, Gradiska, Triest und Istrien)

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auch  an  anderen  Orten  errichtet,  doch  war  die  Leistungsfähigkeit  dieser  Anstalten  wegen
ihres  beschränkten  Lehrplans  und  wegen  des  geringen  Maßes  twn  Vorbildung,  welches  zur
Aufnahme  in  dieselben  erfordert  wurde,  eine  geringe.  Wiederholt  wurde  daher  eine  Reform
der  Schulen  vorgenommen  und  dabei  das  Maß  der  Anforderungen  allmülig  erhöht.  Man
ging  hierbei  von  der  Ansicht  aus,  daß  der  Besuch  der  nautischen  Schule  jenes  Maß  von
theoretischen  Kenntnissen  vermitteln  soll,  welches  im  Verein  mit  durch  praktischen  Dienst
erlangter  Erfahrung  für  die  Befehlignng  eines  Schiffes  der  weiten  Fahrt  befähige.  Es
bestehen  gegenwärtig  nautische  Schulen  zu  Triest  und  Lnssinpiccolo.  Für  den  Besuch  der
Schulen  ist  auch  wichtig,  daß  von  der  mit  gutem  Erfolg  absolvirten  Schule  und  von  der
an  derselben  bestandenen  Schlnßprüfung  in  Hinkunft  die  Erlangung  des  Brevets  eines
Steuermanns  in  der  Handelsmarine  abhängig  ist.  Wer  jedoch  Capitän  werden  will,  muß
nicht  nur  durch  volle  zwei  Jahre  als  sogenannter  tensnte  wirklichen  Dienst  auf  Reisen
außerhalb  des  adriatischen  Meeres  geleistet  haben,  sondern  noch  eine  weitere  Prüfung
ablegen.  Auch  die  Führer  der  Schiffe  großer  Sabotage  haben  eine  eigene  Prüfung  abzulegen,
ehe  sie  zu  einem  Commando  zngelassen  werden.  Durch  Stipendien  wird  der  Besuch  der
nautischen  Schulen  der  seefahrenden  Bevölkerung  erleichtert.
Die  Seeverwaltnng  verdankt  ihren  Ursprung  zum  großen  Theil  sanitären  Rücksichten,
der  Furcht  vor  Einschleppung  der  Pest.  Man  richtete  Lazarethe  ein,  schuf  das  sehr  strenge
System  der  Quarantänen  und  beobachtete  jedes  ankommende  Schiff  in  erster  Linie  vom
Standpunkt  der  Gesundheitspolizei.  Ist  auch  die  Pestgefahr  aus  Europa  entschwunden,  so
trat  die  Furcht  vor  Einschleppung  der  Cholera  an  ihre  Stelle.  Man  verhängt  Contnmazen,
sogenannte  Observationsreserven,  von  mehr  minder  langer  Dauer  und  wendet  Desinfeetionen
  an,  bei  denen  der  heutige  Standpunkt  der  Wissenschaft  maßgebend  ist.  Die  Contumaz
hat  den  Bestand  von  Seelazarethen  zur  Voraussetzung,  daknit  die  derselben  unterworfenen
Personen,  welche  es  nicht  etwa  vorziehen,  auf  dem  Schiffe  selbst  zu  verbleiben,  daselbst
unter  gehöriger  Absperrung  und  Überwachung  die  Zeit  sanitärer  Beobachtung  verbringen
können.  Wegen  der  durch  die  Triester  Hafenbanten  bedingten  Auflassung  des  Theresianischen ­
  Lazareths  wurde  in  der  Nähe  von  Triest,  in  der  Bucht  von  S.  Bartolomen,  ein
neues  großes  Lazareth  erbaut.
Die  Flagge,  welche  ans  unseren  Handelsschiffen  weht,  ist  die  österreichisch-ungarische
Seehandelsflagge,  in  welcher  die  österreichischen  Farben  roth-weiß-roth  mit  dem  Wappen
Österreichs  in  der  Mitte  und  die  ungarischen  Farben  rvth-weiß-grün  mit  dem  ungarischen
Wappen  in  der  Mitte  verbunden  sind.  Bis  zum  Jahre  1869  wurde  von  den  Handelsschiffen ­
  die  nämliche  Flagge  geführt  wie  von  den  Kriegsschiffen.  Diese  Flagge,'  heute  in
der  Kriegsmarine  noch  in  Geltung,  wurde  1786  von  Kaiser  Josef  ll.  eingeführt.  Vorher
hatten  die  Handelsschiffe  eine  gelbe,  mit  dünnen  schwarzen  Querstreifen  durchzogene  und
            
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