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Full text: Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild: Bukowina

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selbst während des Aufenthaltes in der Bukowina die Überzeugung von der Möglichkeit der 
vorgeschlagenen künftigen Einrichtung des Landes verschaffen. Am 26. April (1780) trat 
der Kaiser seine Reise an; im Verlaufe derselben wurde jedoch der Plan, die Bukowina 
zu besuchen, fallen gelassen. Erst während der Heimreise nahm der Kaiser den abgerissenen 
Faden der Verhandlungen über die Bukowiner Frage wieder auf und richtete am 
5. August 1780 jenes denkwürdige Handschreiben an den Commandirenden in Galizien, 
worin derselbe aufgefordert wurde, im Vereine mit dem Landeschef ein Gutachten über 
die Reformfrage der Bukowina abzugeben. Zum ersten Male ist da der unglückliche 
Gedanke einer Angliederung des Landes an Galizien zum Ausdrucke gelangt. 
Ehe noch das verlangte Gutachten abgegeben werden konnte, trat ein ungemein 
interessanter Zwischenfall ein. Ein Mann aus dem fernen Osten erschien in Wien als 
„Abgeordneter der Bukowina", um im Namen des Adels und der Geistlichkeit 
seines Vaterlandes die Klagen, Bitten und Wünsche der verschiedenen Gesellschaftsklassen 
vor den Thron zu bringen. Am 13. November 1780 überreichte nämlich der Bojar 
Basilius Balschs als Abgeordneter der Bukowina der Centralregierung eine höchst 
bedeutsame Denkschrift. Darin schildert er in einschneidenden Zügen die Verhältnisse 
seines Vaterlandes, den Zustand des Adels, der Geistlichkeit, der Bauern, die Corrnption 
in den Klöstern, den Verfall des Handels. Er deckt nicht nur die Wunden ans, überall 
bringt er auch die nöthigen Heilmittel in Vorschlag und bezeichnet in beredter Weise die 
Ziele der inneren Politik, die in dem neuen Reichslande erstrebt werden sollten. Jede seiner 
Klagen ist durch patriotischen Schmerz geadelt und die ganze Denkschrift wird durchströmt 
von der Wärme patriotischer Empfindung und von der unbedingten Hingebung an die 
große Monarchie, der sein Vaterland angegliedert werden soll. Auch über diese Vorschläge 
und Wünsche verschob der Kaiser durch seine Entschließung vom 25. November 1780 die 
Entscheidung bis zum Einlangen der Gutachten Schröder's und Brigido's. Am 30. November 
trafen dieselben endlich in Wien ein. Aber auch jetzt wich der Kaiser der endgiltigen Ent 
scheidung aus und forderte die böhmisch-österreichische Hofkanzlei zu einer bestimmten 
Äußerung über das Bukowiner Reformwerk auf. Am 17. Februar 1781 kam die Hof 
kanzlei dem erhaltenen Aufträge nach und begleitete Brigido's Denkschrift mit ihren: 
Gutachten, dem aber der Oberstkanzler, Graf Blümegen, seine eigene höchst beachtens- 
werthe Erklärung beischloß. Der scharfsinnige und weitblickende Staatsmann sprach sich 
entschieden dagegen aus, daß das Land an Galizien angegliedert oder gar in zwei Theile 
zerrissen werde, er that dies mit der bezeichnenden Forderung, „daß die Bukowina 
keineswegs mit anderen Provinzen vereinigt, sondern als ein ganz abgesondertes Land 
und soviel möglich nach den jetzigen Gebräuchen und Sitten behandelt und darnach 
getrachtet werden sollte, die Zuneigung und das Vertrauen der moldauischen Nation auf 
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