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Full text : Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild: Bukowina

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das  möglichste  zu  gewinnen."  Schwerlich  wird  man  mit  der  Annahme  fehlgehen,  daß  diese
Worte  des  klugen  Staatsmannes  einen  großen  Einfluß  auf  den  Kaiser  ausübten,  denn
mit  Handschreiben  vom  20.  Mai  1781  brachte  er  eine  von  seinem  bisherigen  Jdeengange
abweichende,  hochsinnige  Entschließung  zum  Ausdrucke.  Jetzt  war  vou  keiner  Zerreißung
des  Landes,  von  keiner  Angliederung  desselben  an  Galizien  die  Rede.  Der  Kaiser  erklärte:
„Ich  habe  ans  wichtigen  Betrachtungen  für  gut  befunden,  den  Bnkowiner  District  derzeit
noch  unter  der  weiteren  Leitung  des  Hofkriegsrathes  zu  belassen".  Er  gab  daher  dem
Hofkriegsrathe  den  Auftrag,  auf  der  Grundlage  der  bisher  schier  endlos  dauernden
Berathungen  ein  Programm  der  in  der  Bukowina  durchzuführenden  Reformen  endgiltig
zu  entwerfen.  Nachdem  es  mit  höchster  Raschheit  schon  am  24.  Mai  1781  vollendet  und
dann  noch  dem  Staatsrathe  zur  letzten  Begutachtung  übergeben  worden  war,  ertheilte  der
Kaiser  am  18.  August  dem  Reformprogramme,  das  die  Summe  aller  aus  den  überlangen
Berathungen  gewonnenen  Ergebnisse  in  sich  schloß,  seine  Genehmigung.  Der  Hofkriegsrath
hat  nun  dasselbe  in  Form  einer  „Belehrung"  dem  Landesverweser  der  Bukowina,
Freiherrn  von  Enzenberg,  am  21.  August  1781  mit  dem  Aufträge  übermittelt,  diese
„Belehrung"  bei  der  Durchführung  der  Reformen  als  unwandelbare  Richtschnur  zu
betrachten,  und  wie  eine  Fackel  leuchtet  diese  Kundgebung  den  kommenden  Ereignissen  voran.
Die  Reform  auf  dem  Gebiete  des  griechisch-orientalischen  Kirchenwesens  hatte  aber
schon  früher  begonnen,  noch  ehe  die  bahnbrechende  „Belehrung"  dem  General  Enzenberg
als  Richtschnur  in  die  Hände  gelegt  wurde.  In  Bezug  auf  die  Kirchenpolitik  in  der
Bukowina  schwebten  der  Centralregierung  als  unverrückbare  Ziele  folgende  drei  Aufgaben
vor:  Trennung  der  Bukowina  von  der  moldauischen  Erzdiöcese,  Bildung  einer  eigenen
von  Jassy  ganz  unabhängigen  Diöcese,  daher  Erhebung  des  Radautzer  Bischofs  zum
Oberhaupte  der  griechisch-orientalischen  Kirche  in  der  Bukowina  und  Unterordnung ­
  desselben  unter  einen  in  den  österreichischen  Staaten  residirenden  griechischorientalischen ­
  Metropoliten,  endlich  die  Errichtung  eines  Consistoriums  in  Czernowitz.
Niemand  wäre  weniger  geneigt  gewesen,  die  Durchführung  dieser  kirchenpolitischen
Pläne  zu  hindern,  als  der  damalige  Bischof  von  Radautz,  Dositheu  aus  dem  Hause
der  Chereskul.  Mehr  als  einmal  hebt  Enzenberg  die  hohe  Einsicht,  die  Milde  und
patriotische  Gesinnung  dieses  Kirchenfürsten  hervor;  er  rühmt  seine  Staatstreue,  seine
Ergebenheit  für  das  neue  Herrscherhaus  und  seinen  reinen  kirchlichen  Eifer.  So  darf  es
nicht  überraschen,  daß  die  Kirchenpolitik  der  Centralregierung  in  dem  Bischof  eine  feste
Stütze  fand.  Die  diplomatischen  Unterhandlungen,  die  mit  dem  Metropoliten  von  Jassy
gepflogen  wurden,  führten  im  Frühlings  1781  zum  erwünschten  Ziele.  Am  24.  April
(6.  Mai  neuen  St.)  stellte  der  Erzbischof  von  Jassy  die  Urkunde  aus,  kraft  deren  er  auf
seine  Metropolitan-Jurisdiction  über  das  Radautzer  Bisthum  verzichtete.
            
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