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welche von dem Bojaren Basilius Balschs und dem Archimandriten Meleti gehalten
wurden. Wenige Tage darauf vollzog sich die ersehnte Errichtung des griechisch
orientalischen Konsistoriums. Am 15. Februar 1782 fand die erste Sitzung
desselben unter dem Vorsitze des Bischofs und in Gegenwart Enzenbergs und der
geistlichen und weltlichen Consistorialräthe statt.
Die Klosterreform sollte zuerst vorgenommen werden, und gleich in dieser ersten
Sitzung wurde eine Commission (aus drei geistlichen Consistorialräthen bestehend) als
Untersuchungscommission gewählt, als deren Aufgabe es bezeichnet wurde, von
Kloster zu Kloster zu wandern, die Mißbräuche abzuschaffen, das Klostergut genau zu
bestimmen, zu diesem Zwecke umfassende Erhebungen einzuleiten und Einnahmen und
Ausgaben sorgfältig zu prüfen. Die Frühlingsmonate des Jahres 1782 waren erfüllt
von der rastlosen Thätigkeit dieser Commission. Mit unnachsichtlicher Strenge wurde den
Mißbräuchen gesteuert, die häßliche Korruption auszurotten versucht, wurden unwürdige
und widerspenstige Klostervorsteher abgesetzt, an die Stelle unfähiger oder unredlicher
Jgumenen vertrauenerweckende Persönlichkeiten gestellt und denselben genaue Instructionen
ertheilt. Auch wurde eine Norm für die wirthschaftliche Verwaltung gegeben. Damit war
der Grund zu einer geregelten Verwaltung des Klostergutes gelegt.
Da der neuinstallirte Bischof in Czernowitz kein eigenes Heim besaß, die Wohnungs-
noth daselbst außerordentlich groß war und die Sitzungen des Consistoriums im Hause der
Landesadministration abgehalten werden mußten, drängte sich die Nothwendigkeit der
Erbauung einer bischöflichen Residenz in Czernowitz auf. Dieser Mangel hatte
ja den mächtigsten Grund zur Verzögerung der Jnstallirung und der Übersiedlung des
Bischofs von Radautz nach Czernowitz gebildet. Am 27. Mürz 1782 gab der Hofkriegsrath
seine Zustimmung zu dem geplanten Baue, der im Juli 1783 vollendet wurde.
Seit den Augusttagen des Jahres 1782, wo der Commandirende von Galizien,
General Schröder, in Czernowitz weilte, kam die wichtige Frage der Eigenthums
übertragung der bischöflichen Güter an den Staat zur Verhandlung. Am
3. August hielt Schröder in Czernowitz die entscheidende Berathung. Am 5. August
sprach der Bischof seine principielle Zustimmung zu dieser Übertragung in einer Urkunde
aus, die in feierlicher Weise eine Verzichtleistung zu Gunsten des Staates unter der
Bedingung bekundete, daß dem jeweiligen Bischof der Bukowina ein entsprechender
Jahresgehalt vom Staate zugesichert werde.
Hatte die im Jahre 1780 nach Galizien und Rußland unternommene Reise
Josefs II. einen geradezu hemmenden Einfluß aus den Fortgang des Reformwerkes in der
Bukowina genommen, so übten die Kaiserreisen in den Jahren 1783 und 1786 die
nachhaltigste Rückwirkung aus und hatten tief einschneidende Verfügungen für dieses Land