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Volltext: Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild: Bukowina

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welche von dem Bojaren Basilius Balschs und dem Archimandriten Meleti gehalten 
wurden. Wenige Tage darauf vollzog sich die ersehnte Errichtung des griechisch 
orientalischen Konsistoriums. Am 15. Februar 1782 fand die erste Sitzung 
desselben unter dem Vorsitze des Bischofs und in Gegenwart Enzenbergs und der 
geistlichen und weltlichen Consistorialräthe statt. 
Die Klosterreform sollte zuerst vorgenommen werden, und gleich in dieser ersten 
Sitzung wurde eine Commission (aus drei geistlichen Consistorialräthen bestehend) als 
Untersuchungscommission gewählt, als deren Aufgabe es bezeichnet wurde, von 
Kloster zu Kloster zu wandern, die Mißbräuche abzuschaffen, das Klostergut genau zu 
bestimmen, zu diesem Zwecke umfassende Erhebungen einzuleiten und Einnahmen und 
Ausgaben sorgfältig zu prüfen. Die Frühlingsmonate des Jahres 1782 waren erfüllt 
von der rastlosen Thätigkeit dieser Commission. Mit unnachsichtlicher Strenge wurde den 
Mißbräuchen gesteuert, die häßliche Korruption auszurotten versucht, wurden unwürdige 
und widerspenstige Klostervorsteher abgesetzt, an die Stelle unfähiger oder unredlicher 
Jgumenen vertrauenerweckende Persönlichkeiten gestellt und denselben genaue Instructionen 
ertheilt. Auch wurde eine Norm für die wirthschaftliche Verwaltung gegeben. Damit war 
der Grund zu einer geregelten Verwaltung des Klostergutes gelegt. 
Da der neuinstallirte Bischof in Czernowitz kein eigenes Heim besaß, die Wohnungs- 
noth daselbst außerordentlich groß war und die Sitzungen des Consistoriums im Hause der 
Landesadministration abgehalten werden mußten, drängte sich die Nothwendigkeit der 
Erbauung einer bischöflichen Residenz in Czernowitz auf. Dieser Mangel hatte 
ja den mächtigsten Grund zur Verzögerung der Jnstallirung und der Übersiedlung des 
Bischofs von Radautz nach Czernowitz gebildet. Am 27. Mürz 1782 gab der Hofkriegsrath 
seine Zustimmung zu dem geplanten Baue, der im Juli 1783 vollendet wurde. 
Seit den Augusttagen des Jahres 1782, wo der Commandirende von Galizien, 
General Schröder, in Czernowitz weilte, kam die wichtige Frage der Eigenthums 
übertragung der bischöflichen Güter an den Staat zur Verhandlung. Am 
3. August hielt Schröder in Czernowitz die entscheidende Berathung. Am 5. August 
sprach der Bischof seine principielle Zustimmung zu dieser Übertragung in einer Urkunde 
aus, die in feierlicher Weise eine Verzichtleistung zu Gunsten des Staates unter der 
Bedingung bekundete, daß dem jeweiligen Bischof der Bukowina ein entsprechender 
Jahresgehalt vom Staate zugesichert werde. 
Hatte die im Jahre 1780 nach Galizien und Rußland unternommene Reise 
Josefs II. einen geradezu hemmenden Einfluß aus den Fortgang des Reformwerkes in der 
Bukowina genommen, so übten die Kaiserreisen in den Jahren 1783 und 1786 die 
nachhaltigste Rückwirkung aus und hatten tief einschneidende Verfügungen für dieses Land
	        
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