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Full text : Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild: Bukowina

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Wenige  Tage  darauf  (am  23.  März  1849)  erließ  Eduard  Bach,  der  Bruder  des
Ministers,  der  damals  als  „k.  k.  Gubernialrath  und  Kreishauptmann"  in  Czernowitz
fungirte,  eine  Kundmachung,  die  zur  freudigen  Mittheilung  brachte,  „daß  das  Kreisamt
in  Czernowitz  bis  zur  definitiven  Regelung  der  Administrativ-Behörden  die  Landesbehörde ­
  zu  bilden,  als  solche  die  politischen  Geschäfte  zu  führen  und  mit  dem
Ministerium  unmittelbar  zu  correspondiren  habe".  Am  29.  September  1850  erfolgte
die  Verleihung  einer  eigenen  Landesverfassung  und  Landtagswahl-Ordnung  an  das
neue  Kronland.  Der  Systemwechsel,  der  im  December  1851  eintrat,  entzog  zwar  dem
Lande  diese  Verfassung,  aber  auf  die  Selbständigkeit  der  Bukowina  und  ihre  Stellung
als  Kronland  unter  dem  Titel  eines  Herzogthums  übte  dieser  Wandel  der  Dinge
keinen  Einfluß.
Im  Jahre  1853  erfolgte  die  förmliche  Lösung  des  Verwaltungsbandes  mit  Galizien.
Das  Land  besaß  nun  eine  von  Galizien  völlig  unabhängige  Landesregierung  in
Czernowitz.  Als  erster  Landespräsident  der  Bukowina  erscheint  Franz  Freiherr
von  Schmück  (vom  6.  März  1853  bis  27.  November  1857),  dem  dann  Karl  Graf
Rothkirch-Panthen  folgte  (vom  18.  Februar  1858  bis  1.  September  1860).
Wohl  verfügte  eine  Allerhöchste  Entschließung  vom  22.  April  1860  neuerdings  die  administrative ­
  Unterordnung  der  Bukowina  unter  Galizien,  das  ist  eine  Rückversetzung  in  den
früheren  Zustand,  welche  zu  einer  Petition  an  Seine  Majestät  und  zu  einer  Adresse
an  den  Staatsminister  von  Schmerling  den  Anlaß  gab.  Doch  die  Februarverfassung
des  Jahres  1861  zerstreute  auch  diese  Sorgen  und  brachte  dem  Lande  die  Erfüllung
seiner  Wünsche.
Nachdem  kurze  Zeit  (vom  1.  September  1860  bis  1.  März  1861)  Hofrath  Jakob
Ritter  von  Mikuli  als  Kreisvorsteher  seines  Amtes  gewaltet  hatte,  erscheintim
Frühling  des  Jahres  1861  wieder  ein  Landespräsident  an  der  Spitze  einer  eigenen,
der  Centralregierung  unmittelbar  untergeordneten  Landesregierung.  Zu  dieser  Würde
wurde  Wenzel  Ritter  von  Martina  berufen  (26.  März  1861),  welcher  die  von  nun
an  ununterbrochene  Reihe  der  Statthalter  dieses  Kronlandes  eröffnet.
Man  kann  sich  die  gehobene  Stimmung  lebhaft  vergegenwärtigen,  in  der  die  Abgeordneten ­
  der  Bukowina  am  6.  April  1861  zur  ersten  Sitzung  des  ersten  Bukowiner
Landtages  sich  versammelten,  der  in  feierlichster  Weise  unter  dem  Vorsitze  des  ersten
Landeshauptmannes,  des  Bischofs  Eugen  Hakman  eröffnet  wurde.  Die  Stimmungen,
die  nicht  nur  die  Abgeordneten,  sondern  das  ganze  Land  tief  bewegten,  erhielten
beredten  Ausdruck,  als  in  der  zweiten  Sitzung  (am  10.  April)  der  Antrag  „freudig  zum
einstimmigen  Beschlüsse  erhoben  wurde",  Seiner  Majestät  die  Gefühle  des  Dankes  für
die  mit  der  Allerhöchsten  Entschließung  vom  26.  Februar  1861  der  Bukowina  gewährten
            
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