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Full text: Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild: Bukowina

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Religionscasse ein und werden überhaupt nach Abzug des ausgemessenen Unterhaltes für 
die geistlichen Personen und für die Schulen blvs und allein zum wahren Besten des 
Clerus, der Religion und der Menschheit verwerthet. Der Landesfürst, welcher die 
Sorge für die allgemeine Wohlfahrt auf sich hat, ist der Schutzherr des Religions 
fondes; die Verwaltung, Aufbewahrung und Verwendung desselben für die Geistlichen 
und das Schulwesen, wozu er einzig und allein gewidmet ist, hängt bloß von seiner 
Anordnung ab. Die Angelegenheiten dieses Religionsfondes sind durchgehends officivse 
Das Kloster Putna in der Gegenwart. 
Geschäfte, und seine Gerechtsame werden von den landesfürstlichen Beamten vertreten, 
daher alle Urkunden, Obligationen, Briefe und was immer für andere Schriften, die 
zum Beweis der Rechte oder sonstigem Gebrauch dienen und auf die Angelegenheiten 
des Religionsfondes einen Bezug haben können, der aufgestellten öffentlichen Aufsicht 
und respective der Landesstelle zuzukommen haben und in der Religionscasse anf- 
zubehalten sind." 
Damit war über kaiserliche Initiative die dauerhafte Grundlage geschaffen, auf 
welcher die griechisch-orientalische Kirche der Bukowina zum Heile der Bevölkerung sich 
mächtig entwickelte und noch heute beruht.
	        
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