vvn 275.813 Gulden verfügte. Die Summe der Kapitalien steigerte sich schon im
Jahre 1837 auf 3,468.436 Gulden mit einem Zinsenerträgnisse von 127.104 Gulden.
Über die Gestaltung des Ertrages der Liegenschaften vom Jahre 1835 an fehlen jedoch
genauere Daten.
Diese Erstarkung des Rcligionsfondes gab die Möglichkeit, denselben für seine
Bestimmung im höheren Maße heranzuziehen. Demgemäß wurde bereits im Jahre 1835
mit Allerhöchster Entschließung vom 19. März den Pfarrern, welche ihre Studien an
der theologischen Lehranstalt ordnungsmäßig absolvirt hatten, eine Congrua jährlicher
300 Gulden Conventions-Münze bewilligt, worauf der bis dahin mit 6000 Gulden
bemessene Gehalt des Bischofs im Jahre 1841 um eine Zulage von 2000 Gulden
vermehrt und 1843 unter Einstellung der Zulage auf 9000 Gulden erhöht wurde.
Mit dem Beginne der Regierung Seiner Majestät des gegenwärtig regierenden
Kaisers übernahm der Religionssond auch die Fürsorge für die ,^>inteibliebenen der
Seelsorger, deren Witwen und Waisen bis dahin zumeist dem Elende preisgegeben
waren. So wurde bereits mit dem Gubernial-Decrete vom 26. März 1849 eröffnet,
daß Seine Majestät den Priesterswitwen und Waisen jährliche Unterstützungen von
80 bis 120 Gulden, beziehungsweise von 30 Gulden aus dem griechisch-orientalischen
Religionssonde zu bewilligen geruht haben. In der Folge wurden diese Pensionen
wiederholt erhöht, bis schließlich mit der Allerhöchsten Entschließung vom 14. August 1889
die Unterstützung der Erzpriesters- und Pfarrerswitwen mit 295 Gulden 31 Kreuzer,
jene der Pfarradministratoren und Cooperatoren mit 196 Gulden 87 Kreuzer festgesetzt
wurden und auch die Erziehungsbeitrüge für die Waisen eine angemessene Erhöhung
erfuhren.
Allein nicht blos auf die Förderung des Cultus und die bessere Dotirung seiner
Diener beschränkten sich die segensreichen Wirkungen des Bestandes und Erstarkens des
Religionsfondes. Sie setzten auch die griechisch-orientalische Kirche in der Bukowina in die
Lage, höheren Pflichten nachzukommen. Als nämlich im Jahre 1859 der Monarchie ein
schwerer Krieg aufgezwungen wurde und das Kriegsglück gegen uns entschied, beeilte sich
im Wetteifer mit den Völkern Österreichs auch die griechisch-orientalische Kirche, ihren
Tribut auf dem Altar des Vaterlandes darzubringen und ihrer Treue für das angestammte
Kaiserhaus, dessen Weisheit, Gnade und Gerechtigkeit sie ihre Erhaltung und Blüte zu
danken hatte, entsprechenden Ausdruck zu geben. Im Namen der griechisch-orientalischen
Kirche der Bukowina beschloß daher der damalige Bischof Eugen Hakman mit seinem
Consistorium, ans der dem griechisch-orientalischen Religionsfonde bei der Durchführung
der Grundentlastung zugesprochenen Entschädigungssumme einen Beitrag von einer
Million Gulden zu den Kriegslasten des Staates zu leisten. Seine Majestät haben mit