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Full text : Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild: Bukowina

vvn  275.813  Gulden  verfügte.  Die  Summe  der  Kapitalien  steigerte  sich  schon  im
Jahre  1837  auf  3,468.436  Gulden  mit  einem  Zinsenerträgnisse  von  127.104  Gulden.
Über  die  Gestaltung  des  Ertrages  der  Liegenschaften  vom  Jahre  1835  an  fehlen  jedoch
genauere  Daten.
Diese  Erstarkung  des  Rcligionsfondes  gab  die  Möglichkeit,  denselben  für  seine
Bestimmung  im  höheren  Maße  heranzuziehen.  Demgemäß  wurde  bereits  im  Jahre  1835
mit  Allerhöchster  Entschließung  vom  19.  März  den  Pfarrern,  welche  ihre  Studien  an
der  theologischen  Lehranstalt  ordnungsmäßig  absolvirt  hatten,  eine  Congrua  jährlicher
300  Gulden  Conventions-Münze  bewilligt,  worauf  der  bis  dahin  mit  6000  Gulden
bemessene  Gehalt  des  Bischofs  im  Jahre  1841  um  eine  Zulage  von  2000  Gulden
vermehrt  und  1843  unter  Einstellung  der  Zulage  auf  9000  Gulden  erhöht  wurde.
Mit  dem  Beginne  der  Regierung  Seiner  Majestät  des  gegenwärtig  regierenden
Kaisers  übernahm  der  Religionssond  auch  die  Fürsorge  für  die  ,^>inteibliebenen  der
Seelsorger,  deren  Witwen  und  Waisen  bis  dahin  zumeist  dem  Elende  preisgegeben
waren.  So  wurde  bereits  mit  dem  Gubernial-Decrete  vom  26.  März  1849  eröffnet,
daß  Seine  Majestät  den  Priesterswitwen  und  Waisen  jährliche  Unterstützungen  von
80  bis  120  Gulden,  beziehungsweise  von  30  Gulden  aus  dem  griechisch-orientalischen
Religionssonde  zu  bewilligen  geruht  haben.  In  der  Folge  wurden  diese  Pensionen
wiederholt  erhöht,  bis  schließlich  mit  der  Allerhöchsten  Entschließung  vom  14.  August  1889
die  Unterstützung  der  Erzpriesters-  und  Pfarrerswitwen  mit  295  Gulden  31  Kreuzer,
jene  der  Pfarradministratoren  und  Cooperatoren  mit  196  Gulden  87  Kreuzer  festgesetzt
wurden  und  auch  die  Erziehungsbeitrüge  für  die  Waisen  eine  angemessene  Erhöhung
erfuhren.
Allein  nicht  blos  auf  die  Förderung  des  Cultus  und  die  bessere  Dotirung  seiner
Diener  beschränkten  sich  die  segensreichen  Wirkungen  des  Bestandes  und  Erstarkens  des
Religionsfondes.  Sie  setzten  auch  die  griechisch-orientalische  Kirche  in  der  Bukowina  in  die
Lage,  höheren  Pflichten  nachzukommen.  Als  nämlich  im  Jahre  1859  der  Monarchie  ein
schwerer  Krieg  aufgezwungen  wurde  und  das  Kriegsglück  gegen  uns  entschied,  beeilte  sich
im  Wetteifer  mit  den  Völkern  Österreichs  auch  die  griechisch-orientalische  Kirche,  ihren
Tribut  auf  dem  Altar  des  Vaterlandes  darzubringen  und  ihrer  Treue  für  das  angestammte
Kaiserhaus,  dessen  Weisheit,  Gnade  und  Gerechtigkeit  sie  ihre  Erhaltung  und  Blüte  zu
danken  hatte,  entsprechenden  Ausdruck  zu  geben.  Im  Namen  der  griechisch-orientalischen
Kirche  der  Bukowina  beschloß  daher  der  damalige  Bischof  Eugen  Hakman  mit  seinem
Consistorium,  ans  der  dem  griechisch-orientalischen  Religionsfonde  bei  der  Durchführung
der  Grundentlastung  zugesprochenen  Entschädigungssumme  einen  Beitrag  von  einer
Million  Gulden  zu  den  Kriegslasten  des  Staates  zu  leisten.  Seine  Majestät  haben  mit
            
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