169
Als jedoch die Unternehmung die betreffenden Zinsen nicht aufbringen konnte, die ans
den Werken lastende Schuld die Höhe einer Million überschritt und die finanzielle
Zerrüttung der Werke unaufhaltsam fortschritt, übernahm der Religionssond, als größter
Gläubiger, auf Grund der mit der Allerhöchsten Entschließung vom 9. December 1869
Die Mirautzer Kirche in Suczawa.
erhaltenen Ermächtigung, die gerichtlich auf 1,459.147 Gulden geschätzten Bergwerke im
Licitativnswege um den Kaufpreis von 300.000 Gulden, erlitt aber trotz des geringen
Betrages dieses Kaufschillings bei der Abwicklung der Geschäfte empfindliche Verluste.
In der Verwaltung des Religionsfondes trat mit dein Jahre 1870 eine bedeutende
Veränderung ein, indem in Anbetracht des steten Wachsens des Fondsvermögens und