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Full text : Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild: Bukowina

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gleichen  sich  deshalb  auch  die  Baulichkeiten.  Als  fast  unabänderlich  und  über  die  Verhältnisse ­
  der  ersten  Besiedlung  eines  Landes  noch  in  späten  Jahrhunderten  Aufschluß  gebend,
können  lediglich  nur  die  Form  der  Hofstütte,  die  Dorflage  und  die  Flureintheilung  gelten,
in  welch  letzterer  erst  jüngster  Zeit  und  in  fortgeschrittenen  Ländern  die  Commassirung
langsam  alte  Grenzen  durch  neue  ersetzt.
Sieht  man  vorläufig  von  den  Baulichkeiten  der  Colonisten  ab,  so  läßt  sich  als
Regel  aufstellen,  daß  das  Wohnhaus  des  Landwirthes  in  Anbetracht  der  strengen  Winter
stets  die  Sonnenlage  besitzt,  das  heißt  mit  seiner  Vorderfront  genau  gegen  Süden  gekehrt
ist,  und  daß  ferner,  in  den  südlichen  Theilen  der  Bukowina  wenigstens,  die  vordere  Seite

Huzulenhaus  in  Rub-pe-boul.

des  Hauses  zum  Schutze  gegen  die  Sommerhitze  ein  weit  vorspringendes  von  Säulen
getragenes  Dach  erhält.  Unter  letzterem  ist  ein  erhöhter  Gang  angeordnet,  der  mitunter
zu  einer  vor  der  Eingangsthüre  befindlichen  Laube  zusammenschrumpft.  Das  Wohnhaus
liegt  im  Allgemeinen  nicht  an  der  Grenze  der  Hofstätte,  sondern  hinter  derselben.  Die
Hofeinfahrt  befindet  sich  zumeist  an  der  südlichen,  seltener  an  einer  anderen  Seite,  letzteres
nur  dann,  wenn  eine  Hofstätte  an  einen:  bereits  vorhandenen  Dorfwege  errichtet  wird,
gegen  welchen  demnach  das  Wohnhaus  im  Allgemeinen  schräge  gerichtet  ist  und  dem  es
häufig  sogar  seine  Rückseite  zukehrt.
Das  kalte  Klima  sowohl  als  der  Holzreichthum  des  Landes  führen  in  allen  Theilen
desselben  zur  Anwendung  des  Holzbaues.  Auch  in  den  holzarmen  Bezirken  Kotzman  und
            
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